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Am häufigsten gelesen:
Kfz-Schadenservice:
Wertminderung: Wer erstattet den Wertverlust des Unfallwagens?
Wenn Sie Ihren Unfallwagen verkaufen möchten, bekommen Sie dafür unter Umständen weniger Geld. Um den Verlust auszugleichen, haben Sie Anspruch auf Wertminderung. Diese hängt vom Umfang des Schadens und vom Alter des Fahrzeugs ab und muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Die Versicherung kommt für die Wertminderung auf.
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Hausratversicherung:
Wohnfläche: Was gehört zur Wohnfläche?
Als Wohnfläche wird die Gesamtgrundfläche aller Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bezeichnet, die zu Wohnzwecken oder für Hobbys genutzt wird, einschließlich Diele, Flur, Wintergarten und Nebengebäude.
Ist in Ihrem Miet- bzw. Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen eine Wohnfläche in Quadratmetern ausgewiesen, können Sie diesen Wert direkt für Ihren Versicherungsvertrag übernehmen.
Nicht zu berücksichtigen brauchen Sie Treppen, Balkon, Loggia und Terrasse sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht für Hobbys genutzt werden.
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Kfz-Schadenservice:
Sachverständiger: Welche Schäden müssen von einem Sachverständigen besichtigt werden?
Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug, müssen bestimmte Schäden von einem Sachverständigen begutachtet werden. Zwingend zu begutachten sind folgende Schäden:
- Wildschäden
- Brandschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Diebstahlschäden
Bei sonstigen Kaskoschäden sollten Sie im Einzelfall mit uns abstimmen, ob eine Begutachtung notwendig ist. Bei Glasbruchschäden ist eine Besichtigung grundsätzlich nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Sachverständige von der DA Direkt ausgewählt werden muss.
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Vertrags- und Kundenservice:
Kunden empfehlen: Lohnt es sich, einen neuen Kunden zu werben?
Wenn Sie die DA Direkt weiterempfehlen, bedanken wir uns für jeden neuen Kunden mit 100 Prämienpunkten. Dafür können Sie sich direkt eine attraktive Prämie aussuchen.
Oder Sie sammeln Prämienpunkte auf Ihrem Punktekonto und lösen sie später gegen eine oder mehrere Prämien aus unserem aktuellen Sortiment ein.
Zurzeit können Sie unter diesen Prämien wählen: Prämien
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Motorradversicherung:
Typklasse: Wirkt sich der Fahrzeugtyp auf den Versicherungsbeitrag aus?
Die Grundidee des Typklassensystems liegt darin, die entstandenen Schäden möglichst genau den versicherten Fahrzeugen zuzuordnen, um zu mehr Beitragsgerechtigkeit zu gelangen.
Die Typklasse fasst Autos nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert und Ausstattungsvarianten zusammen, um unterschiedliche Schadenverläufe bei der Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung berücksichtigen zu können. Durch die jährliche Überprüfung der Typklasseneinstufung kann auf Veränderungen im Schadenverlauf reagiert werden.
Die Kennzahlen für die verschiedenen Fahrzeugtypen aktualisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jeweils zum 1. Oktober eines Jahres und veröffentlicht sie im Typklassenverzeichnis (www.gdv.de). Diese Aktualisierungen werden immer zur Hauptfälligkeit der Verträge berücksichtigt, bei Neuverträgen treten sie sofort in Kraft.
Bei Fahrzeugen, die vom GDV nicht im Typklassenverzeichnis aufgenommen sind (zum Beispiel Import- oder leistungsgesteigerte Fahrzeuge), nehmen die Versicherungen die Einstufung selbst vor.
Da Typklassen für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt werden, können sie voneinander abweichen. Eine Änderung der Typklassen kann sich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.
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