Der TÜV achtet generell auf alle Fahrzeugmängel, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten. Dazu zählen insbesondere
- Defekte an der Auspuffanlage
- Korossion am Rahmen oder an tragenden Teilen
- defekte Rad- oder Achsaufhängung
- jegliche Mängel an der Bremsanlage, einschließlich der Handbremse
- Mängel an der Beleuchtung
In diesem Zusammenhang wird gerade auch auf die kleineren Dinge geachtet, zum Beispiel, ob die Kontrolllämpchen am Armaturenbrett alle funktionieren, ob sich die Sicherheitsgurte einwandfrei auf- und abrollen lassen und ob ein funktionstüchtiges Warndreieck und ein vollständiger Verbandskasten vorhanden sind.
Seit 2006:
Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft.
Neu seit 2010:
Seit dem 1. Januar 2010 wird darüber hinaus die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Es erfolgt keine gesonderte AU mehr und auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Plakette erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.