Was bedeutet die Wartezeit bei einer Tierversicherung?
Die Wartezeit ist eines der wichtigsten Kriterien beim Abschluss einer Tierversicherung - denn sie entscheidet darüber, ab wann Sie im Schadensfall überhaupt Leistungen erhalten.
Wenn eine Wartezeit besteht, sind Erkrankungen, die innerhalb dieser Zeit entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - obwohl Sie bereits Beiträge zahlen. Je nach Anbieter und Erkrankungsart kann die Wartezeit zwischen 14 Tagen (allgemeine Erkrankungen) und bis zu 18 Monaten (z. B. Orthopädie oder Krebs) liegen.
Wenige Versicherer * verzichten vollständig auf eine Wartezeit, bieten damit aber echten Sofortschutz: Der Versicherungsschutz gilt dann ab dem ersten Tag des Vertragsbeginns vollumfänglich. *Der Verzicht auf eine Wartezeit ist daher ein wesentliches Leistungs- und Qualitätsmerkmal eines Tarifs - und ein wichtiges Vergleichskriterium beim Abschluss.
DA Direkt verzichtet auf Wartezeiten bei allen Ihren Versicherungen.
Bitte beachten: Für Erkrankungen oder Ereignisse, die vor dem Vertragsabschluss lagen, besteht in keinem Fall ein Leistungsanspruch.
Die Wartezeit ist eines der wichtigsten Kriterien beim Abschluss einer Tierversicherung - denn sie entscheidet darüber, ab wann Sie im Schadensfall überhaupt Leistungen erhalten.
Wenn eine Wartezeit besteht, sind Erkrankungen, die innerhalb dieser Zeit entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - obwohl Sie bereits Beiträge zahlen. Je nach Anbieter und Erkrankungsart kann die Wartezeit zwischen 14 Tagen (allgemeine Erkrankungen) und bis zu 18 Monaten (z. B. Orthopädie oder Krebs) liegen.
Wenige Versicherer * verzichten vollständig auf eine Wartezeit, bieten damit aber echten Sofortschutz: Der Versicherungsschutz gilt dann ab dem ersten Tag des Vertragsbeginns vollumfänglich. *Der Verzicht auf eine Wartezeit ist daher ein wesentliches Leistungs- und Qualitätsmerkmal eines Tarifs - und ein wichtiges Vergleichskriterium beim Abschluss.
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Bitte beachten: Für Erkrankungen oder Ereignisse, die vor dem Vertragsabschluss lagen, besteht in keinem Fall ein Leistungsanspruch.