Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk
Das brauchen Sie zur Zulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen
Das brauchen Sie zur Zulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Das brauchen Sie zur Zulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer