Um sicherzugehen, dass bei einer Behandlung im Krankenhaus Ihren Wünschen entsprochen wird, sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen und gegebenenfalls an einen Organspendeausweis denken.
Oft müssen nach einem Unfall Zahlungen geleistet werden. Denken Sie daher über eine Bankvollmacht nach. Sie ist nicht notwendig, wenn Sie und der potenziell Begünstigte ein Gemeinschaftskonto in Form eines so genannten Oder-Kontos haben. Hier kann jeder Inhaber allein und uneingeschränkt über das Konto verfügen.
Vor allem in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten sich Partner gegenseitig eine Vollmacht für den medizinischen Notfall ausstellen. Sonst dürfen Ärzte im Krankenhaus unter Umständen keine Auskunft geben.
Eine so genannte
Vorsorgevollmacht kann sowohl medizinische und pflegerische als auch finanzielle Befugnisse auf den Bevollmächtigten übertragen, zum Beispiel:
- Einsicht in Krankenakten
- Mitbestimmung in Fragen der Heilbehandlung
- Bestimmung des Aufenthaltsortes (z. B. Umzug in ein Pflegeheim)
- Vermögensverwaltung inklusive aller Bankgeschäfte
- Regelung postalischer Angelegenheiten
Ein Notar hilft bei der rechtlich einwandfreien Formulierung einer Vorsorgevollmacht.
Möchten Sie keine Vollmacht erteilen, können Sie in einer so genannten
Betreuungsverfügung festlegen, wer durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Die Bundesnotarkammer bietet unter www.vorsorgeregister.de die Möglichkeit an, Vorsorgevollmachten zu registrieren. So kann Ihre Vollmacht im Notfall schnell gefunden werden. Auf der Website gibt es auch weiter gehende Informationen, zum Beispiel zum Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.