| Ummeldung |
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| Ihr Fahrzeug müssen Sie immer dann ummelden, wenn der Halter oder der Wohnort des Halters wechselt. |
| So sind Sie gut vorbereitet |
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Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren |
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Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen
– ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten |
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Dort erfahren Sie auch, ob Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen müssen
– in einigen Bundesländern wird das mittlerweile bei der Zulassung verlangt |
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Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen |
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| Wichtige Neuerungen |
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Bei einem Umzug können Sie in einigen Bundesländern Ihr Fahrzeugkennzeichnen behalten und sparen so die Kosten für neue Schilder. Die Regelung gilt bisher nur in bestimmten Bundesländern (wie zum Beispiel in Hessen) und nur bei Umzug innerhalb des Bundeslandes. |
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Seit 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Deckungskarte in Papierform. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung. |
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| Diese Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung |
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Fahrzeugbrief |
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Fahrzeugschein |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.) |
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bisherige Kennzeichenschilder |
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