Leistungs-Extras

Neben vielen beitragsfreien Leistungs-Extras können Sie bei der DA Direkt Ihre Kfz-Versicherung ganz nach Ihren persönlichen Wünschen mit zusätzlichen Leistungen ergänzen – und zahlen so nur das, was Sie wirklich brauchen.
Rabattretter

Wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht haben, bleibt Ihr günstiger Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung auch nach dem ersten Schadenfall weiterhin erhalten.

Rabattschutz

Auf Wunsch: Rabattschutz

Sie können in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen Rabattschutz abschließen. So verhindern Sie eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls. Damit haben Sie einen Schaden pro Jahr frei.


Voraussetzungen:

  • Sie und alle weiteren berechtigten Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt.
  • Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft.
  • Innerhalb der letzten 24 Monate ist kein selbst verschuldeter Schaden zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen.
Neuwertentschädigung

Besteht für Ihren Neuwagen eine Kaskoversicherung, erstatten wir den Neupreis bei Entwendung oder Totalschaden innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung.


Voraussetzungen u. a.:

  • Sie sind der erste Besitzer oder haben Ihr Fahrzeug als Tageszulassung erworben.
  • Sie haben das Fahrzeug zur Eigenverwendung angeschafft.
  • Die Wiederherstellungskosten betragen mindestens 80 % des Neupreises.

Auf Wunsch: Erweiterte Neuwertentschädigung

Wählen Sie eine Erweiterung der Neuwertentschädigung, erstatten wir Ihnen den Neupreis bei Totalschaden oder Zerstörung innerhalb von 18 Monaten und bei Entwendung innerhalb von zwölf Monaten nach Erstzulassung.

GAP-Deckung für Leasing-Fahrzeuge

Auf Wunsch: GAP-Deckung für Leasing-Fahrzeuge

Mit diesem Leistungs-Extra für die Vollkaskoversicherung wird bei Totalschaden oder Entwendung während eines laufenden Leasing-Vertrags die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und der Leasing-Restforderung des Leasing-Gebers ersetzt.

Erweiterter Versicherungsschutz bei Wild- und Tierschäden

In der Kaskoversicherung sind nicht nur Zusammenstöße mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine), sondern auch mit Federwild (z. B. Fasane, Wildgänse) und Nutztieren (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) versichert.

Auf Wunsch bieten wir auch einen erweiterten Versicherungsschutz bei Zusammenstößen mit allen Tieren an.

Versicherung von Marderbissschäden

Mit einer Kaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug auch gegen unmittelbare Schäden, insbesondere an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten, versichert, die durch einen Marderbiss verursacht werden.

Auf Wunsch können auch die durch einen Marderbiss verursachten Folgeschäden bis 3.000 Euro mitversichert werden.

Haftpflicht für Mietfahrzeuge auf Reisen

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie auch bei der Benutzung gemieteter Pkw, Motorräder oder Campingfahrzeuge im europäischen Ausland. Falls die für das Fahrzeug abgeschlossene Deckungssumme im Schadenfall nicht ausreicht, wird die Differenz bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme abgedeckt.

Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit

In der Kaskoversicherung nehmen wir keine Leistungseinschränkungen bei Unfällen vor, wenn der Schadenfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Der Verzicht ist bei Entwendung des Fahrzeugs und bei Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen ausgeschlossen.

Austausch von Tür- und Lenkradschlössern

Wir übernehmen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn die Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruchdiebstahl – nicht aus dem Fahrzeug – oder Raub entwendet wurden.

Keine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur

Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, verzichten wir bei Glasbruch im Falle einer fachgerechten Reparatur auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sonderausstattung bis 5.000 Euro mitversichert

In der Kaskoversicherung ist eine Sonderausstattung Ihres Wagens bis 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

Günstige Zweitwagenregelung

Ihren Zweitwagen stufen wir in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung von Beginn an in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr erstzugelassener Pkw ist bei der DA Direkt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 versichert.
  • Sie sind Halter, Versicherungsnehmer und Nutzer des zu versichernden Fahrzeugs.
  • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr den EU-Führerschein.

Auch für Campingfahrzeuge oder Krafträder, die Sie als Zweitfahrzeug versichern, bieten wir einen attraktiv niedrigen Beitragssatz an.

Günstige Einstiegsbeiträge für junge Autofahrer

Wenn Sie zum ersten Mal selbst ein Auto versichern, stufen wir es gleich in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.

Voraussetzung: Ein Elternteil hat bereits einen Vertrag bei einer Kfz-Versicherung in einer beliebigen Schadenfreiheitsklasse. Sie bezahlen dann nur 140 % statt 230 %.

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