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Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt davon ab, was für ein Auto Sie anmelden möchten

 Fabrikneues Fahrzeug
 Gebrauchtes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk
 Gebrauchtes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen
 Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk
 Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen
 Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Wiederzulassung auf den gleichen Halter
So sind Sie gut vorbereitet
 Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
 Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten

Dort erfahren Sie auch, ob Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen müssen – in einigen Bundesländern wird das mittlerweile bei der Zulassung verlangt

 Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen

Wichtige Neuerungen
 Seit 1. Januar 2010 entfällt die gesonderte Abgasuntersuchung (AU). Das Abgasverhalten des Fahrzeugs wird nun im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Die vor dem 1. Januar 2010 ausgegebenen AU-Plaketten sind noch bis zur nächsten Hauptuntersuchung gültig und erforderlich. Ab der nächsten Hauptuntersuchung gibt es dann nur noch die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen.
 Seit 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Deckungskarte in Papierform. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung.

Fabrikneues Fahrzeug
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
 bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
 in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 
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Gebrauchtes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
 bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
 in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 
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Gebrauchtes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
 Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
 bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
 bisherige Kennzeichenschilder
 in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 
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Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)

 bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
 noch vorhandene Kennzeichenschilder
 in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 
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Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung

Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)

bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten

noch vorhandene Kennzeichenschilder

in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

 
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Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Das brauchen Sie zur Zulassung:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein )
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung

Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)

bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten

in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

 
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