| So geht es weiter |
Melden sollten Sie uns den Schaden auf jeden Fall. Nach der Schadenregulierung haben Sie dann sechs Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob Sie den Schaden zurückkaufen
wollen.
Wenn Sie den Schaden nicht selbst begleichen möchten, sehen Sie in den
Rückstufungstabellen, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie zukünftig – in der Regel ab 1. Januar des nächsten Jahres – eingestuft werden. |
|