In der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für jeden
einzelnen Rechtsschutz-Fall, falls notwendig durch mehrere Instanzen,
die Kosten bis 200.000 Euro bei wahlweise 150 Euro oder 250 Euro Selbstbeteiligung
für:
Rechtsanwalt und Gericht
gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die anfallenden Gerichtskosten.
Sachverständige und Zeugen
Gebühren der gerichtlich bestellten Zeugen und Sachverständigen.
Technische Gutachten
Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatz-Ansprüchen im Ausland.
Reisekosten zu ausländischen Gerichten
wenn Ihr persönliches Erscheinen dort angeordnet wird.
Nebenkläger und Gegenseite
Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit Sie diese erstatten müssen.
Strafkautionen
Falls Haft droht, stellen wir Ihnen zur einstweiligen Vermeidung von Strafmaßnahmen zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung
Wird die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers notwendig, tragen wir diese Kosten sowie die Kosten einer Vollstreckung im Verwaltungsweg.