| Verhalten nach einem Unfall |
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| Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und einige Punkte beachten: |
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| Unfallstelle absichern |
| Zu den ersten Maßnahmen nach einem Unfall gehört das Absichern der Unfallstelle, um sich und andere vor weiterem Schaden zu schützen. Unbedingt anhalten: Wenn Sie einfach weiterfahren, machen Sie sich der Unfallflucht schuldig. |
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Anhalten und Warnblinkanlage einschalten |
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Warndreieck gut sichtbar und in ausreichendem Abstand am Fahrbahnrand aufstellen. Auf Landstraßen oder Autobahnen sollte das Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung vom Fahrzeug stehen |
| Erste Hilfe leisten |
| Wird bei einem Unfall jemand verletzt, ist es Ihre Pflicht, Verletzten erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls Rettungsdienst oder Polizei anzurufen. Auf Autobahnen gibt es alle zwei Kilometer Notrufsäulen. Pfeile auf den Markierungspfosten zeigen in Richtung des kürzesten Wegs. Konzentrieren Sie sich auf die bekannten fünf W: |
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Wo ist es passiert? |
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Was ist passiert? |
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Wie viele Verletzte? |
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Welche Art von Verletzungen (z. B.: Ist jemand eingeklemmt?) |
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Wer meldet den Unfall? |
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| Legen Sie nicht gleich auf, und warten Sie Rückfragen ab. |
| Polizei rufen? |
| Die Polizei sollten Sie in folgenden Fällen rufen: |
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Schildern Sie der Polizei sachlich, was passiert ist. Überprüfen Sie, ob im Polizeiprotokoll Ihre Aussagen inhaltlich richtig festgehalten wurden. Lassen Sie die Polizei alle Fakten aufnehmen, beispielsweise Beulen, die offenkundig bereits vor dem Unfall am gegnerischen Fahrzeug waren. Bei unklarer Schuldfrage informieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Auch wenn die Polizei kommt, erleichtert es die Schadenregulierung, wenn Sie selbst Beweise sichern und Fotos machen. Auch wenn ein Unfallgegner seine Schuld einräumt, sollten Sie Beweise sichern. Der Unfallbeteiligte kann es sich später anders überlegen.
Bei kleineren Blechschäden (bis ca. 500 Euro Schadensumme) oder klarer Schuldfrage sollten Sie sich am besten ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen. Fertigen Sie noch am Unfallort eine Skizze und ein Protokoll an, und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Verwenden Sie dazu den Europäischen Unfallbericht. Die Unterschrift im Unfallbericht bedeutet kein Schuldanerkenntnis. |
| Daten der Unfallbeteiligten notieren |
Für eine schnelle Schadenregulierung sollten Sie die wichtigsten Daten direkt nach einem Unfall festhalten: |
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Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten |
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amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge |
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Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein) |
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Versicherungsgesellschaft |
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Versicherungsschein-Nummer |
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Name, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen |
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Jeder Unfallbeteiligte ist den anderen gegenüber verpflichtet, diese Angaben zu machen. Wer sich weigert, macht sich strafbar im Sinne der Unfallflucht.
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Unfallgegner ist nicht an der Unfallstelle (z. B. Parkschaden) |
Wenn Sie ein anderes Auto beschädigen und Sie den Fahrer nicht bei seinem Fahrzeug antreffen, müssen Sie trotzdem an der Unfallstelle warten bzw. die Polizei rufen. Die Dauer der Wartezeit hängt von der Schwere des Schadens, dem Ort und der Tageszeit ab. Haben Sie zum Beispiel ein anderes Fahrzeug beim Einparken beschädigt, bewerten Gerichte etwa 30 Minuten als angemessene Zeit. Aber auch dann dürfen Sie nicht einfach wegfahren, sondern Sie sollten zuvor Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem müssen Sie der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich Ihre Unfallbeteiligung melden. |
Ungebetene Abschleppwagen oder Unfallhelfer |
Nicht gerufene Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste sollten Sie besonders prüfen und Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Am besten greifen Sie auf die von Automobilclubs oder Autobahnmeistereien empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.
Wenn Sie einen Schutzbrief der DA Direkt haben, rufen Sie uns an: 0180-24 24 111 (6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk). Wir sind 7 x 24 Stunden, auch aus dem Ausland, erreichbar und organisieren für Sie Abschleppwagen und Gutachter. |
Wildunfall |
Sollten Sie mit einem Wild kollidiert sein, fassen Sie das Tier nicht an, und nehmen Sie es nicht mit. Informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug unbedingt von Ihrer Kfz-Versicherung begutachten. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Schaden dadurch entstand, dass Sie dem Tier ausgewichen sind.
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Versicherung informieren |
Wenn Sie am Unfall schuld oder mitschuldig sind, müssen Sie Ihre Versicherung innerhalb einer Woche informieren. Bei schwerer Verletzung oder gar Tod eines Unfallbeteiligten ist die Versicherung bereits binnen 48 Stunden zu benachrichtigen. Was Sie wie und wann melden sollten, erfahren Sie hier:
Was ist zu tun im Schadenfall? |
| Im Ausland |
| Besonderheiten sind bei Unfällen im Ausland zu beachten: |
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Im Ausland gibt es zum Teil andere Vorschriften zum Verhalten nach einem Unfall. So ist es in vielen Ländern Pflicht, am Unfallort Warnwesten zu tragen. Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt bei Automobilclubs oder Vertretungen der Länder über die besonderen Vorschriften im jeweiligen Land
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Es gilt das Recht des Unfallorts, Ansprüche im Schadenfall können sich also von denen in Deutschland unterscheiden |
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Ein Schutzbrief der DA Direkt hilft Ihnen im Schadenfall weiter, so organisieren wir zum Beispiel die Übernachtung oder den Rücktransport Verletzter |
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Sie sollten auf jeden Fall die Polizei rufen, da eine amtliche Bescheinigung die Schadenregulierung erleichtert. Beachten Sie, dass die Polizei in vielen Ländern nicht verpflichtet ist, Bagatellunfälle aufzunehmen |
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Wie im Inland auch, sollten Sie alle wichtigen Daten des Unfallgegners notieren. Besonders wichtig sind die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer. In einigen Ländern wie Italien und Frankreich kleben die Versicherungsdaten an der Windschutzscheibe der Autos. Fragen Sie nach der Grünen Karte des Unfallgegners, und notieren Sie gegebenenfalls die Nummer |
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Am besten verwenden Sie den Europäischen Unfallbericht, um eine Unfallskizze und ein Unfallprotokoll anzufertigen. Lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Unterzeichnen Sie jedoch kein Dokument, das Sie nicht lesen können, und insbesondere kein Schuldanerkenntnis |
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Wenn Sie oder Ihre Mitfahrer Verletzungen erlitten haben, sollten Sie sich direkt vor Ort ärztlich untersuchen und ein Attest nach der im Land üblichen medizinischen Praxis ausstellen lassen. Dies ist wichtig, um Schmerzensgeld-Ansprüche geltend zu machen |
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Bei einem Totalschaden sollten Sie das Fahrzeug vor Ort von einem Sachverständigen begutachten und danach gegebenenfalls gleich im Ausland verschrotten lassen |
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Seit Januar 2003 kann die Schadenregulierung auch über einen Schadenregulierungs-Beauftragten in Deutschland erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass der Auslandsunfall im eigenen Land ohne Sprachbarrieren geregelt werden kann. Wenden Sie sich an den deutschen Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0180-25026). Dort nennt man Ihnen den Schadenregulierungs-Beauftragen für die ausländische Versicherung. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine angemessene Regulierung, können Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe e. V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg,
Telefon: 040-30 18 00, Telefax: 040-3 01 80 70 70 wenden |
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Die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland sind oft nicht die gleichen wie in Deutschland. Die DA Direkt empfiehlt Ihnen deshalb eine Vollkasko-Deckung für Ihr Fahrzeug sowie eine private Unfallversicherung für Mitreisende, damit Sie ausreichend abgesichert sind |
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Zur Vereinfachung der Schadenregulierung sollten Sie nicht nur außerhalb der EU, sondern auch in den neuen EU-Ländern die Grüne Karte mit sich führen, selbst wenn dort das Kennzeichen als Versicherungsnachweis genügt. Sie umgehen so Probleme mit dem Versicherungsnachweis und der Schadenregulierung |
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