Kfz-Steuerrechner
Ist Ihr Wunschfahrzeug ein Steuerspar-Modell? Fragen Sie vor jedem Fahrzeugwechsel unseren Kfz-Steuerrechner. Da für Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2009 ein neues Steuersystem gilt, wählen Sie zur Berechnung bitte, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde oder wird.
Steuerrechner für Erstzulassungen
Zwei Kfz-Steuersysteme
Zum 1. Juli 2009 tritt eine neue Kfz-Besteuerung in Kraft, die auf Hubraum und CO2-Emission pro Kilometer basiert. Das neue Steuersystem gilt für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab diesem Datum. Die bisherige Kfz-Besteuerung, berechnet nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum, ist aber weiterhin gültig. Sie wird auf Fahrzeuge angewendet, die vor dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden.
Steuerbefreiung für Neufahrzeuge
Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasvorschriften Euro 5 und Euro 6 erfüllen, endete mit dem Jahreswechsel von 2010 auf 2011. Es werden nun nur noch Dieselfahrzeuge mit der Abgasvorschrift Euro 6 berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals angemeldet werden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro.
Steuerförderungen und -zuschläge für Diesel-Fahrzeuge
Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern ist zum Jahresende 2010 weggefallen. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig, jedoch kommen 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum dazu.