Feinstaubplakette

Viele Großstädte in Deutschland haben sogenannte Umweltzonen zur Feinstaubminimierung eingerichtet. In diesen Zonen dürfen nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Feinstaubplakette gefahren werden.

Verschärfung der Umweltzonen in 2011

Seit dem 1. Januar 2011 richten weitere Städte Umweltzonen ein oder verschärfen bestehende Regeln für innerstädtische Umweltzonen. In Osnabrück, Düsseldorf und Wuppertal etwa dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
Am besten informieren Sie sich im Internet, z. B. unter www.umwelt-plakette.de, welche Regelungen an Ihrem Zielort gelten.

Das sollten Sie zum Thema Feinstaub und Umweltplakette wissen

Feinstaub
Feinstaub besteht aus sehr kleinen, nicht sichtbaren Teilchen. Teilchen, die kleiner als zehn Mikrometer (µm) und damit zehnmal kleiner als die Dicke eines Haares sind, bezeichnet man als "atembaren Feinstaub". Feinstaub kann die Gesundheit gefährden. Der Straßenverkehr trägt etwa zu einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. In Städten, Ballungsräumen und in der Nähe vielbefahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oftmals sogar deutlich über 50 Prozent.
Feinstaubplakette
Zum Schutz der Gesundheit vor Feinstaubemissionen wurde eine europaweite Feinstaub-Richtlinie erlassen, die Kommunen gestattet, in Ballungsräumen Umweltzonen einzurichten, um die Emissionen in der Luft zu reduzieren. Hier herrscht in der Regel Fahrverbot. Jedoch können Ausnahmen erlassen werden. Für die Umweltzonen wurde ein entsprechendes Verkehrsschild geschaffen, das Grenzen der Umweltzonen und Fahrgenehmigungen regelt – wie am Anfang dieser Seite zu sehen.
Umweltzonen
Immer mehr Städte richten Umweltzonen ein oder verschärfen bestehende. Am besten, Sie informieren sich im Internet, z. B. unter www.umwelt-plakette.de, in welcher Stadt die Feinstaubplakette Pflicht ist, und fahren in Umweltzonen nur mit Feinstaubplakette. Es besteht in Deutschland keine Plakettenpflicht. Wer jedoch ohne Feinstaubplakette in den Umweltzonen fährt, riskiert eine Geldbuße von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dies gilt auch für Mietwagen.
Kennzeichnung von Umweltzonen
Umweltzonen sind mit einem Schild gekennzeichnet. In diesen Zonen darf nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen gefahren werden.

Ein Zusatzschild mit farbigen Plaketten zeigt Ausnahmen vom Fahrverbot an. Je nachdem, welche Farbe angezeigt ist, darf ein mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnetes Fahrzeug dort fahren.
Kauf der Plakette
Die Feinstaubplakette erhalten Sie beispielsweise bei TÜV, DEKRA oder in einer Kfz-Werkstatt. Je nach Schadstoffemission erhält Ihr Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (z. B. Benziner ohne geregelten Katalysator) erhalten keine Umweltplakette und dürfen in gekennzeichneten Gebieten auch nicht fahren.
Aufkleben der Plakette
Die Feinstaubplakette wird an die Windschutzscheibe rechts unten (von innen gesehen) geklebt und ist nur gültig mit eingetragenem Kennzeichen und Stempel des Ausstellers.
Nachrüstung
Hauptsächlich Diesel-Fahrzeuge oder ältere Autos erhalten aufgrund hoher Schadstoffemissionen keine Feinstaubplakette. Eine Nachrüstung, z. B. mit Rußpartikelfiltern oder Katalysatoren, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann auch Steuervorteile haben.
Über Nachrüstungsmöglichkeiten informieren Fahrzeughersteller, Fachwerkstätten, Zubehörhandel, Kfz-Sachverständige und Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA. Auf Internetseiten, z. B. www.gtue.de, werden nach Eingabe der Fahrzeugdaten die möglichen Nachrüstungsmöglichkeiten mit Verweis auf Hersteller, Bestellnummer und Preis angezeigt.
Eine Alternative zur Nachrüstung ist der Kauf eines neuen Autos. Der Anschaffungspreis amortisiert sich unter Umständen schnell durch geringeren Benzinverbrauch und Steuerersparnis.
Oldtimer
Oldtimer mit H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen sind von der Verordnung ausgenommen und dürfen auch ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen fahren.
Sondergenehmigungen
Jede Kommune kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Feinstaubplakette gestatten. Meist werden diese erteilt für Fahrzeuge von Behinderten, Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Truppenfahrzeuge und zivile Kraftfahrzeuge. Genauere Infos bekommt man auf den jeweiligen Städteportalen, z. B. www.frankfurt.de.
Ausländische Fahrzeuge
Die Umweltzonen gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Sie können die Plakette ebenfalls bei TÜV, DEKRA oder in einer Werkstatt erhalten.

Feinstaubplaketten für Pkw

Die Zuteilung der Feinstaubplakette orientiert sich an der Schadstoffemission des Fahrzeugs. In der unten stehenden Tabelle können Sie ermitteln, ob Ihr Auto eine Plakette erhält. Dazu benötigen Sie den zweistelligen Emissionsschlüssel aus Ihren Fahrzeugpapieren.

Beispiel alter und neuer Fahrzeugschein

Feinstaubplakette Otto/Gas Diesel
ab Werk
Diesel
nachgerüstet**
Beispiel rote Feinstaubplakette 25 bis 29, 35, 41, 71
Beispiel gelbe Feinstaubplakette 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 Stufe PM* 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
Beispiel grüne Feinstaubplakette 01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75***, 77 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 Stufe PM* 1: 49 bis 52
Stufe PM* 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
Stufe PM* 3: 32,22, 38, 39, 43, 53 bis 66
Stufe PM* 4
Stufe PM* 5
*) Stufe PM = Stufe Partikel-Minderung
**) Durch Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Rußfilter lassen sich bessere Schadstoffgruppen erreichen und ggf. ein Fahrverbot umgehen.
***) Gasfahrzeuge nach Richtlinie 88/77/EWG

Alle Infos zur Feinstaubplakette zum Ausdrucken

Zum Anzeigen des PDF-Dokuments können Sie hier kostenlos den Adobe Reader herunterladen.
Für Ihr gutes Recht

Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten im Straßen-
verkehr – auch vor Gericht

Rechtsschutz
Die Versicherung für
Ihr Auto

Günstige Beiträge, überzeugender Service und besondere Leistungs-Extras