„Leistungs-Extra” heißt bei uns: Zusätzlich zum günstigen Beitrag und dem bewährten Versicherungsschutz sichern Sie sich noch weitere Vorteile.
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
In der Privathaftpflicht für Familien ersetzen wir auch Schäden, die Ihre nicht haftbaren Kinder verursachen und für die keine Schadenersatz-Pflicht besteht. Auf Ihren Wunsch leisten wir bis 5.000 Euro Ersatz.
Angehörige im selbst bewohnten Zweifamilienhaus
Der Schutz Ihrer Privathaftpflicht reicht aus, wenn Sie ein von Ihnen bewohntes Zweifamilienhaus teilweise an Familienangehörige vermieten oder es ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist in beiden Fällen nicht notwendig.
Kinder während der Ausbildung mitversichert
In der Privathaftpflicht für Familien sind Ihre Kinder auch während einer zweiten Ausbildung versichert. Das gilt für das zweite Studium oder eine weitere Lehre. Sogar nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung besteht noch bis zu ein Jahr Versicherungsschutz für Ihre volljährigen Kinder, wenn diese direkt nach der Ausbildung arbeitslos sind.
Schutz bei Auslandsaufenthalten
Ihr Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht gilt weltweit auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr. In den Ländern der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Gültigkeit sogar zeitlich unbegrenzt – vorausgesetzt Sie behalten Ihren inländischen Wohnsitz bei.
Kautionsleistung bei Schäden im Ausland
Wenn Sie im Ausland im Rahmen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht eine behördlich angeordnete Kaution hinterlegen müssen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 25.000 Euro je Schadenfall zur Verfügung.
Tätigkeit als Tagesmutter versichert
Wenn Sie als Tagesmutter in Ihrem Haushalt auf bis zu drei fremde minderjährige Kinder aufpassen, sind Sie abgesichert. Die Versicherung tritt ein, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder den Kindern aus Unachtsamkeit einen Schaden zufügen, egal ob während eines Ausflugs oder beim Spielen.
Verlust fremder privater Schlüssel eingeschlossen
Sollten Sie fremde Schlüssel verlieren, die nicht gewerblich oder berufsbezogen sind, erstatten wir Folgekosten, wie zum Beispiel das Austauschen von Sicherheitsschlössern, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro (bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro).
Vorsorge-Versicherung bis zu 3 Mio. Euro
Wir bieten Ihnen für neue Risiken, z. B. die Anschaffung eines Hundes, Vorsorge-Versicherungsschutz in Höhe von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden.