| Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung |
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| Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die
Kfz-Versicherung. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.
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| Kfz-Versicherung |
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| Beitragsberechnung |
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| Versicherungswechsel |
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| Zulassung |
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| Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung? |
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| Noch mehr Antworten finden Sie hier: Kfz-Schadenservice |
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Kfz-Versicherung
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| Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko: Was sind die Leistungen, und worin
unterscheiden sie sich? |
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Haftpflichtversicherung:
Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich
vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
ab, die anderen durch einen von Ihnen verursachten Unfall mit
Ihrem Fahrzeug entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden.
Zudem ist die Abwehr unbegründeter Schadenersatz-Ansprüche eingeschlossen |
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Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung
bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind
Fahrzeugschäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Zusammenstoß mit Haarwild.
Außerdem sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an
der Verkabelung durch Kurzschluss eingeschlossen |
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Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung
bietet alle Teilkaskoleistungen und deckt darüber hinaus noch
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Schäden aufgrund mut-
oder böswilliger Beschädigung durch Dritte ab sowie
geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde |
Mehr Informationen Leistungen
der Voll- und Teilkasko hoch |
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Regionalklasse: Warum
ist der Zulassungsbezirk wichtig?
Beim statistischen Unfallrisiko gibt es in Deutschland deutliche Unterschiede
zwischen den Zulassungsbezirken. Deshalb wird in der Kfz-Versicherung
jeder Zulassungsbezirk nach seinem Risiko bewertet und dann einer
entsprechenden Regionalklasse zugeordnet. Dazu ermittelt jeweils zum 1. Oktober bundesweit ein unabhängiger
Treuhänder den Schadenverlauf. Diese Werte werden bei bestehenden
Verträgen zur nächsten Hauptfälligkeit zugrunde gelegt.
Neuverträge sind sofort entsprechend eingestuft.
Da bei Fahrzeugen die Regionalklassen für die Haftpflicht-, Teil-
und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt werden, können die
Einstufungen voneinander abweichen. hoch
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Typklasse: Wirkt sich der
Fahrzeugtyp auf den Versicherungsbeitrag aus?
Die Grundidee des Typklassensystems liegt darin, die entstandenen
Schäden möglichst genau den versicherten Fahrzeugen zuzuordnen, um
zu mehr Beitragsgerechtigkeit zu gelangen.
Die Typklasse fasst Autos nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert
und Ausstattungsvarianten zusammen, um unterschiedliche Schadenverläufe
bei der Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung berücksichtigen
zu können. Durch die jährliche Überprüfung der Typklasseneinstufung
kann auf Veränderungen im Schadenverlauf reagiert werden.
Die Kennzahlen für die verschiedenen Fahrzeugtypen aktualisiert der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jeweils
zum 1. Oktober eines Jahres und veröffentlicht sie im Typklassenverzeichnis
(www.gdv.de). Diese Aktualisierungen
werden immer zur Hauptfälligkeit der Verträge berücksichtigt, bei
Neuverträgen treten sie sofort in Kraft.
Bei Fahrzeugen, die vom GDV nicht im Typklassenverzeichnis aufgenommen
sind (zum Beispiel Import- oder leistungsgesteigerte Fahrzeuge), nehmen
die Versicherungen die Einstufung selbst vor.
Da Typklassen für die Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung
getrennt ermittelt werden, können sie voneinander abweichen. Eine
Änderung der Typklassen kann sich auf Ihren Versicherungsbeitrag
auswirken. hoch |
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Schadenfreiheitsklasse:
Was bringt unfallfreies Fahren?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in der Sie eingestuft sind,
zeigt die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf
Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, umso günstiger wird
Ihre Schadenfreiheitsklasse (bis maximal SF 25) und damit Ihr Beitrag.
Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung.
Bei der Teilkaskoversicherung beträgt der Beitragssatz immer 100%.
Schließen Sie erstmals eine Vollkaskoversicherung ab, so wird die
schadenfreie Zeit der Haftpflichtversicherung übernommen.
Für eine Veränderung Ihrer Einstufung sind vor allem die folgenden
drei Fälle wichtig:
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Falls Sie im jeweils vorangegangenen
Versicherungsjahr keinen
Schaden gemeldet haben, wird Ihr Vertrag automatisch zur Hauptfälligkeit
in die nächstbessere Klasse eingestuft. Der Versicherungsvertrag
muss allerdings mindestens sechs Monate bestanden haben |
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Wurde ein Schaden gemeldet, wird die Schadenfreiheitsklasse
zunächst zurückgestuft. Stellt sich später heraus, dass Sie den
Schaden nicht verursacht oder Ihre Versicherung nicht in Anspruch
genommen haben, wird die Rückstufung korrigiert |
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Selbst wenn die Versicherung bereits Leistungen erbracht hat,
können Sie eine Rückstufung verhindern, indem Sie
den Schaden innerhalb von sechs Monaten „zurückkaufen“,
also Ihrer Versicherung die Aufwendungen ersetzen. Wenn Sie
bei der DA Direkt versichert sind, haben Sie online die
Möglichkeit zu berechnen, ob sich ein Schadenrückkauf für Sie
lohnt:
Schadenrückkauf-Rechner |
Bitte beachten Sie: Eine Mitteilung über die Schadenhöhe wird von der DA Direkt nur
bis zu einem Betrag von 1.000 Euro versandt. |
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Erstversicherung: Wie erfolgt
die Einstufung, wenn das erste Mal ein Auto versichert wird?
Wenn Sie bisher noch keine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen abgeschlossen
haben, stuft die DA Direkt Ihren Vertrag
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in die Schadenfreiheitsklasse 0 (Klasse 0/230%)
ein, wenn Sie keinen Führerschein bzw. Ihren EU-Führerschein kürzer als
drei Jahre besitzen |
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in die Schadenfreiheitsklasse
½ (SF
½/140%) ein, wenn
Sie Ihren EU-Führerschein schon länger als drei Jahre besitzen
bzw. Ihre Eltern oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens in Schadenfreiheitsklasse
½ eingestuft sind |
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Vorläufiger Versicherungsschutz:
Was bedeutet das?
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine Deckungskarte.
Mit dieser bestätigt die Versicherung den vorläufigen Haftpflichtschutz
für Ihr Fahrzeug. Er endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung)
Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz
umgewandelt.
Beachten Sie: |
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Wenn Sie auch Kaskoschutz, eine Insassenunfallversicherung
oder einen Schutzbrief abschließen möchten, teilen Sie dies
schon bei der Beantragung der Deckungskarte mit, sonst sind
entsprechende Schäden im Falle eines Unfalls nicht versichert |
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Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein Fahrzeug mit einer
Deckungskarte der DA Direkt zulassen, damit Sie den vorläufigen
Versicherungsschutz nicht gefährden |
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Deckungskarte:
Wozu benötigt man eine Deckungskarte, und wie bekommt man diese?
Mit der Deckungskarte - und neu der elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. (eVB) - bestätigt eine Versicherung, dass der Haftpflichtschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch vorläufiger Versicherungsschutz). Man braucht eine Deckungskarte und die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.:
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für die Zulassung seines Fahrzeugs |
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für die Umschreibung auf einen anderen Halter |
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für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs |
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bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds |
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bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in
einem anderen Zulassungsbezirk liegt |
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bei Versicherungswechsel |
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Die Deckungskarte – inklusive der Versicherungsbestätigungs-Nr. – können Sie nach dem Online-Abschluss direkt selbst ausdrucken oder per E-Mail anfordern bzw. mit der Post zuschicken lassen.
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Versicherungsbestätigungs-Nr. (VB-Nummer): Was ist das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), wozu benötigt man die VB-Nummer und wie bekommt man diese?
Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt schrittweise die Deckungskarte in Papierform. Die elektronisch erstellte Versicherungsbestätigungs-Nr. ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit der VB-Nummer weisen Sie bei der Zulassungsbehörde nach, dass Sie eine Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben.
Man braucht eine VB-Nummer:
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für die Zulassung seines Fahrzeugs |
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für die Umschreibung auf einen anderen Halter oder Versicherungsnehmer |
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für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs |
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bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds |
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bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in
einem anderen Zulassungsbezirk liegt |
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Die Zulassungsbehörden stellen schrittweise auf das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung um. Da die VB-Nummer automatisch auf der Deckungskarte eingedruckt wird, und Sie nach wie vor bei Versicherungsabschluss eine Deckungskarte erhalten, haben Sie die notwendigen Daten zur Hand.
Bei einem Versicherungswechsel zur DA Direkt benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Die DA Direkt benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungs- ummeldung.
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Rabattübertragung: Wie funktioniert
eine Rabattübertragung?
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse
(SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen: |
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Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft
zusammenleben |
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Eltern und Kindern |
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in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern
und Enkeln |
Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag,
aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate
aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird,
kann höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit
dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden
zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag
der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach
der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
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Zweitwagen:
Wird ein Zweitwagen günstiger eingestuft?
Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern.
Allerdings ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
1. Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder
1 eingestuft?
Dann stuft die DA Direkt Ihr Zweitfahrzeug in die
Schadenfreiheitsklasse
1/2 ein.
2. Ihr Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die
Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?
Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug in die
Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn
folgende
Voraussetzungen vorliegen:
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das Fahrzeug wird auf denselben Versicherungsnehmer
oder seinen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
zugelassen (Halter) und versichert
und |
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der Versicherungsnehmer und der Halter sind Privatpersonen
und |
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der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgestellt von einem
Mitgliedsstaat der EU oder einem Anrainerstaat Deutschlands)
und |
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der ausschließliche Nutzer des Fahrzeugs ist der Versicherungsnehmer
bzw. der Ehe-/Lebenspartner |
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Saisonkennzeichen: Was
sind die Vorteile eines Saisonkennzeichens?
Ein Saisonkennzeichen gilt jedes Jahr für den vertraglich vereinbarten
Zeitraum, mindestens zwei bis maximal elf Monate. Außerhalb dieses
Saisonzeitraums darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht
bewegt und nur auf Privatgelände abgestellt werden.
Der Vorteil:
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Das Kennzeichen muss nur ein einziges Mal beantragt
werden und gilt dann automatisch jedes Jahr aufs Neue im gewählten
Zeitraum |
Bei der DA Direkt profitieren Sie darüber hinaus von diesen besonderen
Leistungen:
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Der Versicherungsbeitrag wird nur für den angemeldeten
Zeitraum berechnet |
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Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug in der Haftpflicht-
bzw. Kaskoversicherung beitragsfrei versichert |
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Bei Schäden
während des Stilllegungszeitraums, zum Beispiel durch Brand, Sturm, Hagel oder Diebstahl, verzichten wir auf Ihre Selbstbeteiligung |
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Kurzzeitkennzeichen: Wofür
benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit dem 1. Mai 1998 das „Rote Kennzeichen”.
Es gilt zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. Der Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens beträgt fünf Tage und ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf der rechten Seite des Kennzeichens eingedruckt. Nach Ablauf dieses Datums darf mit dem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden. Wird das Fahrzeug anschließend mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich des Schadenverlaufs in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Für das Kurzzeitkennzeichen gibt es eine spezielle Deckungskarte,
die Sie bei der DA Direkt telefonisch anfordern können:
0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
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Schutzbrief: Was leistet
ein Schutzbrief?
Mit einem Schutzbrief der DA Direkt erhalten Sie rund um die
Uhr schnelle Hilfe: bei einer Panne, einem Unfall oder bei Krankheit
während einer Reise. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug
oder dem Schiff unterwegs sind.
Bei der DA Direkt sind beispielsweise folgende Leistungen eingeschlossen:
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Pannenhilfe durch einen Ansprechpartner vor Ort |
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Rücktransport Ihres Fahrzeugs nach Hause, Übernahme der Kosten
für ein Mietfahrzeug oder Hotel, falls das Problem vor Ort nicht
behoben werden kann |
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Gewährung eines Darlehens, wenn Sie im Ausland Bargeld oder
Schecks verloren haben |
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Organisation der Kinderrückholung und des Transports von
Verletzten |
Der Schutzbrief gilt in Europa und allen außereuropäischen Anliegerstaaten
des Mittelmeers.
Mehr Informationen Schutzbrief
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Insassenunfallversicherung:
Welche Leistungen bietet sie?
Der Versicherungsschutz der Insassenunfallversicherung gilt für
Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen während der Fahrt, beim Ein- und
Aussteigen und beim Be- und Entladen – selbst dann, wenn ein Unfall
selbst verschuldet ist.
Wenn Sie und Ihre Mitfahrer angeschnallt waren, wird zusätzlich
bis zu einem Jahr Krankenhaus-Tagegeld gezahlt, maximal 50 Euro
pro Tag.
Sie können eine Kombination aus Todes- und Invaliditätsleistung
wählen. Ein Beispiel: Mit 3,50 Euro pro Monat sind 20.000 Euro Todesfallschutz
und 40.000 Euro Invaliditätsleistung abgedeckt.
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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung:
Welche Risiken sind damit abgesichert?
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit
bei 150 Euro Selbstbeteiligung Kosten bis zu 200.000 Euro – zum Beispiel durch einen Unfall, nach Verkehrverstößen
oder bei Kauf bzw. Reparatur eines Fahrzeugs. Auch als Nutzer öffentlicher
Verkehrsmittel und Fußgänger sind Sie abgesichert.
Versichert sind die Durchsetzung gesetzlicher Haftungsansprüche, Ansprüche
aus Verträgen bzw. dinglichen Rechten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz und
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz bei Verkehrsdelikten
im Ausland.
Die Kostenübernahme gilt für Rechtsanwalt und Gericht, Sachverständige
und Zeugen, technische Gutachten, Reisekosten zu ausländischen Gerichten
und für die Aufwendungen von Nebenklägern und Gegenseite.
Mehr Informationen Leistungen
der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung hoch |
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Beitragsberechnung
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Online-Rechner findet Fahrzeug nicht:
Der Beitragsrechner kann das Fahrzeug nicht finden. Was ist zu tun?
In wenigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug im Online-Beitragsrechner
nicht eindeutig zu bestimmen ist (zum Beispiel bei Reimport-Fahrzeugen
oder bei geänderter Motorleistung). Wenn das für Ihr Fahrzeug zutrifft,
rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne:
0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
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Fahrzeugneuwert und persönliche
Daten: Wozu müssen diese Angaben gemacht werden?
Die Angaben zum Beispiel zu Fahrzeugneuwert, Geburtsdatum und Geschlecht
werden benötigt, um Ihren individuellen Versicherungsbeitrag berechnen
zu können. hoch |
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Fahrzeug- und Zubehörteile:
Was ist mitversichert?
Zu Fahrzeug- und Zubehörteilen zählen bei der DA Direkt:
Wenn Ihre Fahrzeug- und Zubehörteile einen höheren Wert
als 5.000 Euro haben, ist ein Online-Abschluss leider nicht
möglich.
Bitte rufen Sie uns in diesem Fall an, wir helfen Ihnen gerne:
0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
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Wegfahrsperre: Was gilt
als anerkannte Wegfahrsperre?
Eine anerkannte Wegfahrsperre muss elektronisch codiert sein, und sie
muss die Kraftstoffversorgung, den Anlasserstromkreis und den Zündstromkreis
unterbrechen.
Die elektronische Codierung ist bei Autos ab Baujahr 1996 meist serienmäßig.
Wenn Sie nicht sicher sind: Schauen Sie einfach im Fahrzeugbrief nach
bzw. fragen Sie Ihre Werkstatt.
Bitte beachten Sie:
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Wenn Ihr Fahrzeug keine anerkannte elektronische
Wegfahrsperre hat, vermindert sich im Fall eines Diebstahls
oder bei Zerstörung durch einen bzw. nach einem Diebstahl unsere Entschädigungsleistung
um 10% |
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Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen einen
Nachweis über den Einbau einer anerkannten Wegfahrsperre vorzulegen,
zum Beispiel im Schadenfall |
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Geschäftliche und private Nutzung:
Wie wird das unterschieden?
Im Rahmen der Berechnung Ihrer Kfz-Versicherung wird Ihr Fahrzeug
nur dann als geschäftlich genutzt eingestuft, wenn es zum Betriebsvermögen
eines Unternehmens zählt, wie zum Beispiel das Auto einer Rechtsanwaltskanzlei.
Alle anderen Nutzungen gelten als privat, also auch Fahrten zum Arbeitsplatz,
zu dienstlichen Seminaren oder Tagungen etc.
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Tarifgruppe: Wozu muss diese Angabe gemacht werden?
In der Kfz-Versicherung bietet die DA Direkt vergünstigte Beiträge für bestimmte Tarifgruppen an:
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Tarifgruppe B für Beamte und Richter |
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Tarifgruppe E für Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) |
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Tarifgruppe F für Mitarbeiter von Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen |
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Tarifgruppe P für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Lufthansa AG |
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Tarifgruppe Ö für Mitarbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst |
Diese Tarifgruppen rechnen wir den folgenden Personen zu, wenn sie eine der Voraussetzungen bei Versicherungsbeginn erfüllen:
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Mitarbeiter, die mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit in einem der oben genannten Unternehmen als Nichtselbständige beschäftigt sind |
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Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand in einem der oben genannten Unternehmen beschäftigt waren |
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beurlaubte Beschäftigte eines der oben genannten Unternehmen, soweit sie nicht anderweitig berufstätig sind |
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Familienangehörige eines Beschäftigten in einem der oben genannten Unternehmen, die nicht erwerbstätig sind, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm unterhalten werden |
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versorgungsberechtigte Hinterbliebene ehemaliger Beschäftigter eines der oben genannten Unternehmen, wenn sie selbst nicht berufstätig sind |
Alle anderen Versicherungsnehmer stufen wir in die Tarifgruppe N, den Normaltarif, ein.
Wichtig:
Ist der Fahrzeughalter nicht gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer, müssen beide Personen eine der Voraussetzungen zur Einstufung in die gleiche Tarifgruppe erfüllen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie verpflichtet sind, uns mitzuteilen, wenn die Einstufungsvoraussetzungen für die Tarifgruppen B, E, F,
P oder Ö wegfallen. Ihr Vertrag wird dann in den Normaltarif (Tarifgruppe N) eingestuft.
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Rückstufung: Wie und
wann wirkt sich ein Unfall auf den Versicherungsbeitrag aus?
Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden werden Sie in der
Regel zur nächsten Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse
zurückgestuft. Teilkaskoschäden führen nicht zu Rückstufungen.
Die individuelle Vertragssituation wird dabei berücksichtigt.
In den Rückstufungstabellen,
die in den dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifbestimmungen
festgelegt sind, können Sie Ihre neue Schadenfreiheitsklasse
feststellen.
Es lohnt sich für Sie, einen Schaden selbst zu regulieren,
wenn die Schadensumme unterhalb der künftigen Beitragserhöhung
liegt. Auch von der Versicherung bereits gezahlte Beträge können
Sie noch zurückzahlen. Ihr Vertrag wird dann korrigiert und
wie ein schadenfreier Vertrag behandelt.
Berechnen Sie mit dem Schadenrückkauf-Rechner,
was im konkreten Fall für Sie günstiger ist.
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Versicherungsfreie Zeit:
Bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten?
Sollte zurzeit kein Fahrzeug auf Ihren Namen versichert sein, bleibt
Ihnen die Schadenfreiheitsklasse, die Sie einmal erworben haben,
für sieben Jahre erhalten. Beim Abschluss eines neuen Vertrags werden
Sie also in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die am Aufhebungstag
Ihres letzten Vertrags galt. Sind im Jahr der Vertragsaufhebung
Schäden angefallen, so werden diese beim Neuabschluss berücksichtigt.
Sind seit der Aufhebung Ihres letzten Vertrags mehr als sieben Jahre
vergangen, verfällt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sie werden dann
neu eingestuft.
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Ehegatte/Lebenspartner:
Welchen Vorteil kann ein Paar nutzen?
Haben Sie einen Pkw bei uns versichert und der Vertrag ist mindestens
in der Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%) oder in der
Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2/85%) eingestuft, stufen wir
den Vertrag für das Fahrzeug Ihres Ehe- oder Lebenspartners ebenfalls
in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein.
Voraussetzungen sind, dass Ihr Ehegatte/Lebenspartner
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seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein besitzt |
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mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt |
Weitere Voraussetzung ist: Der Versicherungsnehmer oder
Lebenspartner muss Halter und Nutzer des Fahrzeugs sein.
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Versicherungswechsel
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Versicherungswechsel: Wann
kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, haben Sie mehrere
Möglichkeiten.
Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 1. Januar eines Jahres
und können einen Monat vorher gekündigt werden. Das heißt, wenn Sie
Ihr Auto bei der DA Direkt versichern möchten, ist der Stichtag für
die Kündigung der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung Ihrer
alten Versicherung vorliegen.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in
folgenden Fällen:
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Bei Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Versicherung
mit sofortiger Wirkung kündigen |
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Im Schadenfall haben Sie immer die Möglichkeit zur Kündigung |
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Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen. Dies ist möglich, wenn Ihre bisherige Versicherung die Beiträge, aber nicht die Leistungen erhöht hat und die Erhöhung nicht wegen eines Schadenfalls erfolgt ist |
Wie einfach ein Wechsel ist, zeigt Ihnen die Info-Tour „Kfz-Versicherung wechseln”.
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Fahrzeugverkauf: Bis wann
muss die Versicherung darüber informiert werden?
Sie sollten Ihre Versicherung rechtzeitig, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Verkauf informieren. Wenn Sie ein Auto verkaufen und dies nicht umgehend Ihrer Versicherung melden, bleibt der bisherige Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestehen. Dies würde für Sie bedeuten, dass der neue Besitzer mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse fährt und Ihr Vertrag zurückgestuft wird, wenn der Käufer einen Unfall verursacht.
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Einstufung: Wie werden schadenfreie
Jahre beim Versicherungswechsel angerechnet?
Wenn Sie die Versicherung wechseln, werden in der Regel die
schadenfreien Jahre Ihres bisherigen Vertrags übernommen. Bitte beachten Sie aber: Die
Beitragssätze, die den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet
sind, können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. hoch |
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Zulassung
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Unterlagen: Was braucht
man bei der Zulassungsstelle?
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen
Sie folgende Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis |
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Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
(HU/AU)
(Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.) |
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ggf. Abmeldebescheinigung |
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ggf. Kennzeichenschilder |
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Bargeld (zum Bezahlen der Gebühren) |
Mehr Informationen Kfz-Zulassung
hoch
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Ausgedruckte Deckungskarten:
Was ist zu tun, wenn die Zulassungsstelle von Ihnen ausgedruckte Deckungskarten
nicht akzeptiert?
Seit April 2003 sind die Zulassungsstellen angewiesen, selbst ausgedruckte Deckungskarten,
die dem Muster gemäß § 29 a Abs. 1 StVZO entsprechen,
anzuerkennen. Deckungskarten der DA Direkt, die Sie sich herunterladen
können bzw. per E-Mail zugesendet bekommen, entsprechen diesen
Anforderungen.
Falls eine Zulassungsstelle dennoch Ihre am PC selbst ausgedruckte
Deckungskarte nicht akzeptieren sollte, rufen Sie uns einfach an –
wir helfen Ihnen weiter:
0180-24 20 100
7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice am Telefon
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
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hoch |