Die Vorteile der DA Direkt haben Sie überzeugt? Wenn Sie zu uns wechseln möchten, müssen Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Allgemeine Kündigungsfristen
Die meisten Versicherungen können in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden.
Kündigung nach einem Schadenfall
Nach einem versicherten Schaden können Sie Ihre Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Schaden anerkannt wird oder nicht. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zahlung der Versicherungsleistung bzw. Erhalt des Ablehnungsbescheids bei Ihrem Versicherer eingehen.
Kündigung wegen Neueinstufung nach Umzug
Wenn Sie nach einem Umzug in eine höhere Tarifzone eingestuft werden, obwohl der Versicherungsumfang gleich bleibt, können Sie Ihre Hausratversicherung kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag erfolgen.
Kündigung wegen Beitragserhöhung
Erhöht Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang der entsprechenden Mitteilung Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie
Je nachdem wo Sie versichert sind, können die zugrunde liegenden Bedingungen abweichende Kündigungsmöglichkeiten beinhalten.
Nicht vergessen
- Geben Sie bei der Kündigung die Versicherungsschein-Nummer an:
- Schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein an Ihre bisherige Versicherung:
- Nutzen Sie unsere Musterkündigung zum Ausdrucken.