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Fragen und Antworten zur
Haftpflichtversicherung
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Haftpflichtversicherung. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.
Schadenersatzpflicht: Warum ist eine Haftpflichtversicherung
wichtig?
Versicherungsschutz: Welche Risiken sind abgedeckt?
Versicherungsumfang: Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?
Forderungsausfalldeckung: Was ist damit versichert?
Privathaftpflicht für Singles: Welche Vorteile bietet sie? 
Privathaftpflicht für Senioren: Wann kann sie abgeschlossen    werden?
Haustiere: Sind Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert?
Selbstbeteiligung: Warum sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?
Anpassung des Versicherungsschutzes: Wie wirkt sich eine
Änderung der persönlichen Verhältnisse aus?
Vorsorgeversicherung: Was versteht man darunter?
Schadenfall: Was ist bei einem Haftpflichtschaden zu beachten?
 
Haben Sie weitere Fragen zur Haftpflichtversicherung?
Stellen Sie uns direkt Ihre Frage:
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Schadenersatzpflicht:
Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten und haftet dafür unbegrenzt mit seinem Vermögen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs. 1 BGB).
Damit kann schon eine einzige Unachtsamkeit zum finanziellen Ruin führen, da unter Umständen ein Leben lang für den entstandenen Schaden aufgekommen werden muss.
Eine Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab, denn sie zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme alle berechtigten Schadenersatz-Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
 
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Versicherungsschutz: Welche Risiken sind abgedeckt?
Gegen die Risiken des täglichen Lebens sichern Sie sich am besten mit einer Privat-Haftpflichtversicherung ab. Wählen Sie zwischen der Privathaftpflicht für Familien (für Sie selbst, Ihre Kinder, Ihren Ehe-/Lebenspartner und dessen Kinder, wenn diese mit in Ihrem Haushalt leben) und der Privathaftpflicht speziell für Singles.
Zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen Sie, wenn Sie einen Hund besitzen. Denn Sie haften für Schäden, die Ihr Hund verursacht, auch wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Tierhalter nachgekommen sind. Dieses Risiko können Sie mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Bitte beachten Sie:  Kampfhunde und als gefährlich geltende Hunde versichern wir nicht. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Einfamilienhaus  zu Schaden kommt, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel oder lockere Bodenfließen.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatz-Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, wenn aus Ihrem Heizöltank Öl austritt und das Grundwasser oder andere öffentliche Gewässer verunreinigt.

Tipp: Entscheiden Sie sich für die Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung. So zahlen Sie pro Schadenfall bis zu 150 Euro selbst und profitieren von noch günstigeren Beiträgen.

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Versicherungsumfang: Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?
Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie den passenden Versicherungsschutz wählen. In der Privathaftpflicht für Familien sind zum Beispiel Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Kinder mit eingeschlossen. Wenn Sie älter als 55 Jahre alt sind, haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihren Partner zu versichern, Ihre Kinder sind dann nicht mehr mitversichert. Singles können sich als allein stehende Privatperson versichern. So bezahlen Sie immer nur den Versicherungsschutz, den Sie wirklich brauchen: 

Mehr Informationen Privathaftpflicht für Familien
                                      Privathaftpflicht für Singles
                                      Privathaftpflicht für Senioren
 
Im Rahmen der Privathaftpflicht sind der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen zum Beispiel versichert als

Privatperson gegen die Gefahren des täglichen Lebens
Familienvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
Dienstherr der im eigenen Haushalt beschäftigten Personen
Inhaber von selbst bewohnten Wohnungen oder eines Einfamilienhauses, Wochenend- oder Ferienhauses
Radfahrer
Freizeitsportler (ausgenommen Jagd)
privater Besitzer von erlaubten Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (ausgenommen zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen)
Reiter und Hüter fremder Pferde bzw. Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
Halter und Hüter zahmer Haustiere (zum Beispiel Katzen)
Hüter fremder Hunde (außer Kampfhunde)

Zudem ist der Gebrauch folgender Fahrzeuge und Geräte abgedeckt:
nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge oder Anhänger
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
Flugmodelle, Ballone und Drachen ohne Motoren bis maximal 5 kg Fluggewicht und ohne Versicherungspflicht
Surfbretter und Wassersportfahrzeuge ohne Motoren (ausgenommen eigene Segelboote)
ferngesteuerte Modell- und Wasserfahrzeuge

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Forderungsausfalldeckung: Was ist damit versichert?
Die Forderungsausfalldeckung tritt ein, wenn Sie geschädigt
wurden, doch der Verursacher nicht versichert ist und auch kein ausreichendes Privatvermögen besitzt, um Schadenersatz zu leisten. Mit der Forderungsausfalldeckung sind Sie gegen derartige Risiken abgesichert, besonders, wenn es um hohe Beträge geht. Kann der Verursacher eines Personen- oder Sachschadens die Forderung – trotz eines vollstreckbaren gerichtlichen Titels – nicht oder nur zum Teil befriedigen, wird Ihr berechtigter Schadenersatz-Anspruch ab einem Mindestschaden von 3.000 Euro beglichen. Der Versicherungs- schutz der Forderungsausfalldeckung beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

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Privathaftpflicht für Singles: Welche Vorteile bietet sie?
Bei der Privathaftpflicht für Singles gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Sie allein. Kinder sowie Ehe-/Lebenspartner sind nicht mitversichert. So zahlen Sie nur den Versicherungsschutz, den Sie auch wirklich brauchen. Wenn sich an Ihrer Lebenssituation (zum Beispiel durch Geburt eines Kindes) etwas ändert, lässt sich der Vertrag problemlos auf die Privathaftpflicht für Familien umstellen.
Privathaftpflicht für Senioren: Wann kann sie abgeschlossen werden?
Dieses Angebot haben wir speziell für Menschen entwickelt, die 55 Jahre oder älter sind. Der Lebens- oder Ehepartner, gleich welchen Alters, ist im Versicherungsschutz eingeschlossen. Kinder sind nicht mehr mitversichert. So zahlen Sie nur den Versicherungsschutz, den Sie wirklich brauchen.

Mehr Informationen Privathaftpflicht für Senioren
Haustiere: Sind Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert?
Schäden durch Katzen und andere zahme Haustiere sind über Ihre Privathaftpflicht abgedeckt. Eine spezielle Versicherung ist nicht erforderlich. Hunde dagegen müssen separat versichert werden. Kampfhunde sowie behördlich als gefährlich eingestufte Hunde, können bei der DA Direkt nicht versichert werden.

Mehr Informationen Hundehalterhaftpflicht

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Selbstbeteiligung: Warum sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Extremschäden entstehen können und oftmals das finanzielle Aus bedeuten.
Kleine Missgeschicke können dagegen leichter aus eigener Tasche bezahlt werden. Daher bietet Ihnen die DA Direkt eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung an. Dabei zahlen Sie pro Schadenfall bis zu 150 Euro selbst und profitieren von noch günstigeren Beiträgen.
Anpassung des Versicherungsschutzes: Wie wirkt sich eine Änderung der persönlichen Verhältnisse aus?
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch Heirat, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz noch ausreichend ist  bzw. ob es für Sie günstiger wäre, in eine andere Versicherungsart zu wechseln. Das hängt davon ab, welche Privathaftpflicht Sie bisher hatten.
Privathaftpflicht für Singles
Bei Änderung der persönlichen Verhältnisse eines Singles (Heirat, Lebenspartner soll mitversichert sein, Geburt/Adoption/Pflegschaft eines Kindes) besteht für die hinzugekommene Person nur Versicherungsschutz im Rahmen der so genannten  Vorsorgeversicherung. Die Privathaftpflicht für Singles muss dann spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Familientarif umgestellt werden
Privathaftpflicht für Familien
Bei Auflösung des Eheverhältnisses erlischt der Versicherungs- schutz für den Ehegatten, der nicht Versicherungsnehmer ist, zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin. Dies gilt gleichfalls, wenn ein eheähnlicher Lebenspartner in die Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers eingeschlossen war. Sollen bei einer Privathaftpflicht für Familien kein Partner und keine Kinder mitversichert sein, kann die Privathaftpflicht auf den Single-Tarif umgestellt werden
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Vorsorgeversicherung: Was versteht man darunter?
Die so genannte Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht sichert neu hinzukommende Risiken, – zum Beispiel, wenn ein Hund angeschafft oder ein Haus gekauft wird –, vorläufig ab. Diese automatische Absicherung ist jedoch zeitlich begrenzt. Deshalb werden Sie mit jeder Beitragsrechnung zu einem neuen Versicherungsjahr gebeten, neue Risiken zu melden. Für diese wird dann ein separater Vertrag geschlossen. Das ist wichtig, damit Sie im Schadenfall stets ausreichend abgesichert sind. Wenn Sie neue Risiken nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung melden bzw. eine Haftpflichtversicherung hierfür abschließen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend.
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Schadenfall: Was ist bei einem Haftpflichtschaden zu beachten?
Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie insbesondere die folgenden Punkte beachten:
Melden Sie uns einen Schaden so schnell wie möglich:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111 
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

Online-Schadenmeldung Haftpflichtschaden melden

Der Schaden muss in Ursache und Höhe nachvollziehbar sein, daher sind Fotos etc. sinnvoll. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Schadenservice auf. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter
Ganz wichtig: Bitte erkennen Sie keinen Haftpflichtanspruch an. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Höhe des Anspruchs übernehmen wir für Sie
Teilen Sie uns bitte alle neuen Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Schadenfall mit, zum Beispiel, falls ein Geschädigter Ansprüche geltend macht oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Auch dann, wenn Sie uns den Schaden bereits gemeldet haben
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter
 
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