Was ist zu tun im Fall eines Kfz-Schadens?

Im Schadenfall helfen wir Ihnen gerne und schnell weiter.

Dabei kommt es darauf an, ob Sie bei der DA Direkt versichert sind oder von einem DA Direkt-Versicherten geschädigt wurden:

Was ist zu tun als DA Direkt-Kunde?

Damit wir Ihren Schaden schnell und reibungslos bearbeiten können, sollten Sie Folgendes beachten:
  • Melden Sie uns einen Kfz-Schadenfall so schnell wie möglich
    Es gelten folgende Ausnahmen:
    1. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv alleine verschuldet, wenden Sie sich direkt an dessen Haftpflichtversicherung. Ist Ihnen diese nicht bekannt, nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer
      • per Telefon 040 300 330 300*
        * Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter
      • oder im Internet unter www.zentralruf.de
    2. Der von Ihnen verursachte Schaden liegt unter 500 Euro und Sie möchten ihn selbst regulieren.
  • Machen Sie dem Geschädigten keine vorzeitige Zusage
    Beachten Sie unbedingt: Sagen Sie dem Geschädigten keine Erstattung zu, solange wir den Schadenfall nicht geprüft und einer Entschädigung zugestimmt haben.
  • Halten Sie uns über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schadenfall auf dem Laufenden
    Informieren Sie uns über die gesamte Korrespondenz zum Schadenfall, die Ihnen von dritter Seite zugeht, zum Beispiel, falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird – auch dann, wenn Sie uns den Schaden bereits gemeldet haben.
  • Bei einem Kaskoschaden setzen Sie sich bitte unbedingt vor Beginn der Reparatur bzw. Verwertung des Fahrzeugs mit uns in Verbindung Lassen Sie Ihren Wagen am besten in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren. Sie profitieren dann von unserem Reparatur- und Mobilitätsservice.
    Haben Sie sich für Kasko-Spezial entschieden, sind Sie verpflichtet, sich im Schadenfall bei uns zu melden und Ihren Wagen in einer Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Ansonsten müssen Sie 15 % der Reparaturkosten selber tragen.

Was ist zu tun als Anspruchsteller?

Sie wurden durch einen DA Direkt-Versicherten geschädigt? Dann sollten Sie Folgendes beachten:
  • Gutachter
    Setzen Sie sich bei jedem Schaden telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam klären können, ob Sie einen Gutacher benötigen. Dieser kommt dann zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Werkstatt. Ein von uns beauftragter Gutachter verursacht Ihnen keine Kosten. Auch dann nicht, wenn Sie eine Teilschuld haben. Sie können selbstverständlich auch einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
  • Mietwagen
    Gerne kümmern wir uns um einen Mietwagen für Sie.
    • Das beinhaltet auch einen Bring- und Abholservice (z. B. zu Ihnen nach Hause, zu Ihrer Arbeitsstelle oder zur Werkstatt)
    • Sie sparen sich Preisvergleiche der Autovermietungen, um Ihrer Schadenminderungspflicht nachzukommen
    • Falls Sie auf den Mietwagen verzichten, erhalten Sie einen Nutzungsausfall
    Bitte beachten Sie: Bei unklarer Sach- und Rechtslage müssen Sie eventuell einen Teil der Mietwagenkosten selbst tragen.
7 x 24 Stunden erreichbar Schadenservice
  • 0180 2 424111*
  • 0180 2 424150*
  • * 6 Cent/Anruf Festnetz T-Com; max. 42 ct/Min. Mobilfunk
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