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Bergungskosten
Die Bergungskosten decken die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versicherten Kosten für Suchaktionen nach Unfallverletzten, für deren Verbringung in das nächste Krankenhaus sowie die notwendigen zusätzlichen Kosten für den Heimtransport, aber auch die Kosten für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort.
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Dynamik
Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen, wird die Versicherungssumme so gewählt, dass sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorsorgeerfordernissen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen auch einen steigenden Versorgungsbedarf bewirken.
Es gibt verschiedene Dynamisierungsmodelle, die in den Besonderen Bedingungen der Versicherer verankert sind:
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Steigerung der Höchstbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhöht. (Einige Versicherer legen einen Mindestsatz für die Erhöhung fest, der immer dann in Kraft tritt, wenn die Beitragssatzerhöhung niedriger ausfällt.)
Die Versicherungssumme erhöht sich jeweils um einen bestimmten Prozentsatz der Grundsumme.
Die erreichte Versicherungssumme wird um einen bestimmten Prozentsatz erhöht.
In all diesen Fällen steigt der Beitrag im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme.
Ein Widerruf der Dynamik kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer für die gesamte Restlaufzeit des
Vertrags ausgesprochen werden. Der Widerruf muss schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahrs erfolgen.
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Genesungsgeld
Genesungsgeld ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Um die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt finanziell zu erleichtern, wird
– sofern vereinbart – nach dem Krankenhaus-Tagegeld ein so genanntes Genesungsgeld bezahlt. Das Genesungsgeld wird in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen bezahlt, für die auch Krankenhaus-Tagegeld geleistet wurde, höchstens jedoch für 100 Tage. Üblich ist oft
die gestaffelte Zahlung, das heißt, mit zunehmender Dauer der Genesung wird weniger Genesungsgeld bezahlt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden unabhängig davon erbracht, wer an einem Arbeitsunfall schuld ist. Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst folgende Leistungen:
Heilbehandlung: Kosten für Ihre ärztliche Behandlung, für die erforderlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie für Aufenthalte im Krankenhaus. Die Dauer, für die Sie die Leistungen in Anspruch nehmen, ist dabei nicht relevant.
Verletztengeld: 80% des entgangenen Bruttoentgelts – bis maximal zur Höhe des Nettolohns
– soweit und solange kein Lohn gezahlt wird. Maximale Leistungsdauer: 78 Wochen.
Berufshilfe: Wenn nach einem Unfall oder wegen einer Berufskrankheit eine Arbeit im bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist, besteht ein Anspruch auf
berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation (Umschulung, Ausbildung in einem anderen Beruf). Während der Ausbildungs- bzw. Umschulungszeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld, wenn kein Arbeitsentgelt erzielt wird.
Leistungen zur sozialen Rehabilitation: Insbesondere zählen zu diesen Leistungen
Kraftfahrzeug- (behindertengerechter Umbau), Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport.
Verletztenrente: Eine Verletztenrente wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit um 20% oder mehr für mindestens 26 Wochen gemindert wird. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich danach, wie sehr die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, und nach dem Verdienst vor dem Arbeitsunfall.
Pflegegeld: Bei Pflegebedürftigkeit besteht neben der Unfallrente auch Anspruch auf Pflegeleistungen oder Pflegegeld.
Sterbegeld: Bei Unfalltod erhalten die Hinterbliebenen ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße als Sterbegeld.
Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehepartner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, nach der in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität im Fall vollständigen Verlusts oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze anhand der Gliedertaxe ermittelt.
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Invalidität/Invaliditätsleistung
Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung oft als Rente erbracht. Üblich ist inzwischen auch, dass unabhängig vom Alter immer eine Kapitalleistung erfolgt.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Liegt eine Invalidität vor, entsteht ein Anspruch auf Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Summe.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich
nach dem Invaliditätsgrad, der sich bei betroffenen Gliedmaßen und Sinnesorganen nach der so genannten Gliedertaxe bemisst, und
nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme (Invaliditätsversicherungssumme).
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Kosmetische Operationen
Zusätzlich zur Invaliditätsentschädigung können weitere Versicherungsarten in der Unfallversicherung versichert werden,
zum Beispiel für kosmetische Operationen.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, der nach Abschluss der Heil-behandlung eine kosmetische Operation erfordert (weil der Körper der versicherten Person durch einen Unfall entstellt ist), übernimmt die Versicherung die hierdurch entstehenden Kosten für Arzt-honorare und sonstige Aufwendungen bei der kosmetischen Operation sowie Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik, deren Höhe insgesamt auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt ist.
Die kosmetische Operation und die klinische Behandlung müssen bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahrs erfolgen.
Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem der Versicherte sich wegen des Unfalls in medizinisch
notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Dies jedoch längstens für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Dabei zählen Aufnahme- und Entlassungstag als je ein Tag.
Das Krankenhaus-Tagegeld steht Ihnen grundsätzlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu. Bei längerem Krankenhausaufenthalt haben Sie die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung des
Krankenhaus-Tagegelds zu beantragen.
Nicht als Krankenhäuser gelten: Sanatorien, Erholungsheime, Kuranstalten und Bundeswehr-Sanitätsstationen.
Krankenhaus-Tagegeld muss als Leistung separat bei der Unfallversicherung abgeschlossen werden.
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Progression
Die Versicherungsunternehmen bieten als Progression für die Unfallversicherung unterschiedliche Modelle an. In der Regel liegen diese zwischen 300% und 500%.
Die Versicherungsleistung steigt zunächst linear, ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wächst die Versicherungsleistung überproportional. Der Vorteil der Progression liegt darin, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine höhere Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt. Die Progression beginnt bei einer Invalidität über 25% zu greifen.
Eine Unfallversicherung mit Progression ist die Regel und sinnvoll, denn bei hohen Invaliditätsgraden steigen die finanziellen Belastungen sprunghaft an.
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Rooming-in
Das Rooming-in erlaubt Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, bei einem kranken Kind im Krankenhaus oder auf der Säuglingsstation zu übernachten.
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfall im Sinne der Bedingungen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und hat es zum Unfallzeitpunkt das
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, wird pro Übernachtung eines Erziehungsberechtigten mit dem Kind im Krankenhaus
(Rooming-in) ein Kostenzuschuss bis zur Höhe von 120 Euro und bis maximal 20 Tage gezahlt. Voraussetzung hierbei ist, dass für das Kind Krankenhaus-Tagegeld abgeschlossen wurde.
Ist ein anderer Versicherer oder Sozialversicherungsträger im Schadenfall eintrittspflichtig, entfällt die Leistungspflicht, solange und soweit die Eintrittspflicht des anderen Versicherers reicht.
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Todesfallleistung
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod eines Versicherten, so entsteht Anspruch auf eine Todesfallleistung, soweit diese im Vertrag vereinbart wurde. Der Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen. Bei Unfällen mit Invaliditätsfolgen zahlt die Versicherung innerhalb eines Jahres Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung. Der Vorschuss auf diese Leistung wird maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme geleistet und kann nur beansprucht werden, wenn eine Todesfallsumme versichert ist. Die
Todesfallleistung wird an einen im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten ausbezahlt. |
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