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Fragen und Antworten zum 
Kfz-Schadenservice
Die Antworten auf Ihre Fragen zum Kfz-Schadenservice finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.
Allgemeines zur Schadenmeldung
Zeitpunkt Schadenmeldung: Wann muss ein Unfall/Schaden gemeldet werden?
Möglichkeiten der Schadenmeldung: Wie kann man einen Schaden melden?
Versicherung Unfallgegner: Kann die  Versicherung des Unfallgegners ermittelt werden?
Unfallgegner: Welche Daten sollten nach einem Unfall festgehalten werden?  
Ansprüche Unfallbeteiligter: Was tun, wenn persönliche Ansprüche von Unfallbeteiligten gestellt werden?  
Schaden im Ausland: Wie verhält man sich bei einem Unfall im Ausland?  
Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsklasse: Führt jede Schadenmeldung zu einer Belastung der Schadenfreiheitsklasse?
Schadenrückkauf: Was ist darunter zu verstehen, und welche  Schäden können zurückgekauft werden?
Kaskoschaden
Meldepflichten: Müssen alle Unfälle polizeilich gemeldet werden?
Reparaturkosten: Werden alle Reparaturkosten erstattet?
Sachverständiger: Welche Schäden müssen von einem Sachverständigen besichtigt werden?
Schadenschnelldienst: Wo befinden sich die Schadenschnelldienste der DA Direkt?
Totalschaden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Totalschaden?
Service-Standards: Welche besonderen Service-Standards bietet die DA Direkt im Schadenfall?
Partnerwerkstätten: Welche Vorteile bringt es, wenn man sein Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der DA Direkt reparieren lässt, und wo findet man diese?
Mietwagen: Steht mir ein Mietwagen zu?
Glasschaden: Was ist bei einem Glasschaden zu tun?
Vorsteuerabzugsberechtigung: Was bedeutet das?
Haftpflichtschaden: Ansprüche von Geschädigten und Versicherten der DA Direkt
Sachschäden: Wie werden Sachschäden ersetzt?
Totalschaden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Totalschaden?
Schmerzensgeld: Welche Entschädigungen stehen einem Verletzten zu?
Wertminderung: Wer erstattet den Wertverlust des Unfallwagens?
Sachverständiger: Wann soll ein Sachverständiger durch den Geschädigten beauftragt werden?
Mietwagen/Nutzungsausfall: Steht dem Geschädigten Ersatz für sein Fahrzeug zu?
Anwaltskosten: Wer trägt die Anwaltskosten?
Telefon- und Portokosten: Werden die Nebenkosten der Schadenregulierung erstattet?
 
Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung?
Noch mehr Antworten finden Sie hier: Kfz-Versicherung
Oder stellen Sie uns direkt Ihre Frage:
E-Mail-Kontakt
 
Allgemeines zur Schadenmeldung
 
Zeitpunkt Schadenmeldung: Wann muss ein Unfall/Schaden gemeldet werden?
Ist ein Schaden, den Sie vollständig oder teilweise verschuldet haben, so gering, dass Sie ihn privat regulieren möchten, ist eine Schadenmeldung nicht notwendig. Ansonsten sollte jeder Unfall/Schaden, an dem Sie die alleinige Schuld oder eine Teilschuld tragen, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, sollte dies bereits innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv allein verschuldet, wenden Sie sich bitte direkt an dessen Haftpflichtversicherung. 
Möglichkeiten der Schadenmeldung: Wie kann man einen Schaden melden?
Sie können der DA Direkt einen Schaden an sieben Tagen die Woche und rund um die Uhr telefonisch oder per Internet melden. Hilfreich ist es, wenn Sie bereits am Unfallort mit dem Europäischen Unfallbericht den Hergang genau festhalten und uns diesen später einreichen:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

Online-Schadenmeldung  Kfz-Schaden melden
 
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Versicherung Unfallgegner: Kann die Versicherung des Unfallgegners ermittelt werden?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln: Telefon 0180-25 0 26 oder im Internet unter www.zentralruf.de. 
Unfallgegner: Welche Daten sollten nach einem Unfall festgehalten werden?
Bei einem Unfall sollten Sie dem Unfallgegner neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch die Anschrift Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsschein-Nummer mitteilen.
Als Kunde der DA Direkt händigen Sie dem Unfallgegner dazu am besten Ihre Schaden-Karte aus. Sollten Sie keine Schaden-Karte besitzen oder diese bereits weggegeben haben, können Sie diese online anfordern:
 Schaden-Karte
Ansprüche Unfallbeteiligter: Was tun, wenn persönliche Ansprüche von Unfallbeteiligten gestellt werden?
Wenn ein Beteiligter des Unfalls persönliche Ansprüche (zum Beispiel Schmerzensgeld oder Reinigungskosten) an Sie stellt, melden Sie uns dies bitte:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

Online-Schadenmeldung  Kfz-Schaden melden

Oder verweisen Sie den Anspruchsteller direkt an uns. Bitte schicken Sie uns auch alle Unterlagen (zum Beispiel ein Anspruchschreiben) schnellstmöglich zu.
 
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Schaden im Ausland: Wie verhält man sich bei einem Unfall im Ausland?
Bei Unfällen im Ausland sollten Sie den Schaden so schnell wie möglich melden, möglichst noch vom Urlaubsort aus. Lassen Sie sich immer die Versicherungsschein-Nummer Ihres Unfallgegners geben, denn in vielen Ländern reicht das Nummernschild für eine spätere Identifizierung nicht aus. Für eine schnelle Schadenregulierung am Unfallort füllen Sie am besten den Europäischen Unfallbericht aus. Beachten Sie, dass in einigen Ländern immer noch die Grüne Karte als Nachweis, dass Ihr Auto versichert ist, Pflicht ist.
Wurden Sie im Ausland geschädigt, kann innerhalb Europas die Schadenregulierung über einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfolgen. Der Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026 oder E-Mail: anfrage@zentralruf.de) nennt Ihnen den zuständigen Ansprechpartner. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine angemessene Schadenregulierung, können Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe e. V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon 040-30 18 00, Fax 040-3 01 80 70 70 wenden.

Beachten Sie, dass für die Schadenregulierung trotzdem immer das Schadenrecht des jeweiligen Landes gilt.

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
 
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Schadenfreiheitsklasse
  
Schadenfreiheitsklasse: Führt jede Schadenmeldung zu einer Belastung der Schadenfreiheitsklasse?
Nur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden belasten bei einer Schadenmeldung die Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie dagegen einen Teilkaskoschaden, so wird Ihre Schadenfreiheitsklasse davon nicht berührt.
Nach den Maßgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist jede Versicherung dazu verpflichtet, nach Meldung eines Schadens finanzielle Rücklagen für eine mögliche Regulierung zu bilden. Bereits dieser Vorgang allein führt im Ergebnis – auch ohne Regulierung – zu einer Höherstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sollte der Schadenfall ohne Zahlung abgeschlossen werden, so wird die Schadenfreiheitsklasse auf den ursprünglichen Prozentsatz zurückgesetzt.
Schadenrückkauf: Was ist darunter zu verstehen, und welche Schäden können zurückgekauft werden?
Sie können durch den Rückkauf eines Schadens verhindern, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Möglichkeit besteht für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Die Rückkauffrist beträgt sechs Monate ab Zugang des so genannten Schlussberichts. Dieser wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro automatisch versandt, darüber hinaus nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.

In der Regel lohnt sich ein Schadenrückkauf bei Beträgen bis zu 500 Euro. Im Einzelfall empfiehlt sich das auch bei höheren Beträgen, abhängig von Ihrer bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse. Es steht Ihnen frei, einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden zurückzukaufen. Eine Berechnung, ob sich ein Rückkauf lohnt, können Sie in unserem Schadenrückkauf-Rechner durchführen, oder Sie wenden sich an den Vertragsservice der DA Direkt.
 
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Kaskoschaden
 
Meldepflichten: Müssen alle Unfälle polizeilich gemeldet werden?
Wenn ein Kfz-Teilkaskoschaden voraussichtlich den Betrag von 150 Euro übersteigt, so müssen Sie Brand- oder Diebstahlschäden polizeilich melden. Bitte beachten Sie: Wildschäden müssen immer beim Forstamt oder der Polizei gemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, zum Beispiel bei einem Parkschaden. Es genügt nicht, nur die Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Sie würden sich der Fahrerflucht schuldig machen. 
Reparaturkosten: Werden alle Reparaturkosten erstattet?
Ihnen werden die Reparaturkosten erstattet, die in der Werkstattrechnung, dem Kostenvoranschlag oder dem Sachverständigengutachten ausgewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nach einer gesetzlichen Änderung vom 1. August 2002 zunächst lediglich die Netto-Reparaturkosten erstattet werden, wenn die Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Sachverständigengutachtens erfolgt. Nur wenn Reparaturbeträge in einer Rechnung ausgewiesen sind, wird die Mehrwertsteuer ausgeglichen. 
Sachverständiger: Welche Schäden müssen von einem Sachverständigen besichtigt werden? 
Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug, müssen bestimmte Schäden von einem Sachverständigen begutachtet werden. Zwingend zu begutachten sind folgende Schäden:  
Wildschäden
Brandschäden
Sturm- und Hagelschäden
Diebstahlschäden

Bei sonstigen Kaskoschäden sollten Sie im Einzelfall mit uns abstimmen, ob eine Begutachtung notwendig ist. Bei Glasbruchschäden ist eine Besichtigung grundsätzlich nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Sachverständige von der DA Direkt ausgewählt werden muss.
 
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Schadenschnelldienst: Wo befinden sich die Schadenschnelldienste der DA Direkt?
Sie haben als DA Direkt-Kaskoversicherter oder Anspruchsteller die Möglichkeit, Schäden an Ihrem Fahrzeug von einem unserer Schadenschnelldienste besichtigen zu lassen. Prüfen Sie, ob es einen Schadenschnelldienst in Ihrer Nähe gibt. 
Totalschaden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als der aktuelle Wert des Fahrzeugs sind. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Grundlage dafür ist in der Regel das Sachverständigengutachten.
Die DA Direkt oder der Gutachter helfen Ihnen gerne bei dem Verkauf des Unfallwagens. 
Service-Standards: Welche besonderen Service-Standards bietet die DA Direkt im Schadenfall?
Wenn Sie bei der DA Direkt kaskoversichert sind, profitieren Sie von den besonderen Service-Standards im Schadenfall:  
Zahlungszusage innerhalb von 24 Stunden an die Werkstatt nach Meldung des Schadens
Fahrzeugbesichtigung durch einen Sachverständigen innerhalb von 24 Stunden
Reparatur- und Mobilitätsservice
- Reparatur durch eine zertifizierte Partnerwerkstatt
- kostenloser Hol- und Bringservice (wenn die Werkstatt nicht mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist)
- Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- kostenlose Fahrzeugreinigung (innen und außen)
- drei Jahre Garantie auf alle Reparaturleistungen

Mehr Informationen  Service-Standards 
 
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Partnerwerkstätten: Welche Vorteile bringt es, wenn man sein Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der DA Direkt reparieren lässt, und wo findet man diese?
Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Wenn Sie sich für Werkstatt unseres ADAC-Werkstattnetzes entscheiden, haben Sie dort als Kunde der DA Direkt immer Vorrang. Ihre garantierten Vorteile in den Partnerwerkstätten sind zum Beispiel:
Kostenloser Hol- und Bringservice: Sie melden uns einen Kaskoschaden und werden innerhalb einer Stunde von der Partnerwerkstatt zurückgerufen. Auf Wunsch wird Ihr Fahrzeug abgeholt und zur nächsten Werkstatt transportiert. Ist Ihr Wohnort nicht mehr als 50 Kilometer von unserer Partnerwerkstatt entfernt, wird Ihr Wagen nach Beendigung der Reparatur zurückgebracht
Kostenloser Mobilitätsservice: Sie erhalten für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug
Kostenloser Reinigungsservice: Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug innen und außen gereinigt
Reparaturservice: Sie erhalten drei Jahre Garantie auf alle Reparaturleistungen

Unsere Mitarbeiter sagen Ihnen gerne, wo Sie die nächstgelegene Partnerwerkstatt finden:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
Mietwagen: Steht mir ein Mietwagen zu?
Grundsätzlich steht Ihnen nach den Kraftfahrzeugbedingungen in der Kaskoversicherung kein Mietwagen zu. Falls Sie den Service unserer Partnerwerkstätten im Rahmen der Service-Standards nutzen, stellen Ihnen unsere Partnerwerkstätten im Kaskoschadenfall einen kleinen Mietwagen kostenlos zur Verfügung. Im Bedarfsfall empfiehlt Ihnen auch unser Schadenservice gern einen günstigen Mietwagenanbieter.
 
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Glasschaden: Was ist bei einem Glasschaden zu tun?
Wenn Sie eine Kaskoversicherung bei der DA Direkt und einen Glasschaden haben, brauchen Sie diesen nicht zu melden. Lassen Sie den Schaden beheben. Ihre Versicherungsschein-Nummer genügt, und die Werkstatt rechnet direkt mit uns ab.
Falls der Sprung in der Scheibe nur klein ist, lassen Sie die Scheibe nicht auswechseln, sondern reparieren. Hinterher ist sie wie neu, und Sie sparen die Selbstbeteiligung Ihrer Kaskoversicherung.
Wir empfehlen unsere Partner junited AUTOGLAS,
WINTEC® AUTOGLAS, Scheiben-Doktor und CARGLASS®.
junited AUTOGLAS: Unter 0800 58 64 833 oder der junited AUTOGLAS-Standortsuche erfahren Sie, wo die für Sie nächstgelegene Werkstatt ist. Die Mitarbeiter von junited AUTOGLAS holen Ihren Pkw kostenlos ab und bringen ihn unmittelbar nach der Reparatur wieder zurück, oder junited AUTOGLAS repariert die Scheibe gleich bei Ihnen vor Ort, natürlich ohne zusätzliche Kosten für die Anfahrt.
WINTEC® AUTOGLAS: Unter 0800 000 3 000 oder der WINTEC® AUTOGLAS-Standortsuche erfahren Sie, wo die für Sie nächstgelegene Werkstatt ist. Mit einer DA Direkt-Kaskoversicherung sind Sie in den Werkstätten unseres Partners WINTEC® AUTOGLAS gern gesehen – kleine Sprünge in Ihrer Frontscheibe werden für Sie kostenlos repariert.
Scheiben-Doktor: Unter 0800 000 8 811 oder der Scheiben-Doktor-Standortsuche erfahren Sie, wo die für Sie nächstgelegene Werkstatt ist. Unser Partner Scheiben-Doktor repariert Sprünge am AUTOGLAS direkt vor Ort und kostenlos – oder tauscht Ihre Scheibe, falls nötig, komplett aus.
CARGLASS®: Unter 0800 22 22 222 oder der CARGLASS®-Standortsuche erfahren Sie, wo die für Sie nächstgelegene Werkstatt ist. Auf Wunsch kommt CARGLASS® ohne Aufpreis zu Ihnen und behebt den Schaden auch zu Hause oder auf dem Büroparkplatz. Das Reparieren der Windschutzscheibe beispielsweise dauert nur 30 Minuten.

Vorsteuerabzugsberechtigung: Was bedeutet das?
Wenn Sie als Selbständiger oder Gewerbetreibender tätig sind, können Sie grundsätzlich die von Ihnen gezahlte Umsatz-/ Mehrwertsteuer bei Ihrer Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer in Abzug bringen. Die Versicherungen sind daher berechtigt, die Regulierung netto (ohne Umsatz-/ Mehrwertsteuer) vorzunehmen.

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Haftpflichtschaden: Ansprüche von Geschädigten und Versicherten der DA Direkt
 
Sachschäden: Wie werden Sachschäden ersetzt?
Wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden, muss grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle Sachschäden aufkommen. Wenn bei dem Unfall zum Beispiel Kleidungsstücke (auch die Ihrer Mitfahrer) oder ein Motorradhelm beschädigt wurden, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch diese Schäden ersetzen. 
Totalschaden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als der aktuelle Wert des Fahrzeugs sind. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Grundlage dafür ist in der Regel das Sachverständigengutachten. Die DA Direkt oder der Gutachter helfen Ihnen gerne bei dem Verkauf des Unfallwagens.
Schmerzensgeld: Welche Entschädigungen stehen einem Verletzten zu? 
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Jedoch sollten Sie sich unbedingt ein ärztliches Attest ausstellen lassen. So können später das Ihnen zustehende Schmerzensgeld und die Höhe eindeutig geklärt werden.
Wertminderung: Wer erstattet den Wertverlust des Unfallwagens? 
Wenn Sie Ihren Unfallwagen verkaufen möchten, bekommen Sie dafür unter Umständen weniger Geld. Um den Verlust auszugleichen, haben Sie Anspruch auf Wertminderung. Diese hängt vom Umfang des Schadens und vom Alter des Fahrzeugs ab und muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Die Versicherung kommt für die Wertminderung auf.
Sachverständiger: Wann soll ein Sachverständiger durch den Geschädigten beauftragt werden? 
Für DA Direkt-Versicherte: Viele Versicherungen haben eigene Gutachter. Fragen Sie als Geschädigter am besten umgehend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach, damit der Schaden schnell reguliert wird.
Für Anspruchsteller: Die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen richtet sich nach dem Umfang der Beschädigung und dem Alter des Fahrzeugs. Jeder Geschädigte ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Schadenminderung verpflichtet. Daher muss für jeden Einzelfall bestimmt werden, ob eine Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erforderlich ist. Bitte klären Sie diese Frage telefonisch mit unseren Mitarbeitern:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

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Mietwagen/Nutzungsausfall: Steht dem Geschädigten Ersatz für sein Fahrzeug zu? 
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung haben Sie für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs (bzw. der Wiederbeschaffung bei Totalschaden) Anspruch auf einen Mietwagen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Autovermieter empfehlen. Das erspart Ihnen bei der Abrechnung Zeit und Geld. Falls Sie keinen Mietwagen brauchen, haben Sie trotzdem Anspruch auf entgeltliche Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug.
Anwaltskosten: Wer trägt die Anwaltskosten?
Ist die Haftung im Schadenfall eindeutig geklärt, müssen anfallende Anwaltskosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.
Telefon- und Portokosten: Werden die Nebenkosten der Schadenregulierung erstattet? 
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel ohne konkreten Nachweis eine Kostenpauschale von 15 Euro für Telefon und Porto.

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