| TÜV-Tipps |
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| Damit ihr Fahrzeug ohne Beanstandung durch die nächste Hauptuntersuchung (HU) kommt, sollten Sie diese Punkte vorab prüfen: |
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| TÜV-Checkliste zum Ausdrucken |
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| Anhand der Checkliste können Sie schnell überprüfen, was vor der Hauptuntersuchung noch repariert oder ausgebessert werden sollte. |
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TÜV-Checkliste (115 KB) |
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| Zum Anzeigen des PDF-Dokuments können Sie hier kostenlos den Adobe
Reader herunterladen. |
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| HU-Termin |
| Eine Hauptuntersuchung ist bei einem Neuwagen nach drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben, danach alle zwei Jahre. Ihren nächsten TÜV-Termin können Sie entweder in Ihrem Fahrzeugschein oder an der oberen, farbigen Plakette des hinteren Nummernschilds ablesen: |
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In der Mitte der Plakette ist das Jahr der Fälligkeit angegeben |
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Die oberste Zahl gibt den Monat an (wie auf einer Uhr abzulesen Position 12 Uhr) |
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Nächster HU-Termin im Beispiel: Januar 2006 |
| Beachten Sie: Wird der HU-Termin versäumt, ist ein Bußgeld fällig: 2-4 Monate: 15 Euro, 4-8 Monate: 25 Euro, 8 Monate: 40 Euro. |
| Papiere und Dokumente für die HU |
| Für die Hauptuntersuchung benötigen Sie |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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den Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung |
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gegebenenfalls Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Gutachten für montierte Zubehörteile |
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| Alle Zubehörteile sollten im Kfz-Brief bzw. Kfz-Schein eingetragen sein, oder es liegt eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers) vor. |
| Darauf wird bei der HU geachtet |
| Der TÜV achtet generell auf alle Fahrzeugmängel, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten. Dazu zählen insbesondere |
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Defekte an der Auspuffanlage |
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Korossion am Rahmen oder an tragenden Teilen |
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defekte Rad- oder Achsaufhängung |
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jegliche Mängel an der Bremsanlage, einschließlich der Handbremse |
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Mängel an der Beleuchtung |
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In diesem Zusammenhang wird gerade auch auf die kleineren Dinge geachtet, zum Beispiel, ob die Kontrolllämpchen am Armaturenbrett alle funktionieren, ob sich die Sicherheitsgurte einwandfrei auf- und abrollen lassen und ob ein funktionstüchtiges Warndreieck und ein vollständiger Verbandskasten vorhanden sind.
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| Seit 2006: |
| Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. |
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| Neu seit 2010: |
| Seit dem 1. Januar 2010 wird darüber hinaus die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Es erfolgt keine gesonderte AU mehr und auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Plakette erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich. |
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| Bei größeren Mängeln |
| Wenn Sie ganz sicher über die Hauptuntersuchung kommen wollen, sollten Sie zuvor einen Inspektions- oder Wartungstermin bei Ihrer Werkstatt vereinbaren. Das empfiehlt sich insbesondere bei folgenden Auffälligkeiten an Ihrem Fahrzeug: |
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Die Lenkung hat mehr als einen Fingerbreit Spiel |
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Beim Bremsen zieht das Auto zur Seite |
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Das Bremsen verursacht Geräusche |
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Das Auto rollt weg, wenn Sie an einer Steigung anhalten und die Handbremse anziehen |
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Die Windschutzscheibe zeigt Risse oder Steinschlagspuren |
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Der Motor läuft unrund und/oder verliert Öl |
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Der Auspuff stößt dunkle Abgase aus |
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Die Karosserie und/oder Unterboden zeigen Anzeichen von Rost |
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Die Beleuchtung ist defekt |
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