Kennzeichen

Hier bekommen Sie Infos über Saison-, Kurzzeit- oder Wunschkennzeichen:
Saisonkennzeichen

Sie wollen Ihr Auto oder Motorrad nicht jedes Jahr aufs Neue an- und abmelden? Dann nutzen Sie doch einfach ein Saisonkennzeichen.

Das brauchen Sie sich nur ein Mal ausstellen zu lassen, dann ist es jedes Jahr für den von Ihnen bestimmten Zeitraum, der zwischen zwei und maximal elf Monaten liegen darf, gültig.

In den restlichen Monaten gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ihr Auto oder Motorrad ist dann beitragsfrei versichert, als wäre es vorübergehend stillgelegt. Haben Sie außer dem Saisonkennzeichen auch die Teilkaskoversicherung der DA Direkt, verzichten wir bei Schäden im Stilllegungszeitraum durch Brand, Sturm, Hagel oder Diebstahl auf Ihre Selbstbeteiligung.

Anmeldung mit Saisonkennzeichen
Dafür brauchen Sie:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) bei angemeldeten Fahrzeugen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • VB-Nummer (früher Deckungskarte) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
    (Die AU-Bescheinigung entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Bescheinigung erhalten haben, ist diese bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen
Für Überführungsfahrten und Probefahrten gibt es ein spezielles Kurzzeitkennzeichen. Dafür brauchen Sie:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Deckungskarte Ihrer Kfz-Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • in einigen Bundesländern: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Wunschkennzeichen
Ihr ganz persönliches Kennzeichen (mit Ihren Initialen, Geburtstagsziffern o. ä.) können Sie gegen eine Zusatzgebühr bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen.
Beschädigte Kennzeichen ersetzen
Legen Sie einfach Ihren Fahrzeugschein und die beschädigten Schilder bei der Zulassungsstelle vor.
Gestohlene oder verlorene Kennzeichen ersetzen
Dafür brauchen Sie:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige
  • Verlusterklärung (Formular bekommen Sie bei der Zulassungsstelle)
Gestohlene oder verlorene Stempelplakette ersetzen
Dafür brauchen Sie:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • bisherige Kennzeichenschilder

Bedeutung von Plaketten und Buchstaben auf dem Kennzeichen


Beispiel Kfz-Kennzeichen

* Die AU-Plakette entfällt seit dem 1. Januar 2010. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2010 eine AU-Plakette erhalten haben, ist dieses bis zum nächsten HU-Termin weiterhin erforderlich.

Spar-Möglichkeit: Kennzeichenmitnahme bei Umzug

Bei einem Umzug können Sie in einigen Bundesländern Ihr Fahrzeugkennzeichnen behalten und sparen so die Kosten für neue Schilder. Die Regelung gilt bisher nur in bestimmten Bundesländern (wie zum Beispiel in Hessen) und nur bei Umzug innerhalb des Bundeslandes.
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