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Fahrzeugpapiere
Sollten Ihnen Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, können Sie diese bei der Zulassungsstelle berichtigen oder ersetzen lassen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel
oder Namensänderung
 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
So sind Sie gut vorbereitet
 Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
 Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung.
Dafür brauchen Sie:
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 
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Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Dafür brauchen Sie:
 Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis
 
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Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
Dafür brauchen Sie:
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
 Verlusterklärung/Antragsformular der Zulassungsstelle
 ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
 Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.
 
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Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 Lichtbild
 ggf. Diebstahlanzeige
 ggf. Verlusterklärung/eidesstattliche Versicherung
 Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
 ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
 
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