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Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Kfz-Versicherung. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.
Kfz-Versicherung
Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko: Was sind die Leistungen, und
worin unterscheiden sie sich?
Kasko-Spezial: Wie kann man durch Werkstattbindung Beitrag
sparen?
Regionalklasse: Warum ist der Zulassungsbezirk wichtig?
Typklasse: Wirkt sich der Fahrzeugtyp auf den
Versicherungsbeitrag aus?
Schadenfreiheitsklasse: Was bringt unfallfreies Fahren?
Erstversicherung: Wie erfolgt die Einstufung, wenn das erste Mal
ein Auto versichert wird?
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?
Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte, und wie
bekommt man diese?
Versicherungsbestätigungs-Nr. (VB-Nummer): Was ist das
Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigungs (eVB),
wozu benötigt man die VB-Nummer und wie bekommt man
diese?
Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
Zweitwagen: Wird ein Zweitwagen günstiger eingestuft?
Saisonkennzeichen: Was sind die Vorteile eines
Saisonkennzeichens?
Kurzzeitkennzeichen: Wofür benötigt man ein
Kurzzeitkennzeichen?
Schutzbrief: Was leistet ein Schutzbrief?
Insassenunfallversicherung: Welche Leistungen bietet sie?
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Welche Risiken sind damit
abgesichert?
Beitragsberechnung
Online-Rechner findet Fahrzeug nicht: Was ist zu tun?
Fahrzeugneuwert und persönliche Daten: Wozu müssen diese
Angaben gemacht werden?
Fahrzeug- und Zubehörteile: Was ist mitversichert?
Wegfahrsperre: Was gilt als anerkannte Wegfahrsperre?
Geschäftliche und private Nutzung: Wie wird das unterschieden?
Tarifgruppe: Wozu muss diese Angabe gemacht werden?
Rückstufung: Wie und wann wirkt sich ein Unfall auf den
Versicherungsbeitrag aus?
Versicherungsfreie Zeit: Bleibt die Schadenfreiheitsklasse
erhalten?
Ehegatte/Lebenspartner: Welchen Vorteil kann ein Paar nutzen?
Versicherungswechsel
Versicherungswechsel: Wann kann die Kfz-Versicherung
gekündigt werden?
Fahrzeugverkauf: Bis wann muss die Versicherung darüber
informiert werden?
Einstufung: Wie werden schadenfreie Jahre beim
Versicherungswechsel angerechnet?
Zulassung
Unterlagen: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?
Ausgedruckte Deckungskarten: Was ist zu tun, wenn die
Zulassungsstelle von Ihnen ausgedruckte Deckungskarten nicht
akzeptiert?
  
Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung?
Noch mehr Antworten finden Sie hier: Kfz-Schadenservice 
Oder stellen Sie uns direkt Ihre Frage:
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Kfz-Versicherung
 
Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko: Was sind die Leistungen, und worin unterscheiden sie sich?
Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen durch einen von Ihnen verursachten Unfall mit Ihrem Fahrzeug entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden. Zudem ist die Abwehr unbegründeter Schadenersatz-Ansprüche eingeschlossen
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind Fahrzeugschäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Zusammenstoß mit Haarwild. Außerdem sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss eingeschlossen
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung bietet alle Teilkaskoleistungen und deckt darüber hinaus noch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Schäden aufgrund mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte ab sowie geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde

Mehr Informationen Leistungen der Voll- und Teilkasko
 
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Kasko-Spezial: Wie kann man durch Werkstattbindung Beitrag sparen?
Kasko-Spezial ist eine zusätzliche Variante der Kaskoversicherung. Im Vollkasko-Schadenfall wählt die DA Direkt die Werkstatt aus. So sparen beim Versicherungsbeitrag.
 
Sie profitieren darüber hinaus von dem Reparatur- und Mobilitätsservice unserer zertifizierten Partnerwerkstätten:
kostenloser Hol- und Bringservice: Sie melden uns einen Kaskoschaden und werden innerhalb einer Stunde von der Partnerwerkstatt zurückgerufen. Auf Wunsch wird Ihr Fahrzeug abgeholt und zur nächstgelegenen Werkstatt transportiert. Ist Ihr Wohnort nicht mehr als 50 km von unserer Partnerwerkstatt entfernt, wird Ihr Wagen nach Beendigung der Reparatur zurückgebracht
kostenloser Mobilitätsservice: Unsere Partnerwerkstätten stellen Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
Reparaturservice: Sie erhalten drei Jahre Garantie auf alle Reparaturleistungen
kostenloser Reinigungsservice:Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug innen und außen gereinigt
 
Welche Vorteile haben Sie?
Mit Kasko-Spezial sparen Sie beim Versicherungsbeitrag, außerdem profitieren Sie von dem Reparatur- und Mobilitätsservice unserer Partnerwerkstätten.
 
Wie funktioniert Kasko-Spezial im Schadenfall?
Sie rufen uns im Schadenfall am besten noch direkt von der Unfallstelle aus an. Wir nennen Ihnen dann eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen können.
 
Was ist bei Kasko-Spezial zu beachten?
Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren, regulieren wir die entstandenen Reparaturkosten
Auch wenn Sie sich für Kasko-Spezial entschieden haben, können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen, die nicht zu den DA Direkt Partnerwerkstätten gehört. Damit verzichten Sie allerdings nicht nur auf den besonderen Service, sondern tragen auch 15% der Reparaturkosten selbst.
Sofern es sich bei Ihrem Pkw um ein Leasingfahrzeug handelt, nehmen Sie vor dem Abschluss von Kasko-Spezial mit uns Kontakt auf.

Mehr Informationen Partnerwerkstätten
 
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Regionalklasse: Warum ist der Zulassungsbezirk wichtig?
Beim statistischen Unfallrisiko gibt es in Deutschland deutliche Unterschiede zwischen den Zulassungsbezirken. Deshalb wird in der Kfz-Versicherung jeder Zulassungsbezirk nach seinem Risiko bewertet und dann einer entsprechenden Regionalklasse zugeordnet. Dazu ermittelt jeweils zum 1. Oktober bundesweit ein unabhängiger Treuhänder den Schadenverlauf. Diese Werte werden bei bestehenden Verträgen zur nächsten Hauptfälligkeit zugrunde gelegt. Neuverträge sind sofort entsprechend eingestuft.
Da bei Fahrzeugen die Regionalklassen für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt werden, können die Einstufungen voneinander abweichen.
 
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Typklasse: Wirkt sich der Fahrzeugtyp auf den Versicherungsbeitrag aus?
Die Grundidee des Typklassensystems liegt darin, die entstandenen Schäden möglichst genau den versicherten Fahrzeugen zuzuordnen, um zu mehr Beitragsgerechtigkeit zu gelangen.
Die Typklasse fasst Autos nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert und Ausstattungsvarianten zusammen, um unterschiedliche Schadenverläufe bei der Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung berücksichtigen zu können. Durch die jährliche Überprüfung der Typklasseneinstufung kann auf Veränderungen im Schadenverlauf reagiert werden.
Die Kennzahlen für die verschiedenen Fahrzeugtypen aktualisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jeweils zum 1. Oktober eines Jahres und veröffentlicht sie im Typklassenverzeichnis (www.gdv.de). Diese Aktualisierungen werden immer zur Hauptfälligkeit der Verträge berücksichtigt, bei Neuverträgen treten sie sofort in Kraft.
Bei Fahrzeugen, die vom GDV nicht im Typklassenverzeichnis aufgenommen sind (zum Beispiel Import- oder leistungsgesteigerte Fahrzeuge), nehmen die Versicherungen die Einstufung selbst vor.
Da Typklassen für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt werden, können sie voneinander abweichen. Eine Änderung der Typklassen kann sich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.
 
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Schadenfreiheitsklasse: Was bringt unfallfreies Fahren?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in der Sie eingestuft sind, zeigt die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, umso günstiger wird Ihre Schadenfreiheitsklasse (bis maximal SF 25) und damit Ihr Beitrag.
Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung beträgt der Beitragssatz immer 100%. Schließen Sie erstmals eine Vollkaskoversicherung ab, so wird die schadenfreie Zeit der Haftpflichtversicherung übernommen.

Für eine Veränderung Ihrer Einstufung sind vor allem die folgenden drei Fälle wichtig:
Falls Sie im jeweils vorangegangenen Versicherungsjahr keinen Schaden gemeldet haben, wird Ihr Vertrag automatisch zur Hauptfälligkeit in die nächstbessere Klasse eingestuft. Der Versicherungsvertrag muss allerdings mindestens sechs Monate bestanden haben
Wurde ein Schaden gemeldet, wird die Schadenfreiheitsklasse zunächst zurückgestuft. Stellt sich später heraus, dass Sie den Schaden nicht verursacht oder Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben, wird die Rückstufung korrigiert
Selbst wenn die Versicherung bereits Leistungen erbracht hat, können Sie eine Rückstufung verhindern, indem Sie den Schaden innerhalb von sechs Monaten „zurückkaufen“, also Ihrer Versicherung die Aufwendungen ersetzen. Wenn Sie bei der DA Direkt versichert sind, haben Sie online die Möglichkeit zu berechnen, ob sich ein Schadenrückkauf für Sie lohnt:
Schadenrückkauf-Rechner
 
Bitte beachten Sie: Eine Mitteilung über die Schadenhöhe wird von der DA Direkt nur bis zu einem Betrag von 1.000 Euro versandt.
 
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Erstversicherung: Wie erfolgt die Einstufung, wenn das erste Mal ein Auto versichert wird?
Wenn Sie bisher noch keine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen abgeschlossen haben, stuft die DA Direkt Ihren Vertrag
in die Schadenfreiheitsklasse 0 (Klasse 0/230%) ein, wenn Sie keinen Führerschein bzw. Ihren EU-Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen
in die Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%) ein, wenn Sie Ihren EU-Führerschein schon länger als drei Jahre besitzen bzw. Ihre Eltern oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens in Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft sind
 
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Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine Deckungskarte. Mit dieser bestätigt die Versicherung den vorläufigen Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug. Er endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung) Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt.

Beachten Sie:  
Wenn Sie auch Kaskoschutz, eine Insassenunfallversicherung oder einen Schutzbrief abschließen möchten, teilen Sie dies schon bei der Beantragung der Deckungskarte mit, sonst sind entsprechende Schäden im Falle eines Unfalls nicht versichert
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein Fahrzeug mit einer Deckungskarte der DA Direkt zulassen, damit Sie den vorläufigen Versicherungsschutz nicht gefährden

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Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte, und wie bekommt man diese?
Mit der Deckungskarte - und neu der elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. (eVB) - bestätigt eine Versicherung, dass der Haftpflichtschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch vorläufiger Versicherungsschutz). Man braucht eine Deckungskarte und die neue elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.:
für die Zulassung seines Fahrzeugs
für die Umschreibung auf einen anderen Halter
für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds
bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk liegt
bei Versicherungswechsel

Die Deckungskarte, inklusive der Versicherungsbestätigungs-Nr., können Sie nach dem
Online-Abschluss direkt selbst ausdrucken oder per E-Mail anfordern bzw. mit der Post zuschicken lassen.
 

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Versicherungsbestätigungs-Nr. (VB-Nummer): Was ist das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), wozu benötigt man die VB-Nummer und wie bekommt man diese?
Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt schrittweise die Deckungskarte in Papierform. Die elektronisch erstellte Versicherungsbestätigungs-Nr. ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit der VB-Nummer weisen Sie bei der Zulassungsbehörde nach, dass Sie eine Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben.
Man braucht eine VB-Nummer:
für die Zulassung seines Fahrzeugs
für die Umschreibung auf einen anderen Halter oder Versicherungsnehmer
für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds
bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk liegt
 
Die Zulassungsbehörden stellen schrittweise auf das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung um. Da die VB-Nummer automatisch auf der Deckungskarte eingedruckt wird, und Sie nach wie vor bei Versicherungsabschluss eine Deckungskarte erhalten, haben Sie die notwendigen Daten zur Hand.

Bei einem Versicherungswechsel zur DA Direkt benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Die DA Direkt benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungs- ummeldung.
 
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Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
Eltern und Kindern
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln

Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, kann höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.

Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
 
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Zweitwagen: Wird ein Zweitwagen günstiger eingestuft?
Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern.
Allerdings ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
1. Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder
    1 eingestuft?

    Dann stuft die DA Direkt Ihr Zweitfahrzeug in die
    Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
2. Ihr Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die
    Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?

    Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug in die
    Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn folgende
    Voraussetzungen vorliegen:
das Fahrzeug wird auf denselben Versicherungsnehmer oder seinen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen (Halter) und versichert 
und
der Versicherungsnehmer und der Halter sind Privatpersonen 
und
der Versicherungsnehmer ist seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgestellt von einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Anrainerstaat Deutschlands) 
und
der ausschließliche Nutzer des Fahrzeugs ist der Versicherungsnehmer bzw. der Ehe-/Lebenspartner
 
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Saisonkennzeichen: Was sind die Vorteile eines Saisonkennzeichens?
Ein Saisonkennzeichen gilt jedes Jahr für den vertraglich vereinbarten Zeitraum, mindestens zwei bis maximal elf Monate. Außerhalb dieses Saisonzeitraums darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht bewegt und nur auf Privatgelände abgestellt werden.

Der Vorteil:
Das Kennzeichen muss nur ein einziges Mal beantragt werden und gilt dann automatisch jedes Jahr aufs Neue im gewählten Zeitraum

Bei der DA Direkt profitieren Sie darüber hinaus von diesen besonderen Leistungen:
Der Versicherungsbeitrag wird nur für den angemeldeten Zeitraum berechnet
Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug in der Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung beitragsfrei versichert
Bei Schäden während des Stilllegungszeitraums, zum Beispiel durch Brand, Sturm, Hagel oder Diebstahl, verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung

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Kurzzeitkennzeichen: Wofür benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit dem 1. Mai 1998 das „Rote Kennzeichen”.
Es gilt zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. Der Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens beträgt fünf Tage und ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf der rechten Seite des Kennzeichens eingedruckt. Nach Ablauf dieses Datums darf mit dem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden. Wird das Fahrzeug anschließend mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.

Für das Kurzzeitkennzeichen gibt es eine spezielle Deckungskarte, die Sie bei der DA Direkt telefonisch anfordern können:

0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

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Schutzbrief: Was leistet ein Schutzbrief?
Mit einem Schutzbrief der DA Direkt erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe: bei einer Panne, einem Unfall oder bei Krankheit  während einer Reise. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff unterwegs sind.
 
Bei der DA Direkt sind beispielsweise folgende Leistungen eingeschlossen:
Pannenhilfe durch einen Ansprechpartner vor Ort
Rücktransport Ihres Fahrzeugs nach Hause, Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug oder Hotel, falls das Problem vor Ort nicht behoben werden kann
Gewährung eines Darlehens, wenn Sie im Ausland Bargeld oder Schecks verloren haben
Organisation der Kinderrückholung und des Transports von Verletzten

Der Schutzbrief gilt in Europa und allen außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

Mehr Informationen Schutzbrief

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Insassenunfallversicherung: Welche Leistungen bietet sie?
Der Versicherungsschutz der Insassenunfallversicherung gilt für Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen während der Fahrt, beim Ein- und Aussteigen und beim Be- und Entladen – selbst dann, wenn ein Unfall selbst verschuldet ist.
Wenn Sie und Ihre Mitfahrer angeschnallt waren, wird zusätzlich bis zu einem Jahr Krankenhaus-Tagegeld gezahlt, maximal 50 Euro pro Tag.
Sie können eine Kombination aus Todes- und Invaliditätsleistung wählen. Ein Beispiel: Mit 3,50 Euro pro Monat sind 20.000 Euro Todesfallschutz und 40.000 Euro Invaliditätsleistung abgedeckt.

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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Welche Risiken sind damit abgesichert?
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit bei 150 Euro Selbstbeteiligung Kosten bis zu 200.000 Euro – zum Beispiel durch einen Unfall, nach Verkehrverstößen oder bei Kauf bzw. Reparatur eines Fahrzeugs. Auch als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel und Fußgänger sind Sie abgesichert.
Versichert sind die Durchsetzung gesetzlicher Haftungsansprüche, Ansprüche aus Verträgen bzw. dinglichen Rechten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz bei Verkehrsdelikten im Ausland.
Die Kostenübernahme gilt für Rechtsanwalt und Gericht, Sachverständige und Zeugen, technische Gutachten, Reisekosten zu ausländischen Gerichten und für die Aufwendungen von Nebenklägern und Gegenseite.

Mehr Informationen Leistungen der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung

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Beitragsberechnung
 

Online-Rechner findet Fahrzeug nicht: Der Beitragsrechner kann das Fahrzeug nicht finden. Was ist zu tun?
In wenigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug im Online-Beitragsrechner nicht eindeutig zu bestimmen ist (zum Beispiel bei Reimport-Fahrzeugen oder bei geänderter Motorleistung). Wenn das für Ihr Fahrzeug zutrifft, rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne:

0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

hoch

Fahrzeugneuwert und persönliche Daten: Wozu müssen diese Angaben gemacht werden?
Die Angaben zum Beispiel zu Fahrzeugneuwert, Geburtsdatum und Geschlecht werden benötigt, um Ihren individuellen Versicherungsbeitrag berechnen zu können.
 
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Fahrzeug- und Zubehörteile: Was ist mitversichert?
Zu Fahrzeug- und Zubehörteilen zählen bei der DA Direkt:
eingebaute Bar
Beschläge (Monogramme usw.)
Beschriftung (Reklame)
CB-Funkgerät (nur Einzelgerät, Kombigerät siehe unter Radio)

Dachkoffer

Diktiergerät
Doppelpedalanlage
Fernseher mit Antenne
Funkanlage mit Antenne
hydraulische Ladeboardwand
Kaffeemaschine
Kühlbox
Lautsprecher (auch mehrere)
Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)
Panzerglas
Postermotive unter Klarlack und andere optische Veränderungen
1 Radio oder CD-Spieler, 1 Kassettenrekorder oder 1 CB-Funkgerät kombiniert mit Radio (auch Mehrzweckgeräte)
Radioantenne, Scheibenantenne
Rundumlicht (Blaulicht etc.)
Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiräder, wenn über Halterung mit Zweirad so verbunden, dass unbefugte Entfernung ohne Beschädigung des Helms und/oder Fahrzeugs nicht möglich ist
Telefon mit Antenne (Festeinbau)
Wohnwageninventar (fest eingebaut)
zugelassene Veränderungen an Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaft

Wenn Ihre Fahrzeug- und Zubehörteile einen höheren Wert als 5.000 Euro haben, ist ein Online-Abschluss leider nicht möglich.
Bitte rufen Sie uns in diesem Fall an, wir helfen Ihnen gerne:

0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

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Wegfahrsperre: Was gilt als anerkannte Wegfahrsperre?
Eine anerkannte Wegfahrsperre muss elektronisch codiert sein, und sie muss die Kraftstoffversorgung, den Anlasserstromkreis und den Zündstromkreis unterbrechen.
Die elektronische Codierung ist bei Autos ab Baujahr 1996 meist serienmäßig. Wenn Sie nicht sicher sind: Schauen Sie einfach im Fahrzeugbrief nach bzw. fragen Sie Ihre Werkstatt.
 
Bitte beachten Sie:
Wenn Ihr Fahrzeug keine anerkannte elektronische Wegfahrsperre hat, vermindert sich im Fall eines Diebstahls oder bei Zerstörung durch einen bzw. nach einem Diebstahl unsere Entschädigungsleistung um 10%
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen einen Nachweis über den Einbau einer anerkannten Wegfahrsperre vorzulegen, zum Beispiel im Schadenfall

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Geschäftliche und private Nutzung: Wie wird das unterschieden?
Im Rahmen der Berechnung Ihrer Kfz-Versicherung wird Ihr Fahrzeug nur dann als geschäftlich genutzt eingestuft, wenn es zum Betriebsvermögen eines Unternehmens zählt, wie zum Beispiel das Auto einer Rechtsanwaltskanzlei.
Alle anderen Nutzungen gelten als privat, also auch Fahrten zum Arbeitsplatz, zu dienstlichen Seminaren oder Tagungen etc.
 
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Tarifgruppe: Wozu muss diese Angabe gemacht werden?
In der Kfz-Versicherung bietet die DA Direkt vergünstigte Beiträge für bestimmte Tarifgruppen an:
Tarifgruppe B für Beamte und Richter
Tarifgruppe E für Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom)
Tarifgruppe F für Mitarbeiter von Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen 
Tarifgruppe P für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Lufthansa AG
Tarifgruppe Ö für Mitarbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst
 
Diese Tarifgruppen rechnen wir den folgenden Personen zu, wenn sie eine der Voraussetzungen bei Versicherungsbeginn erfüllen:
Mitarbeiter, die mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit in einem der oben genannten Unternehmen als Nichtselbständige beschäftigt sind
Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand in einem der oben genannten Unternehmen beschäftigt waren
beurlaubte Beschäftigte eines der oben genannten Unternehmen, soweit sie nicht anderweitig berufstätig sind
Familienangehörige eines Beschäftigten in einem der oben genannten Unternehmen, die nicht erwerbstätig sind, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm unterhalten werden
versorgungsberechtigte Hinterbliebene ehemaliger Beschäftigter eines der oben genannten Unternehmen, wenn sie selbst nicht berufstätig sind
Alle anderen Versicherungsnehmer stufen wir in die Tarifgruppe N, den Normaltarif, ein.

Wichtig: 
Ist der Fahrzeughalter nicht gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer, müssen beide Personen eine der Voraussetzungen zur Einstufung in die gleiche Tarifgruppe erfüllen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie verpflichtet sind, uns mitzuteilen, wenn die Einstufungsvoraussetzungen für die Tarifgruppen B, E, F, P oder Ö wegfallen. Ihr Vertrag wird dann in den Normaltarif (Tarifgruppe N) eingestuft. 
 
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Rückstufung: Wie und wann wirkt sich ein Unfall auf den Versicherungsbeitrag aus?
Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden werden Sie in der Regel zur nächsten Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Teilkaskoschäden führen nicht zu Rückstufungen. Die individuelle Vertragssituation wird dabei berücksichtigt. In den Rückstufungstabellen, die in den dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifbestimmungen festgelegt sind, können Sie Ihre neue Schadenfreiheitsklasse feststellen.

Es lohnt sich für Sie, einen Schaden selbst zu regulieren, wenn die Schadensumme unterhalb der künftigen Beitragserhöhung liegt. Auch von der Versicherung bereits gezahlte Beträge können Sie noch zurückzahlen. Ihr Vertrag wird dann korrigiert und wie ein schadenfreier Vertrag behandelt.

Berechnen Sie mit dem Schadenrückkauf-Rechner, was im konkreten Fall für Sie günstiger ist.

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Versicherungsfreie Zeit: Bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten?
Sollte zurzeit kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert sein, bleibt Ihnen die Schadenfreiheitsklasse, die Sie einmal erworben haben, für sieben Jahre erhalten. Beim Abschluss eines neuen Vertrags werden Sie also in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die am Aufhebungstag Ihres letzten Vertrags galt. Sind im Jahr der Vertragsaufhebung Schäden angefallen, so werden diese beim Neuabschluss berücksichtigt.
Sind seit der Aufhebung Ihres letzten Vertrags mehr als sieben Jahre vergangen, verfällt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sie werden dann neu eingestuft.

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Ehegatte/Lebenspartner: Welchen Vorteil kann ein Paar nutzen?
Haben Sie einen Pkw bei uns versichert und der Vertrag ist mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%) oder in der Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2/85%) eingestuft, stufen wir den Vertrag für das Fahrzeug Ihres Ehe- oder Lebenspartners ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein.
Voraussetzungen sind, dass Ihr Ehegatte/Lebenspartner
seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein besitzt
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt

Weitere Voraussetzung ist: Der Versicherungsnehmer oder Lebenspartner muss Halter und Nutzer des Fahrzeugs sein.

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Versicherungswechsel
 
Versicherungswechsel: Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 1. Januar eines Jahres und können einen Monat vorher gekündigt werden. Das heißt, wenn Sie Ihr Auto bei der DA Direkt versichern möchten, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung Ihrer alten Versicherung vorliegen.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
Bei Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen
Im Schadenfall haben Sie immer die Möglichkeit zur Kündigung
Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Dies ist möglich, wenn Ihre bisherige Versicherung die Beiträge, aber nicht die Leistungen erhöht hat und die Erhöhung nicht wegen eines Schadenfalls erfolgt ist

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Fahrzeugverkauf: Bis wann muss die Versicherung darüber informiert werden?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihre Versicherung darüber informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummeldetermin abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit bezahlt werden muss. Deshalb ist es am besten, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ein Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen.

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Einstufung: Wie werden schadenfreie Jahre beim Versicherungswechsel angerechnet?
Wenn Sie die Versicherung wechseln, werden in der Regel die schadenfreien Jahre Ihres bisherigen Vertrags übernommen. Bitte beachten Sie aber: Die Beitragssätze, die den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet sind, können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.

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Zulassung
 
Unterlagen: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
Personalausweis
Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
ggf. Abmeldebescheinigung 
ggf. Kennzeichenschilder
Bargeld (zum Bezahlen der Gebühren)

Mehr Informationen Kfz-Zulassung

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Ausgedruckte Deckungskarten: Was ist zu tun, wenn die Zulassungsstelle von Ihnen ausgedruckte Deckungskarten nicht akzeptiert?
Seit April 2003 sind die Zulassungsstellen angewiesen, selbst ausgedruckte Deckungskarten, die dem Muster gemäß § 29 a Abs. 1 StVZO entsprechen, anzuerkennen. Deckungskarten der DA Direkt, die Sie sich herunterladen können bzw. per E-Mail zugesendet bekommen, entsprechen diesen Anforderungen.
Falls eine Zulassungsstelle dennoch Ihre am PC selbst ausgedruckte Deckungskarte nicht akzeptieren sollte, rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen weiter:

0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)


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