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Abmeldung
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann vorübergehend oder endgültig sein. In beiden Fällen müssen Sie es abmelden.
 Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen
 Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen
So sind Sie gut vorbereitet
 Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
 Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
 Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen

Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen
Dafür brauchen Sie
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 Kennzeichenschilder
 gegebenenfalls Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (bei Außerbetriebsetzung eines gestohlenen Fahrzeugs)
Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden.
 
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Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen
Dafür brauchen Sie
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 Kennzeichenschilder
 gegebenenfalls Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (bei Außerbetriebsetzung eines gestohlenen Fahrzeugs)
 bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens
Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden. Bei Außer Betriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Zulassung reserviert werden.
 
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