Kfz-Kaufvertrag
Mit unserem Kfz-Kaufvertrag vermeiden Sie Missverständnisse bei Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs. Denn er gibt beiden Partnern Sicherheit.
Tipps für Käufer
Stellen Sie fest, ob die Personalien, der Führerschein und die Fahrzeugpapiere des Verkäufers in Ordnung sind. Überzeugen Sie sich davon, dass alle Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für Extras (z. B. breitere Reifen oder einen Spoiler) und die Bescheinigungen über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV) und die Abgasuntersuchung (AU) vorliegen. (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, müssen Sie es innerhalb einer Woche auf Ihren Namen ummelden. Ihre Kfz-Versicherung muss ebenfalls angepasst werden.
Tipps für Verkäufer
Melden Sie den Verkauf sofort der Zulassungsstelle und Ihrer Kfz-Versicherung. Nennen Sie dabei den Namen des Käufers und das Verkaufsdatum. Mit dem Eingang der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle beim Versicherer gehen die Kfz-Steuerpflicht und bisherige Versicherung auf den Käufer über.
Verkaufen Sie möglichst gegen Barzahlung und geben Sie den Fahrzeugbrief erst aus der Hand, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
Tragen Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe ein. Dann behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse, sollte der Käufer gleich nach der Übernahme einen Unfall haben.
Tipp: Um mögliche Unannehmlichkeiten nach dem Verkauf zu verhindern, sollten Sie Ihr Fahrzeug am besten abgemeldet verkaufen.
Kfz-Kaufvertrag zum Ausdrucken
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Entweder tragen Sie Ihre Daten online in den Kaufvertrag ein und drucken ihn dann aus
- oder Sie drucken den Kaufvertrag zunächst aus und tragen Ihre Daten dann per Hand ein
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