| Fragen und Antworten zur Hausratversicherung |
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| Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Hausratversicherung. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort. |
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| Haben Sie weitere Fragen zur Hausratversicherung? |
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Hausrat: Was bezeichnet man als Hausrat?
Als Hausrat bezeichnet man alle Ge- und Verbrauchsgegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, also nicht nur Möbel und Haushaltsgeräte, sondern auch Kleidung, CDs oder Bücher. |
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Neuwert: Welcher Betrag wird ersetzt?
Unter Neuwert versteht man den Betrag, den man heute nach Totalverlust, zum Beispiel durch Brand oder Diebstahl, für einen gleichwertigen Gegenstand bezahlen müsste. Dieser Betrag wird durch die Versicherung ersetzt. |
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Unterversicherungsklausel: Was versteht man unter Unterversicherungsverzicht?
Wenn Sie eine Hausratversicherungssumme von mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vertraglich festgehalten haben, wird Ihr Schaden im Versicherungsfall bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Wir verzichten dann darauf, einen Abzug wegen möglicher Unterversicherung vorzunehmen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Hausrat mehr wert ist als 600 Euro pro Quadratmeter (zum Beispiel, weil Sie teure elektronische Geräte, Möbel oder ähnliches besitzen), dann empfehlen wir Ihnen, mit unserem Hausrat-Check den Wert des Hausrats individuell zu berechnen, damit die Gesamtversicherungssumme im Schadenfall auch wirklich ausreicht: Hausratwert berechnen
Wenn Ihr Hausrat weniger wert ist als 600 Euro pro Quadratmeter, können Sie auch diesen geringeren Wert versichern. Bedenken Sie aber: Ihrem Vertrag wird dann nicht die Klausel für „Unterversicherungsverzicht im Schadenfall” zugrunde gelegt. Das heißt, es wird im Schadenfall überprüft, ob die Versicherungssumme ausreichend bemessen war, und bei Unterversicherung ein Abzug von der Entschädigungsleistung vorgenommen. |
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Wohnfläche: Was gehört zur Wohnfläche?
Als Wohnfläche wird die Gesamtgrundfläche aller Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bezeichnet, die zu Wohnzwecken oder für Hobbys genutzt werden, einschließlich Diele, Flur, Wintergarten und Nebengebäude.
Ist in Ihrem Miet- bzw. Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen eine Wohnfläche in Quadratmetern ausgewiesen, können Sie diesen Wert direkt für Ihren Versicherungsvertrag übernehmen.
Nicht zu berücksichtigen brauchen Sie Treppen, Balkon, Loggia und Terrasse sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht für Hobbys genutzt werden. |
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Auslandsschutz: Gilt die Hausratversicherung auch im Ausland?
Ihr Hausrat ist bei der DA Direkt weltweit versichert, solange er sich vorübergehend und höchstens bis zu drei Monaten in anderen Gebäuden befindet (zum Beispiel in einem Ferienappartement oder Hotel). Bitte beachten Sie aber: Nicht versichert ist der Hausrat, wenn dieser während eines Campingurlaubs aus Zelt oder Wohnwagen gestohlen wird. |
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Versicherungsumfang: Welche Risiken sind versichert, und was wird gegen Zuschlag mitversichert?
Ihr Hausrat ist bei der DA Direkt gegen Schäden durch
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Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, |
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Einbruchdiebstahl, Raub bzw. den Versuch einer solchen Tat, |
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Vandalismus nach einem Einbruch, |
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Schäden durch austretendes Leitungswasser, |
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Sturm oder Hagel |
versichert.
Mehr Informationen Leistungen der Hausratversicherung
Gegen einen entsprechenden Zuschlag können Sie auch den einfachen Diebstahl von Fahrrädern im Freien für die Zeit zwischen
6 und 22 Uhr mitversichern. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad ausreichend gesichert wird.
Mehr Informationen Versicherungsschutz für Fahrräder
Glasbruch können Sie bei der DA Direkt extra versichern. Sie haben die Wahl zwischen Mobiliarverglasungen (inklusive einem Glaskeramikkochfeld), Außenverglasungen oder einer Kombination aus beiden.
Mehr Informationen Glasversicherung |
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Glasversicherung: Was ist versichert?
Mit der Glasversicherung für Außen- und Mobiliarverglasung können Sie die DA Direkt Hausratversicherung ergänzen.
Im Einzelnen schließt die Glasversicherung folgende Bereiche mit ein:

Außenverglasung
Zu Außenverglasungen gehören Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Glas- und Kunststoffscheiben von
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Fenstern, Außentüren und Wänden |
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Balkonen und Terrassen |
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Wintergärten, Veranden und Loggien |
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Wetterschutzbauten, Dächern und Brüstungen |
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Sonnenkollektoren und Lichtkuppeln |
Mobiliarverglasung
Zur Mobiliarverglasung innerhalb Ihrer Wohnung zählen
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Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Schrank- und Wandspiegeln, Duschkabinen oder Trennwänden |
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Glas- und Kunststoffplatten |
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Glas- und Kunststoffscheiben von Innentüren |
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Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten |
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künstlerisch bearbeitete Glasscheibenplatten und -spiegel (hier ist die Entschädigung auf 500 Euro je ersatzpflichtigem Schadenfall begrenzt) |
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eine Glaskeramikkochfläche |
Aquarien- und Terrarienscheiben können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Mehr Informationen Glasversicherung |
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Umzug: Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Der Versicherungsschutz geht bei einem Umzug auf die neue Wohnung über. Während der Zeit des Umzugs haben Sie Schutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ein Wohnungswechsel sollte der DA Direkt bei Umzugsbeginn gemeldet werden. Sie erhalten dann einen Fragebogen, den Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden. Beachten Sie: Sofern sich Ihre neue Wohnung in einer anderen PLZ-Zone befindet oder sich die Wohnfläche ändert, kann sich der Beitrag für Ihre Hausratversicherung erhöhen oder vermindern. |
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Mechanische Sicherungen: Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es im Einzelnen?
Unter mechanischen Sicherungen werden spezielle Sicherheitsvorkehrungen an Fenstern und Türen verstanden.
Zu den mechanischen Sicherungen zählen:
bei Fenstern, Terrassen- oder Balkontüren
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abschließbare Fenster- bzw. Türgriffe, Gitter, Fenster- bzw. Türschlösser |
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Sicherungswinkel oder einbruchhemmendes Verbundsicherheitsglas |
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Rollläden mit Feststellsicherung |
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zusätzliche Sicherungen für Hebe- und Schiebetüren |
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| bei Abschlusstüren oder Kellerabgängen |
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mit Kunststoff oder Metall verstärkte Türblätter |
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Einsätze aus einbruchhemmenden Füllungen |
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Innengitter oder innen liegende verschraubte Glashalteleisten |
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Querriegelschlösser |
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Schlösser mit Mauerverankerung oder Mehrfachverriegelung |
Mehr Informationen Sicherungsmaßnahmen |
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Schadenfall: Wie sollte bei einem Hausratschaden vorgegangen werden?
Bei einem Hausratschaden sollten Sie insbesondere die folgenden Punkte beachten:
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Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub sofort der Polizei an, und reichen Sie ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ein |
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Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren, und leiten Sie für entwendete Wertpapiere das Aufgebotsverfahren ein |
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Melden Sie uns einen Schaden so schnell wie möglich:
Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
Online-Schadenmeldung
Hausratschaden melden
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Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter |
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Erstellen Sie für uns ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der gestohlenen, zerstörten oder beschädigten Sachen (mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr) |
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| 7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice |
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Infoservice: 0180-24 20 100
Schadenservice: 0180-24 24 111 |
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(6 ct/Anruf dt. Festnetz;
max. 42 ct/Min. Mobilfunk) |
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