Anmeldung

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt davon ab, was für ein Auto Sie anmelden möchten.

Wichtige Neuerungen

  • Neufahrzeuge, die nach dem 7. Februar 2011 zugelassen werden, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald der Motor gestartet wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht.
  • Seit 1. Januar 2010 entfällt die gesonderte Abgasuntersuchung (AU). Das Abgasverhalten des Fahrzeugs wird nun im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Die vor dem 1. Januar 2010 ausgegebenen AU-Plaketten sind noch bis zur nächsten Hauptuntersuchung gültig und erforderlich. Ab der nächsten Hauptuntersuchung gibt es dann nur noch die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen.
  • Seit 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) Deckungskarte in Papierform. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung.
So sind Sie gut vorbereitet
  • Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
  • Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
  • Dort erfahren Sie auch, ob Sie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen müssen – in einigen Bundesländern wird das mittlerweile bei der Zulassung verlangt
  • Außerdem kann es sein, dass Sie eventuelle Kfz-Steuerschulden vor Ort begleichen müssen
Fabrikneues Fahrzeug

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Gebrauchtes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Gebrauchtes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug aus dem gleichen Zulassungsbezirk

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit bisher auswärtigem Kennzeichen

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Wiederzulassung auf den gleichen Halter

Das brauchen Sie zur Zulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Die Versicherung für
Ihr Kfz

Günstige Beiträge, überzeugender Service und besondere Leistungs-Extras

Nur bis 31.08.

Jetzt DA Direkt empfehlen und doppelte Prämie sichern.

Kunden empfehlen