Obliegenheiten sind gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wurde in der Vergangenheit eine Obliegenheit verletzt, die zur Entstehung oder Erweiterung des Schadens beigetragen hat, war der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz führt nur noch eine vorsätzlich herbeigeführte Obliegenheitsverletzung zur vollständigen Leistungsfreiheit. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, so kann nur noch eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens vorgenommen werden (z.B. wenn ein Vorschaden in der Kfz-Kaskoversicherung verschwiegen wurde). Dagegen bleiben Obliegenheitsverletzungen, welche lediglich leicht fahrlässig begangen wurden, absolut folgenlos, das heißt, es kommt für den Versicherungsnehmer zu keiner Leistungseinschränkung.