| Anmeldung |
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Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt davon ab, was für ein Auto Sie anmelden möchten |
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| Wichtige Neuerungen |
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Seit 1. Januar 2010 entfällt die gesonderte Abgasuntersuchung (AU). Das Abgasverhalten des Fahrzeugs wird nun im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Die vor dem 1. Januar 2010 ausgegebenen AU-Plaketten sind noch bis zur nächsten Hauptuntersuchung gültig und erforderlich. Ab der nächsten Hauptuntersuchung gibt es dann nur noch die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. |
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Seit 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Deckungskarte in Papierform. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung. |
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| Fabrikneues Fahrzeug |
| Das brauchen Sie zur Zulassung: |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
| Gebrauchtes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk |
| Das brauchen Sie zur Zulassung: |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.) |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
| Gebrauchtes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen |
| Das brauchen Sie zur Zulassung: |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.) |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten |
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bisherige Kennzeichenschilder |
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in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
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