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| Verwarnungsgelder ab 10 Euro |
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verbotswidrig gehalten |
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nicht platzsparend gehalten oder geparkt |
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Parkdauer um bis zu einer Stunde überschritten |
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bis 10 km/h zu schnell gefahren (außerorts) |
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Stopp-Zeichen nicht befolgt |
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Beleuchtungseinrichtungen trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht benutzt |
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Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht wie vorgeschrieben benutzt |
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kein Führerschein bei Fahrzeugkontrolle |
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Verkehrsgefährdung beim Ein- oder Aussteigen |
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nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz Gegenverkehr |
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im Tunnel ohne Licht gefahren |
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Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet |
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nach dem Überholvorgang nicht so bald wie möglich wieder rechts eingeordnet |
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beim Fahren unnötig Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht |
| Verwarnungsgelder ab 15 Euro |
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verbotswidrig geparkt |
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in zweiter Reihe gehalten |
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an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt |
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unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt |
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Parkdauer um bis zu zwei Stunden überschritten |
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Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen |
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TÜV-Termin um mehr als zwei und bis zu vier Monate überschritten |
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AU-Untersuchung um mehr als zwei und bis zu acht Monate überschritten
(Seit 1. Januar 2010 entfällt die gesonderte Abgasuntersuchung (AU). Das Abgasverhalten des Fahrzeugs wird nun im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Die vor dem 1. Januar 2010 ausgegebenen AU-Plaketten sind noch bis zur nächsten Hauptuntersuchung gültig und erforderlich. Ab der nächsten Hauptuntersuchung gibt es dann nur noch die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen.) |
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bis 10 km/h zu schnell gefahren (innerorts) |
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Bus- oder Taxispur benutzt |
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eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und damit andere gefährdet |
| Verwarnungsgelder ab 20 Euro |
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im Schienenbereich sowie in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten |
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in zweiter Reihe geparkt |
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Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt |
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Parkdauer um bis zu drei Stunden überschritten |
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außerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren |
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als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet |
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nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert |
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trotz stockenden Verkehrs in Kreuzung eingefahren und dabei andere behindert |
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gegen die Einbahnstraße oder in falscher Richtung in den Kreisverkehr eingefahren |
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bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt und damit einen Sachschaden verursacht |
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Wendeverbotszeichen missachtet |
| Verwarnungsgelder ab 25 Euro |
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Parkdauer länger als drei Stunden überschritten |
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länger als eine Stunde das Parkverbot missachtet |
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verbotswidrig in zweiter Reihe geparkt und den Verkehr behindert |
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auf einer Sperrfläche, im Schienenbereich, in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt |
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länger als eine Stunde auf Geh- und Radwegen geparkt und andere Verkehrsteilnehmer damit behindert |
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TÜV-Termin um mehr als vier und bis zu acht Monate überschritten |
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innerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren |
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bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten |
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Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert |
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außerhalb der Anschlussstelle von Autobahn oder Kraftstraße ausgefahren/eingefahren |
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Verkehrsgefährdung beim Ein- und Aussteigen mit Sachbeschädigung |
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vorgeschriebene Sicherungsmittel bei Ladungsbeförderung nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht |
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Reboard-Kindersitz auf dem Beifahrerplatz mit nicht abgeschaltetem Airbag befestigt |
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eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und dadurch einen Sachschaden verursacht |
| Verwarnungsgelder ab 30 bis 35 Euro |
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unzulässig auf Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten: 30 Euro |
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in Feuerwehrzufahrt oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt: 35 Euro |
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länger als 3 Stunden mit Verkehrsbehinderung geparkt: 30 Euro |
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länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt: 30 Euro |
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im Schienenbereich geparkt und dabei den Schienenverkehr behindert: 35 Euro |
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Sicherheitsgurt nicht angelegt: 30 Euro |
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als Kfz-Führer bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (bei einem Kind: 30 Euro, bei mehreren Kindern: 35 Euro) |
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ohne ausreichenden Seitenabstand überholt: 30 Euro |
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beim Überholtwerden beschleunigt: 30 Euro |
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innerorts rechts überholt: 30 Euro |
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16-20 km/h zu schnell gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften: 30 Euro |
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16-20 km/h zu schnell gefahren innerhalb geschlossener Ortschaften: 35 Euro |
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erforderlichen Abstand vom halben Tachowert bei mehr als 80 km/h nicht eingehalten: 35 Euro |
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beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Querverkehr behindert: 35 Euro |
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den Kraftfahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert: 35 Euro |
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ohne Licht gefahren, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, und damit einen Sachschaden verursacht: 35 Euro |
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Fahrspur gewechselt und dadurch andere gefährdet: 30 Euro |
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mangelhafte Ladungssicherung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 35 Euro |
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als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst und damit einen Sachschaden verursacht: 30 Euro |
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nach Unfall/Panne Verkehr nicht gesichert: 30 Euro |
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bei geringem Schaden nicht zur Seite gefahren: 30 Euro |