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Verwarnungsgelder
Hier sehen Sie, was ein kleines Vergehen kosten kann. Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bleiben Ihnen erspart.
 Verwarnungsgelder ab 10 Euro
 Verwarnungsgelder ab 15 Euro
 Verwarnungsgelder ab 20 Euro
 Verwarnungsgelder ab 25 Euro
 Verwarnungsgelder ab 30 bis 35 Euro
Verwarnungsgelder zum Ausdrucken
Vergehen und Kosten im Überblick:
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Verwarnungsgelder ab 10 Euro
 verbotswidrig gehalten
 nicht platzsparend gehalten oder geparkt
 Parkdauer um bis zu einer Stunde überschritten
 bis 10 km/h zu schnell gefahren (außerorts)
 Stopp-Zeichen nicht befolgt
 Beleuchtungseinrichtungen trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht benutzt
 Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht wie vorgeschrieben benutzt
 kein Führerschein bei Fahrzeugkontrolle
 Verkehrsgefährdung beim Ein- oder Aussteigen
 nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz Gegenverkehr
 im Tunnel ohne Licht gefahren
 Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
 nach dem Überholvorgang nicht so bald wie möglich wieder rechts eingeordnet
 beim Fahren unnötig Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht
 
hoch
 
Verwarnungsgelder ab 15 Euro
 verbotswidrig geparkt
 in zweiter Reihe gehalten
 an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt
 unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt
 Parkdauer um bis zu zwei Stunden überschritten
 Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen
 TÜV-Termin um mehr als zwei und bis zu vier Monate überschritten
 AU-Untersuchung um mehr als zwei und bis zu acht Monate überschritten
(Seit 1. Januar 2010 entfällt die gesonderte Abgasuntersuchung (AU). Das Abgasverhalten des Fahrzeugs wird nun im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Die vor dem 1. Januar 2010 ausgegebenen AU-Plaketten sind noch bis zur nächsten Hauptuntersuchung gültig und erforderlich. Ab der nächsten Hauptuntersuchung gibt es dann nur noch die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen.)
 bis 10 km/h zu schnell gefahren (innerorts)
 Bus- oder Taxispur benutzt
 eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und damit andere gefährdet
 
hoch
 
Verwarnungsgelder ab 20 Euro
 im Schienenbereich sowie in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten
 in zweiter Reihe geparkt
 Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt
 Parkdauer um bis zu drei Stunden überschritten
 außerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren
 als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
 nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
 trotz stockenden Verkehrs in Kreuzung eingefahren und dabei andere behindert
 gegen die Einbahnstraße oder in falscher Richtung in den Kreisverkehr eingefahren
 bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt und damit einen Sachschaden verursacht
 Wendeverbotszeichen missachtet
 
hoch
 
Verwarnungsgelder ab 25 Euro
 Parkdauer länger als drei Stunden überschritten
 länger als eine Stunde das Parkverbot missachtet
 verbotswidrig in zweiter Reihe geparkt und den Verkehr behindert
 auf einer Sperrfläche, im Schienenbereich, in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt
 länger als eine Stunde auf Geh- und Radwegen geparkt und andere Verkehrsteilnehmer damit behindert
 TÜV-Termin um mehr als vier und bis zu acht Monate überschritten
 innerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren
 bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten
 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert
 außerhalb der Anschlussstelle von Autobahn oder Kraftstraße ausgefahren/eingefahren
 Verkehrsgefährdung beim Ein- und Aussteigen mit Sachbeschädigung
 vorgeschriebene Sicherungsmittel bei Ladungsbeförderung nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht
 Reboard-Kindersitz auf dem Beifahrerplatz mit nicht abgeschaltetem Airbag befestigt
 eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und dadurch einen Sachschaden verursacht
 
hoch
 
Verwarnungsgelder ab 30 bis 35 Euro
 unzulässig auf Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten: 30 Euro
 in Feuerwehrzufahrt oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt: 35 Euro
 länger als 3 Stunden mit Verkehrsbehinderung geparkt: 30 Euro
 länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt: 30 Euro
 im Schienenbereich geparkt und dabei den Schienenverkehr behindert: 35 Euro
 Sicherheitsgurt nicht angelegt: 30 Euro
 als Kfz-Führer bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (bei einem Kind: 30 Euro, bei mehreren Kindern: 35 Euro)
 ohne ausreichenden Seitenabstand überholt: 30 Euro
 beim Überholtwerden beschleunigt: 30 Euro
 innerorts rechts überholt: 30 Euro
 16-20 km/h zu schnell gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften: 30 Euro
 16-20 km/h zu schnell gefahren innerhalb geschlossener Ortschaften: 35 Euro
 erforderlichen Abstand vom halben Tachowert bei mehr als 80 km/h nicht eingehalten: 35 Euro
 beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Querverkehr behindert: 35 Euro
 den Kraftfahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert: 35 Euro
 ohne Licht gefahren, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, und damit einen Sachschaden verursacht: 35 Euro
 Fahrspur gewechselt und dadurch andere gefährdet: 30 Euro
 mangelhafte Ladungssicherung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 35 Euro
 als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst und damit einen Sachschaden verursacht: 30 Euro
 nach Unfall/Panne Verkehr nicht gesichert: 30 Euro
 bei geringem Schaden nicht zur Seite gefahren: 30 Euro
 
hoch
 
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden von uns nach bestem Wissen aus verschiedenen Quellen zusammengestellt und sorgfältig geprüft. Trotzdem können wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

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