| Abmeldung |
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| Die Außerbetriebsetzung
eines Fahrzeugs kann vorübergehend oder endgültig sein. In beiden Fällen müssen Sie es abmelden. |
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| So sind Sie gut vorbereitet |
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Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren |
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Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen
– ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten |
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Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen |
| Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen |
| Dafür brauchen Sie |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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Kennzeichenschilder |
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gegebenenfalls Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (bei Außerbetriebsetzung eines gestohlenen Fahrzeugs) |
| Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden. |
| Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen |
| Dafür brauchen Sie |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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Kennzeichenschilder |
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gegebenenfalls Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (bei Außerbetriebsetzung eines gestohlenen Fahrzeugs) |
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bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens |
| Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden. Bei Außer Betriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Zulassung reserviert werden. |
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