Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus Gerichts- und Anwaltskosten. Bei dem errechneten Betrag handelt es sich um einen Annäherungswert. Zusätzliche Kosten können zum Beispiel für Zeugen und Sachverständige entstehen.
Kosten in einem Strafprozess
In einem Strafprozess hängen die Kosten von vielen Faktoren ab. Eine allgemein gültige Kostenrechnung für Strafprozesse gibt es daher nicht.
Als Näherungswerte kann von folgenden durchschnittlichen Kosten je Prozess ausgegangen werden: