Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks sind Sie verpflichtet, Besucher und Passanten vor Schäden zu bewahren.
Versichert sind Schäden, die aus Ihrer so genannten Verkehrssicherungspflicht für vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Ein Haftpflichtfall kann schnell eintreten, wenn zum Beispiel Wege oder Treppen beschädigt sind und zu Stolperfallen werden oder herabfallende Dachziegel Passanten verletzen.
Eine besondere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus ganz oder in Teilen vermieten. Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus ist im Übrigen schon durch die Privathaftpflicht abgesichert.
Wichtig: Wenn der Mieter Ihres Wohneigentums versäumt, im Winter den Gehweg zu streuen, müssen letztendlich Sie bei Unfällen haften – und zwar auch dann, wenn diese Streupflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde.
Folgende Deckungssummen können Sie wählen
| Grundbesitzerhaftpflicht: Deckungssummen in Euro |
| Personen- und Sachschäden (pauschal) |
3 Mio. |
5 Mio. |
10 Mio. |
| Vermögensschäden |
250.000 |
250.000 |
250.000 |
Wenn Personen- und Sachschäden auftreten, sind schnell Millionenbeträge erreicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder unbegrenzt für Schäden haftet, die er einem Dritten zufügt.
Tipp: Sparen mit Selbstbeteiligung
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten, die durch Extremschäden entstehen. Wenn Sie kleinere Missgeschicke aus eigener Tasche bezahlen, können Sie bares Geld sparen. So zahlen Sie pro Schadenfall bis zu 150 Euro selbst und profitieren von noch günstigeren Beiträgen.