Leistungen

Die Grundlage Ihrer Unfallversicherung der DA Direkt bildet die Absicherung der Invalidität, also die dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkung Ihrer Leistungskraft. Dazu vereinbaren Sie eine Kapitalzahlung, die Invaliditätsgrundsumme. Wie hoch diese sein sollte, ermitteln Sie am besten mit dem Versorgungs-Check.

Damit Ihr Versicherungsschutz genau auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten ist, können Sie die Invaliditätsgrundsumme durch eine Reihe von Leistungsarten erweitern.
Kapitalzahlungen bei Invalidität
Invalidität bedeutet, dass Ihre körperliche oder geistige Leistungskraft eingeschränkt ist. Wird nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität ärztlich festgestellt, erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, die sich am Invaliditätsgrad orientiert – und zwar schon ab einer Invalidität von 1%.
Kapitalzahlung im Todesfall
Wenn ein Unfall zum Tod der versicherten Person führen sollte, erhalten die Hinterbliebenen von uns die vereinbarte Kapitalzahlung, die zum Beispiel für Begräbniskosten verwendet werden kann.
Krankenhaus-Tagegeld
Führt ein Unfall zu einem Krankenhausaufenthalt, dann zahlen wir für jeden Tag einer stationären Behandlung das versicherte Krankenhaus-Tagegeld. Mit dieser Leistung können Sie zum Beispiel anfallende Kosten im Krankenhaus wie Telefon und Fernseher begleichen. Wird ein Krankenhaus-Tagegeld vereinbart, sind automatisch die Leistungs-Extras „Gipsgeld” in der Unfallversicherung und bei der Kinder-Unfallversicherung die Rooming-in-Kosten enthalten.
Genesungsgeld
Um Ihnen die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt finanziell zu erleichtern, zahlen wir Ihnen nach dem Krankenhaus-Tagegeld ein sogenanntes Genesungsgeld. Das Genesungsgeld erhalten Sie in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld bekommen haben, höchstens jedoch für 100 Tage.
Kosten für kosmetische Operationen
Erfordert eine Unfallverletzung nach der Heilbehandlung eine kosmetische Operation, weil Ihr äußeres Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt ist, kommen wir für die entstehenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe auf. Wir übernehmen auch die Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz, wenn durch einen Unfall die Schneide- oder Eckzähne beschädigt wurden.

Besonderer Schutz für Kinder

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