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Insbesondere häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beitragsrechnung finden Sie hier.
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Kfz-Beitragsrechnung
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Abbuchungsverfahren: Warum erhält man keine Rechnung beim Abbuchungsverfahren?
Grundsätzlich erhalten Sie zur Hauptfälligkeit Ihres Kfz-Vertrags eine Beitragsrechnung, unabhängig davon, ob Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen oder Ihre Beiträge überweisen. Aus Kostengründen wird im Abbuchungsverfahren bei Folgebeiträgen auf eine neuerliche Rechnungserstellung verzichtet.
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Abmeldung des Fahrzeugs: Wie wird der Vertrag bei Abmeldung oder Verkauf des Fahrzeugs berechnet?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verkaufen, rechnen wir Ihren Vertrag tagesgenau ab, nachdem uns die amtliche Ab-/Ummeldebestätigung durch die Zulassungsbehörde zugegangen ist. Diese wird uns von der Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt.
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Änderung der Typklasse: Warum haben sich Änderungen ergeben?
Jedes Jahr zum 1. Oktober werden alle Pkw entsprechend ihrem Schadenbedarf von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und eingestuft. Wenn sich abhängig von der Schadenentwicklung die Typklasse für Ihren Pkw ändert, kann sich dies zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Beitrag auswirken.
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Bankverbindung: Wie kann eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden?
Im Kundenkonto Meine DA Direkt können Sie ganz einfach und direkt Ihre Bankverbindung ändern. Alternativ können Sie Ihre neue Bankverbindung per Online-Formular beauftragen oder uns diese telefonisch mitteilen.
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Beitragsklasse: Warum ist der Beitrag gestiegen, obwohl kein Unfall gemeldet wurde?
Ihr Beitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sich zum neuen Versicherungsjahr alle unabhängig voneinander verändern können. Ihr persönlicher Schadenfreiheitsrabatt ist nur einer der Einflussfaktoren. Wenn sich zum Beispiel die Typklasse ändert, kann das Auswirkungen auf den Beitrag haben. Auch eine Tarifanpassung aufgrund der allgemeinen Schadenentwicklung kann für den höheren Beitrag verantwortlich sein.
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Beitragssatz Teilkasko: Warum ist der Beitragssatz der Teilkasko immer 100 %?
Da in der Teilkasko überwiegend Gefahren versichert sind, die Sie als Fahrer/Halter des Fahrzeugs wenig beeinflussen können (z.B. Schäden durch Hagel), wird hier keine SF-Klasse zugrunde gelegt. Der Beitragssatz beträgt immer 100 %; in einem Schadenfall erfolgt auch keine Rückstufung.
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Einzugsermächtigung: Wie kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihren Versicherungsvertrag erteilen möchten, dann rufen Sie uns am besten unter 069 7115 8500 an. Wir nehmen die Daten dann direkt auf.
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Fälligkeit: Wann wird der neue, in der Rechnung ausgewiesene Beitrag fällig?
Der Beitrag wird zur Hauptfälligkeit des Vertrages, zum Beispiel am 1. Januar eines Jahres, fällig.
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Neue Beitragsrechnung: Wenn Vertragsänderungen erfolgen, bekommt man dann auch eine neue Beitragsrechnung?
Sie erhalten nach einer Vertragsänderung ein Nachtragsdokument mit neuer Beitragsberechnung.
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Neuer Kfz-Beitrag: Wo findet man den alten und den neuen Beitrag?
Den Versicherungsbeitrag für das vergangene Versicherungsjahr können Sie grundsätzlich Ihrer letzten Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit entnehmen. Den Versicherungsbeitrag für das neue Versicherungsjahr teilen wir Ihnen mit der neuen Rechnung etwa vier Wochen vor der Hauptfälligkeit bzw. der ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr mit.
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Prozentsatz: Warum ist der Prozentsatz gleich geblieben, obwohl kein Unfall gemeldet wurde?
Bei Schadenfreiheit werden Sie grundsätzlich in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gestuft. Allerdings geht die Besserstellung der SF-Klasse nicht immer mit einem verbesserten Prozent- bzw. Beitragssatz einher. Insbesondere bei hohen SF-Klassen kann es vorkommen, dass Sie über mehrere Jahre denselben Beitragssatz behalten (z. B. 35 %).
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Typklasse: Wo findet man die aktuelle Typklasse auf der Rechnung?
Auf der Rückseite der Kfz-Beitragsrechnung finden Sie die Informationen zur Typklasse. Sollte für Ihren Vertrag keine Typklasse Anwendung finden (z. B. für Anhänger), ist das Feld mit "—" gekennzeichnet.
Für Verträge, die vor dem 31.Mai 2012 abgeschlossen wurden, finden Sie die Regionalklasse auf der Rückseite der Beitragsrechnung.
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Rückstufung: Es wurde erst kürzlich ein Unfall gemeldet. Ist die Rückstufung schon einberechnet?
Für die Festlegung der Beitragsklassen haben wir nur Schäden berücksichtigt, die uns bis zur Erstellung der Beitragsrechnung gemeldet waren. Eventuell später gemeldete Schadenfälle führen zu einer nachträglichen Änderung der Beitragsklasse, über die wir Sie gesondert informieren werden.
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Rückstufung: Es wurde lediglich vorsorglich ein Unfall gemeldet. Warum wurde die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, auch wenn noch keine Schadenzahlung erfolgt ist?
Für jeden gemeldeten Schaden werden Rückstellungen für die zu erwartenden Schadenzahlungen gebildet. Daher führt jede Meldung zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im darauffolgenden Kalenderjahr. Sobald ein Schaden ohne Zahlung einer Entschädigung geschlossen wird, wird diese Rückstufung rückwirkend korrigiert und der Vertrag so gestellt, als wäre kein Schaden gemeldet worden.
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Schadenfreiheitsklasse: Wo findet man die aktuelle SF-Klasse des Vertrags?
Sie finden die aktuelle Schadenfreiheitsklasse auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Ihrer Kfz-Beitragsrechnung. Die Schadenfreiheitsklasse ist dort unter dem Punkt "Beitragsklasse" aufgeführt.
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Versicherungsbeitrag: Wann wird mein Versicherungsbeitrag abgebucht?
Grundsätzlich erfolgt die Abbuchung der Versicherungsbeiträge frühestens am Tag der Fälligkeit. Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, werden wir Ihren Erstbeitrag frühestens 14 Tage nach Versicherungsbeginn vom angegebenen Konto abbuchen.
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Versicherungssteuer: Wie hoch ist die aktuelle Versicherungssteuer?
Die derzeit gültige Versicherungsteuer für Kfz-Versicherungen beträgt 19 %.
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Vertragsänderungen: Es haben sich Vertragsänderungen ergeben, wie kann dies mitgeteilt werden?
Im Kundenkonto Meine DA Direkt können Sie Sie direkt online, einfach und schnell Ihre Vertragsdaten ändern. In der Rubrik Persönliche Daten:
- Name
- Adresse
- Bankdaten
In der Rubrik Vertragsservice können Sie individuelle Anpassungen an Ihrem Versicherungsschutz selbst vornehmen. Mit wenigen Klicks und ganz so, wie Sie es möchten.
Alternativ können Sie Ihre Änderungen auch per Online-Formular beauftragen oder uns diese telefonisch mitteilen.
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Vertragsinformationen: Wo finde ich Vertragsinformationen, die nicht in meiner Beitragsrechnung aufgeführt sind (z.B. Tarifmerkmale wie "jährliche Kilometerleistung")?
Weitergehende Informationen zu Ihrem Vertrag, insbesondere zum Versicherungsumfang und zu den Tarifmerkmalen, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein.
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Vertragskündigung: Wann und wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Grundsätzlich können Sie Ihren Kfz-Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform (z.B. per E-Mail oder postalisch) kündigen. Die Kündigung muss rechtzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf, bei DA Direkt eingegangen sein. Ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung besteht dann, wenn sich Ihr Beitrag zum Beispiel aufgrund einer Änderung der Typklasse erhöht hat. Einen solchen Schritt sollten Sie sorgfältig überdenken und genau Beiträge und Leistungen vergleichen. Wenn Sie weitere Informationen hierzu wünschen, rufen Sie uns unter 069 7115 8141 an. Wir beraten Sie gerne persönlich.
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Vertragsumstellung: Gibt es eine Möglichkeit, den aktuellen Vertrag auf eine günstigere Prämie umzustellen?
Mit Meine DA Direkt haben Sie volle Kontrolle über Ihre Kfz-Versicherung.
- Fahrleistung - prüfen Sie, ob die bei uns hinterlegten Angaben noch aktuell sind und ändern Sie die Fahrleistung direkt online
- Versicherungsschutz - durch Änderungen des Deckungsumfangs und der Streichung überflüssiger Leistungen, können Sie am Versicherungsbeitrag sparen
- Fahrerkreis - schauen Sie nach ob die Angaben noch aktuell sind. Falls nicht, können Sie den Fahrerkreis flexibel und digital anpassen
Alternativ teilen Sie uns Ihre Wünsche telefonisch mit. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie direkt über die Möglichkeiten einer Vertragsumstellung.
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Zahlungsperiode: Wie kann die Zahlungsperiode geändert werden?
Wenn Sie die Zahlungsperiode Ihres Versicherungsvertrages ändern möchten, teilen Sie uns Ihre Wünsche am besten telefonisch unter 069 7115 8500 mit. Wir beraten Sie gerne.
Vertrags- und Kundenservice
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Vertragsservice: Welche Services von DA Direkt kann man online nutzen?
Wir möchten Ihnen Ihre Versicherungsangelegenheiten so leicht und angenehm wie möglich machen. Deshalb können Sie bei DA Direkt vieles schnell und bequem online erledigen.
Am einfachsten geht das in unserem Kundenkonto - Meine DA Direkt. Hier können Sie direkt Ihre Änderungen online vornehmen.
- ändern Sie Ihren Namen, Adresse oder Bankdaten
- passen Sie Ihre Kfz-Vertragsdaten selbst an
- nutzen Sie Ihren digitalen Schadenassistenten
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Meine Vertragsunterlagen: Bekommt man die Versicherungsunterlagen zugesandt?
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag (online) abgeschlossen haben, gehen Ihnen sämtliche Unterlagen, wie Versicherungspolice, Vertragsgrundlagen und Rechnung über den vereinbarten Versandweg zu.
Unser Tipp - Nutzen Sie unser Kundenkonto Meine DA Direkt. So erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen ganz bequem papierlos in Ihr Kundenkonto-Postfach, haben immer alles griffbereit auf einen Blick und schonen die Umwelt.
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Beginn des Versicherungsschutzes: Ab wann ist ein (Online-)Vertragsabschluss gültig?
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem von Ihnen gewählten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie: In der Rechtsschutzversicherung besteht für einige Leistungen eine dreimonatige Wartezeit, es sei denn, Sie hatten bereits eine gleichartige Versicherung bei einer anderen Gesellschaft.
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Beitragszahlungsverzug: Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Bei Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags kann DA Direkt von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat. Wir können nur durch eine ausdrückliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
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Beitragszahlung bei Beendigung des Versicherungsvertrags: Bis wann muss der Versicherungsvertrag bezahlt werden?
Wird der Versicherungsvertrag im Laufe des Versicherungsjahres gekündigt oder durch Rücktritt bzw. Anfechtung beendet, müssen Sie den Versicherungsbeitrag nur für den Zeitraum anteilig zahlen, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
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Beitragsanpassung: Warum wurde mein Versicherungsbeitrag angepasst?
Ausführliche und transparente Informationen darüber, weshalb wir unsere Beiträge anpassen mussten, finden Sie hier:
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VVG: Was ist das Versicherungsvertragsgesetz?
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 30. Mai 1908. Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Die Neufassung trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. In dem reformierten VVG sind erhebliche Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und zugunsten der Versicherungsnehmer enthalten, zum Beispiel die Verpflichtung des Versicherers, dem Kunden vor Antragstellung alle Vertragsunterlagen auszuhändigen.
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Vertragslaufzeit: Wann können Verträge gekündigt werden?
Sie können nach dem Versicherungsvertragsgesetz einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen wurde, zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahres mit Dreimonatsfrist kündigen. DA Direkt bietet seinen Kunden jedoch nur Verträge mit einjähriger Laufzeit an, weil wir möchten, dass Sie wegen des guten Services und der günstigen Beiträge bei uns bleiben.
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Widerrufsrecht: Wann kann man einen (Online)Vertragsabschluss widerrufen?
Falls Sie Ihren (Online-)Vertragsabschluss widerrufen möchten, können Sie innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie über den vereinbarten Versandweg Ihre Versicherungspolice erhalten haben, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) widerrufen. Dieses Recht ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Ihren Widerruf können Sie uns per E-Mail: vertragsservice@da-direkt.de oder an unsere Hausanschrift senden.
Weitere Änderungswünsche: Wenn Sie Inhalte oder Daten Ihres Vertrags noch einmal ändern möchten, z.B. die Adresse, den Versicherungsumfang oder die Bankverbindung, können Sie Ihre Änderungswünsche jederzeit online über Ihr Kundenkonto Meine DA Direkt vornehmen oder im Bereich Vertragsservice mitteilen.
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Leistung des Versicherers: Wann ist DA Direkt zur Zahlung verpflichtet?
DA Direkt ist gegenüber dem Geschädigten auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn Sie ohne unsere Einwilligung den Anspruch des Geschädigten anerkannten oder ihn nicht verweigern konnten. DA Direkt ist aber nicht zur Ersatzleistung verpflichtet, wenn Ihr Versicherungsvertrag bezüglich der Haftung keine Deckung vorsieht. Auch kann dadurch keine Zahlungspflicht für DA Direkt hinsichtlich eines nicht (oder nicht im Umfang der Anerkennung) bestehenden Anspruchs begründet werden. Es besteht also keine Bindungswirkung, wenn sie nicht der Sach- und Rechtslage entspricht.
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Obliegenheiten: Was ist das und was bedeutet das für den Versicherungsnehmer?
Obliegenheiten sind gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wurde in der Vergangenheit eine Obliegenheit verletzt, die zur Entstehung oder Erweiterung des Schadens beigetragen hat, war der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz führt nur noch eine vorsätzlich herbeigeführte Obliegenheitsverletzung zur vollständigen Leistungsfreiheit. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, so kann nur noch eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens vorgenommen werden (z.B. wenn ein Vorschaden in der Kfz-Kaskoversicherung verschwiegen wurde). Dagegen bleiben Obliegenheitsverletzungen, welche lediglich leicht fahrlässig begangen wurden, absolut folgenlos, das heißt, es kommt für den Versicherungsnehmer zu keiner Leistungseinschränkung.
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Klagefrist: Wie lange kann eine Versicherungsleistung eingeklagt werden?
Es gelten die Verjährungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In der Regel verjähren Ansprüche nach dem Ablauf von drei Jahren, wobei diese Frist nach dem Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist.
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