Fahrzeugpapiere

Sollten Ihnen Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, können Sie diese bei der Zulassungsstelle berichtigen oder ersetzen lassen.
So sind Sie gut vorbereitet
  • Nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da manche Zulassungsstellen unter Umständen keine EC-Karten akzeptieren
  • Informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Zulassungsstellen – ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Adress-/Namensänderung

Dafür brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen

Dafür brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs

Dafür brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • Verlusterklärung/Antragsformular der Zulassungsstelle
  • ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.
Ausstellung eines Ersatzführerscheins

Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Lichtbild
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • ggf. Verlusterklärung/eidesstattliche Versicherung
  • Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
  • ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
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