| Fahrzeugpapiere |
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| Sollten Ihnen Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, können Sie diese bei der Zulassungsstelle berichtigen oder ersetzen lassen. |
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| So sind Sie gut vorbereitet |
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Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren |
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Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten |
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| Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung. |
| Dafür brauchen Sie: |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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| Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen |
| Dafür brauchen Sie: |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis |
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| Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs |
| Dafür brauchen Sie: |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.) |
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Verlusterklärung/Antragsformular der Zulassungsstelle |
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ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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| Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher. |
| Ausstellung eines Ersatzführerscheins |
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen: |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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Lichtbild |
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ggf. Diebstahlanzeige |
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ggf. Verlusterklärung/eidesstattliche Versicherung |
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Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist) |
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ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
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