Montieren Sie rechtzeitig Winterreifen, denn bei Temperaturen von weniger als +7° C werden Sommerreifen hart und bieten eine deutlich reduzierte Bodenhaftung. Beachten Sie bei Winterreifen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, und kleben Sie einen Aufkleber ins Cockpit (vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Reifen niedriger ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs). Ist laut Beschilderung eine Winterausrüstung erforderlich, sind damit M&S-Reifen gemeint.
Wichtig zu wissen
Seit dem 4. Dezember 2010 sind bei Schnee, Eis und Matsch Winterreifen Pflicht. Die Neuregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro rechnen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet.
| Winterreifenpflicht im Ausland |
| Deutschland |
40 Euro Bußgeld bei nicht angepasster Bereifung; bei Verkehrsbehinderung ggf. mehr |
| Finnland |
Profiltiefe mindestens drei Millimeter, auch bei gebremsten Anhängern |
| Frankreich |
Keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen können bei entsprechenden Straßenverhältnissen durch Beschilderung vorgeschrieben werden. |
| Italien |
Keine generelle Winterreifenpflicht; für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen können bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden (vor allem in den Gebieten Mailand und Südtirol). Aostatal: Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis 15. April |
| Kroatien |
Keine generelle Winterreifenpflicht; für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Straßenverhältnissen Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen. |
| Lettland |
Pflichtzeitraum kann bei winterlicher Wetterlage ausgedehnt werden |
| Liechtenstein |
Mithaftung für Unfallfolge, die durch nicht angepasste Bereifung entstanden sind |
| Mazedonien |
Zwischen 15. November und 15. März müssen Schneeketten mitgeführt werden. |
| Österreich |
Keine generelle Winterreifenpflicht; zwischen 1. November und 15. April müssen Pkw und Lkw bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Es gilt eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. |
| Schweden |
Winterreifenpflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. |
| Schweiz |
Keine generelle Winterreifenpflicht; Geldbußen bei Verkehrsbehinderungen wegen ungeeigneter Bereifung möglich; erhebliche Mithaftung bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen
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| Slowenien |
Generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen |
| Tschechien |
Keine generelle Winterreifenpflicht; zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. |
| Ungarn |
Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden. |
| Belgien, Dänemark, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen |
Keine generelle Winterreifenpflicht |
| QUELLE: AUTO BILD, ADAC |