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Ummeldung
Ihr Fahrzeug müssen Sie immer dann ummelden, wenn der Halter oder der Wohnort des Halters wechselt.
So sind Sie gut vorbereitet
 Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
 Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
 Dort erfahren Sie auch, ob Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen müssen – in einigen Bundesländern wird das mittlerweile bei der Zulassung verlangt
 Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen

Wichtige Neuerungen
 Bei einem Umzug können Sie in einigen Bundesländern Ihr Fahrzeugkennzeichnen behalten und sparen so die Kosten für neue Schilder. Die Regelung gilt bisher nur in bestimmten Bundesländern (wie zum Beispiel in Hessen) und nur bei Umzug innerhalb des Bundeslandes.
 Seit 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Deckungskarte in Papierform. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung.

Diese Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung
 Fahrzeugbrief
 Fahrzeugschein
 VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
 Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
 bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
 Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
 bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
 in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
 bisherige Kennzeichenschilder
 
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