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Fragen und Antworten zur Unfallversicherung
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Unfallversicherung. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.
Versicherungsumfang: Welche Leistungen bietet die private
Unfallversicherung?
Versicherte Personen: Wer braucht eine Unfallversicherung?
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV): Wann greift der gesetzliche
Versicherungsschutz?
Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld: Was versteht man
darunter?
Progression 500%: Was heißt „Progression 500%” bei Invalidität?
Kinderunfallversicherung: Gibt es eine spezielle Absicherung für
Kinder?
Dynamik: Was bedeutet die Dynamik in der Unfallversicherung?
Schadenfall: Was ist bei einem Unfall zu beachten?
 
Haben Sie weitere Fragen zur Unfallversicherung?
Stellen Sie uns direkt Ihre Frage:
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Versicherungsumfang: Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung?
Mit der privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen die Folgen eines Unfalls mit folgenden Leistungsarten absichern:
Invaliditätsleistung (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit)
Krankenhaus-Tagegeld
Genesungsgeld
Kapitalzahlung im Todesfall an Hinterbliebene
Kosten für kosmetische Operationen
Ohne Mehrbeitrag bietet die DA Direkt außerdem:
Bergungskosten bis 10.000 Euro
Kurbeihilfe in Höhe von 750 Euro
Gipsgeld in Höhe von 100 Euro
bei Kindern: Rooming-in-Kosten bis 120 Euro pro Nacht

Mehr Informationen Leistungs-Extras

Sie können bei einer privaten Unfallversicherung individuelle Leistungen vereinbaren, die Sie brauchen, damit Sie im Schadenfall Ihren Lebensstandard beibehalten können bzw. Kapital zur Nachsorge (zum Beispiel für Umbauten) erhalten.

Mehr Informationen Leistungen

Schon ab 1% Invalidität erhalten Sie Leistungen aus der Unfallversicherung der DA Direkt.

Ihr Schutz gilt 24 Stunden am Tag:
im Haushalt
bei Sport, Spiel und Hobby
im Straßenverkehr
in der Freizeit und im Urlaub
am Arbeitsplatz
in Kindergarten, Hort, Schule und Hochschule
weltweit: auch auf Urlaubs- und Geschäftsreisen

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Versicherte Personen: Wer braucht eine Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung ist vor allem für diejenigen Personengruppen empfehlenswert, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung keinen oder nur sehr lückenhaften Schutz bietet. Das sind:
Berufstätige: Wer nach einem Freizeitunfall erwerbsgemindert ist, bekommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur maximal 34% des monatlichen Bruttoeinkommens. Eine private Unfallversicherung kann dann helfen, Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten
Hausfrauen und Hausmänner: Hausfrauen oder Hausmänner erhalten nach einem Unfall keinerlei Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung kann dann Kosten decken, die zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung entstehen
Kinder: Kinder sind ab dem dritten Lebensjahr in Kindergarten und Schule zwar gesetzlich unfallversichert, doch die Leistungen sind gering. Außerdem gilt der gesetzliche Schutz nicht, wenn der Unfall beim Spielen in der Freizeit passiert ist

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Gesetzliche Unfallversicherung (GUV): Wann greift der gesetzliche Versicherungsschutz?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Beruf bzw. dem Besuch eines Kindergartens/Horts oder einer Schule einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs stehen. Bedenken Sie: Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit. Auch besteht der gesetzliche Versicherungsschutz nur im Inland (Ausnahmen davon sind lediglich Dienstreisen).
Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist darüber hinaus abhängig von Ihrem Einkommen in den letzten zwölf Monaten. Rente erhalten Sie erst, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% vermindert ist und die Minderung länger als 26 Wochen andauert. Bei 100% Erwerbsunfähigkeit (Vollrente) gibt es von der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes. Die Rente kann auch wieder entzogen werden, wenn sich der gesundheitliche Zustand bessert. Hausfrauen, Hausmänner, Unternehmer, Freiberufler und Kinder, die noch nicht in den Hort/Kindergarten gehen, bekommen gar keine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld: Was versteht man darunter?
Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie, wenn aufgrund eines Unfalls eine vollstationäre Behandlung medizinisch notwendig ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen zahlt die DA Direkt Krankenhaus-Tagegeld bei allen Unfällen bis zu zwei Jahre lang.
Die vereinbarte Summe sollte so bemessen sein, dass Sie damit den Eigenanteil sowie anfallende Nebenkosten bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlen können.
Um Ihnen die Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu erleichtern, erhalten Sie, sofern vertraglich vereinbart, ein so genanntes Genesungsgeld.
Dieses zahlen wir Ihnen in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld bekommen hätten, maximal jedoch 100 Tage. Mit dem Genesungsgeld können Sie Kosten während Ihrer Genesung (zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe) bestreiten.

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Progression 500%: Was heißt „Progression 500%” bei Invalidität?
Progression 500% bedeutet, dass Sie 100% der Invaliditäts-
grundsumme nicht erst bei einem Behinderungsgrad von 100%, sondern bereits ab 50% erhalten. Und 220% der Versicherungssumme bekommen Sie schon bei 70% Invaliditätsgrad. Das heißt, die Leistungen der Unfallversicherung steigen weitaus stärker an als der prozentuale Grad der körperlichen Einschränkung. Die Progression setzt bereits ab 26% Invalidität ein. 
Ihr Vorteil: Die Invaliditätsgrundsumme und damit Ihr Beitrag kann niedrig bleiben. Und dennoch ist selbst das Risiko der Vollinvalidität abgesichert.

Mehr Informationen Progression 500%

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Kinder-Unfallversicherung: Gibt es eine spezielle Absicherung für Kinder?
Die DA Direkt bietet eine spezielle Absicherung für Kinder in der Unfallversicherung an. Denn, was viele nicht wissen: Der gesetzliche Unfall-Schutz greift nur im Kindergarten, in der Schule oder am Ausbildungsplatz, einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs. Auch sind die gesetzlichen Leistungen nur gering. Während einer Betreuung bei einer Tagesmutter, beim Spielen oder beim Besuch von Freunden ist ein Kind nicht geschützt, genauso wenig bei Unfällen im Haushalt, zum Beispiel bei Verbrennungen am Herd. Ist ein Kind danach dauerhaft gehandicapt oder bleibt erwerbsunfähig, hat es keinerlei Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt die private Unfallversicherung. Darüber hinaus bietet die Kinder-Unfallversicherung der DA Direkt folgende zusätzliche Leistungen: Wir tragen die Rooming-in-Kosten, wenn Sie Krankenhaus-Tagegeld für Ihr Kind vereinbart haben und es am Unfalltag das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. So übernimmt die
DA Direkt bei einer notwendigen vollstationären Behandlung bis zu 120 Euro pro Übernachtung für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson (maximal 20 Übernachtungen). Und das Kind muss in dieser Zeit nicht allein bleiben. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Folgen von Vergiftungen, ausgenommen Nahrungsmittelvergiftungen, bis zum zehnten Lebensjahr. Stirbt der beitragszahlende Elternteil während der Vertragslaufzeit, besteht für Ihr Kind beitragsfreier Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr.

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Dynamik: Was bedeutet die Dynamik in der Unfallversicherung?
In den letzten Jahren sind die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten kontinuierlich angestiegen. Um dieser Verteuerung entgegen zu wirken, der Steigerung des Lebensstandards gerecht zu werden und damit die vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditäts- bzw. den Todesfall während der Vertragslaufzeit in etwa konstant bleiben, werden die Leistungen der Unfallversicherung jedes Jahr angepasst. Die Versicherungssumme und der Beitrag erhöhen sich im gleichen Verhältnis. Bei der DA Direkt beträgt die Erhöhung 3% pro Jahr, damit Sie ausreichend abgesichert sind. Die Dynamik der Unfallversicherung ist eine wählbare Option. Wenn Sie Ihre Beiträge oder die Versicherungssumme einmal konstant halten wollen, können Sie die Dynamik jederzeit problemlos widerrufen.

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Schadenfall: Was ist bei einem Unfall zu beachten?
Bei einem Schaden der Unfallversicherung sollten Sie folgende Punkte beachten:

Melden Sie uns einen Unfall so schnell wie möglich:

Telefonischer Schadenservice
0180-24 24 111 
7 x 24 Stunden erreichbar
(6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

Online-Schadenmeldung Unfall melden
Ziehen Sie nach einem Unfall mit Verletzungen bitte umgehend einen Arzt hinzu
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über die Diagnose des Arztes
Um die Auswirkungen eines Unfalls richtig einschätzen zu können, ist es manchmal notwendig, dass auch wir einen Arzt bestimmen, der Sie bzw. den Versicherten untersucht. Selbstverständlich tragen wir die notwendigen Kosten – einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls
Damit wir einen Unfall richtig einschätzen und Ihnen Ihre Ansprüche zügig zukommen lassen können, ist es wichtig für uns, entsprechende Auskünfte von Behörden, anderen Versicherern oder behandelnden Ärzten zu erhalten. Bitte erlauben Sie diesen, uns zu informieren
Hat der Unfall den Tod des Versicherten zur Folge, muss uns das innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war

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