| Feinstaubplakette |
 |


 |
Viele Großstädte in Deutschland haben sogenannte Umweltzonen zur Feinstaubminimierung eingerichtet. Umweltzonen sind mit einem Schild – wie nebenstehend abgebildet – gekennzeichnet.
In diesen Zonen darf nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen gefahren werden. Ein Zusatzschild mit farbigen Plaketten zeigt Ausnahmen vom Fahrverbot an. Je nachdem, welche Farbe angezeigt ist, darf ein mit einer ebensolchen Feinstaubplakette gekennzeichnetes Fahrzeug dort fahren. |
 |
| Die Zuteilung der Feinstaubplakette orientiert sich an der Schadstoffemission des Fahrzeugs. |
 |
 |
| Verschärfung der Umweltzonen seit 1. Januar 2010 |
| |
| Ab dem 1. Januar 2010 verschärfen viele Städte die Regeln für innerstädtische Umweltzonen. In Hannover und Berlin etwa dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren, in anderen Städten ist mindestens eine gelbe Plakette nötig, um in das Stadtzentrum zu gelangen.
Am besten informieren Sie sich im Internet, z. B. unter www.umwelt-plakette.de, welche Regelungen an Ihrem Zielort gelten. |
  |
 |
 |
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Feinstaubplakette und Umweltzonen. |
|
|
| Feinstaub: Was ist Feinstaub? |
| Feinstaub besteht aus sehr kleinen, nicht sichtbaren Teilchen. Teilchen, die kleiner als zehn Mikrometer (µm) und damit zehnmal kleiner als die Dicke eines Haares sind, bezeichnet man als "atembaren Feinstaub". Feinstaub kann die Gesundheit gefährden. Der Straßenverkehr trägt etwa zu einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. In Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oftmals sogar deutlich über 50 Prozent. |
Feinstaubplakette: Warum die Feinstaubplakette? |
| Zum Schutz der Gesundheit vor Feinstaubemission wurde eine europaweite Feinstaub-Richtlinie erlassen, die Kommunen gestattet, in Ballungsräumen Umweltzonen einzurichten, um die Luft von Emissionen zu befreien. Hier herrscht in der Regel Fahrverbot. Jedoch können Ausnahmen erlassen werden. Für die Umweltzonen wurde ein entsprechendes Verkehrsschild geschaffen, das Grenzen der Umweltzonen und Fahrgenehmigungen regelt – wie am Anfang dieser Seite zu sehen. |
Umweltzonen: Wo gibt es Umweltzonen? |
Immer mehr Städte richten Umweltzonen ein. Am besten, Sie informieren sich im Internet, z. B. unter www.umwelt-plakette.de, in welcher Stadt die Feinstaubplakette Pflicht ist, und fahren in Umweltzonen nur mit Feinstaubplakette. Es besteht in Deutschland keine Plakettenpflicht. Wer jedoch ohne Feinstaubplakette in den Umweltzonen fährt, riskiert eine Geldbuße von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dies gilt auch bei Mietwagen. |
Kauf der Plakette: Wie und wo erhält man die Feinstaubplakette? |
Die Feinstaubplakette erhalten Sie beispielsweise bei TÜV, DEKRA oder in einer Kfz-Werkstatt. Je nach Schadstoffemission erhält Ihr Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (z. B. Benziner ohne geregelten Katalysator) bekommen keine Umweltplakette und dürfen in gekennzeichneten Gebieten auch nicht fahren. |
Aufkleben der Plakette: Wo wird die Feinstaubplakette angebracht? |
Die Feinstaubplakette wird an die Windschutzscheibe rechts unten (von innen gesehen) geklebt und ist nur gültig mit eingetragenem Kennzeichen und Stempel des Ausstellers. |
Nachrüstung: Kann ein Fahrzeug, das keine Feinstaubplakette erhalten hat, nachgerüstet werden und lohnt sich das? |
Hauptsächlich Diesel-Fahrzeuge oder ältere Autos erhalten aufgrund hoher Schadstoffemission keine Feinstaubplakette. Eine Nachrüstung, z. B. mit Rußpartikelfiltern oder Katalysatoren, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann auch Steuervorteile haben.
Über Nachrüstungsmöglichkeiten informieren Fahrzeughersteller, Fachwerkstätten, Zubehörhandel, Kfz-Sachverständige und Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA. Auf Internetseiten, z. B. www.gtue.de, werden nach Eingabe der Fahrzeugdaten die möglichen Nachrüstungsmöglichkeiten mit Verweis auf Hersteller, Bestellnummer und Preis angezeigt.
Eine Alternative zur Nachrüstung ist der Kauf eines neuen Autos. Der Anschaffungspreis amortisiert sich u. U. schnell durch geringeren Benzinverbrauch und Steuerersparnis.
|
Oldtimer: Brauchen Oldtimer auch eine Feinstaubplakette? |
Oldtimer mit H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen sind von der Verordnung ausgenommen und dürfen auch ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen fahren. |
Sondergenehmigungen: Gibt es Sondergenehmigungen? |
Jede Kommune kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Feinstoffplakette gestatten. Meist werden diese erteilt für Fahrzeuge von Behinderten, Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Truppenfahrzeuge und zivile Kraftfahrzeuge. Genauere Infos bekommt man auf den jeweiligen Städteportalen,
z. B. www.frankfurt.de. |
Ausländische Fahrzeuge: Gelten die Umweltzonen auch für ausländische Fahrzeuge? |
Ja, die Umweltzonen gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Sie können die Plakette ebenfalls bei TÜV, DEKRA oder in einer Werkstatt erhalten. |
|
| | |
© 2010 DA Direkt Versicherung |
|
 |
 |
 |
 |
| Die Versicherung für Ihr Auto |
 |
| Günstige Beiträge, überzeugender Service und besondere Leistungs-Extras |
 |
Auto versichern |
|
|
 |
|