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Insbesondere häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beitragsrechnung finden Sie hier.
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Ratgeber

Immer bestens informiert
Sie wollen immer auf dem aktuellsten Stand sein? Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten und aktuelle Angebote.
Sie haben Fragen? Wir sind immer für Sie da.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Unsere Experten sind immer für Sie da – auf allen Kanälen. Damit Sie uns jederzeit erreichen.
Kfz-Beitragsrechnung
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Abbuchungsverfahren: Warum erhält man keine Rechnung beim Abbuchungsverfahren?
Grundsätzlich erhalten Sie zur Hauptfälligkeit Ihres Kfz-Vertrags eine Beitragsrechnung, unabhängig davon, ob Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen oder Ihre Beiträge überweisen. Aus Kostengründen wird im Abbuchungsverfahren bei Folgebeiträgen auf eine neuerliche Rechnungserstellung verzichtet.
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Abmeldung des Fahrzeugs: Wie wird der Vertrag bei Abmeldung oder Verkauf des Fahrzeugs berechnet?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verkaufen, rechnen wir Ihren Vertrag tagesgenau ab, nachdem uns die amtliche Ab-/Ummeldebestätigung durch die Zulassungsbehörde zugegangen ist. Diese wird uns von der Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt.
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Änderung Regional- und Typklasse: Warum haben sich Regional- und/oder Typklasse geändert?
Jedes Jahr zum 1. Oktober ermittelt ein unabhängiger Treuhänder den Schadenbedarf für alle Zulassungsbezirke. Wenn Ihr Zulassungsbezirk abhängig von der Schadenentwicklung in eine andere Regionalklasse eingestuft wird, kann sich das zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Beitrag auswirken. Das gilt für alle Kfz-Versicherungsverträge, die vor dem 31. Mai 2012 bei DA Direkt abgeschlossen wurden.
Ebenso verhält es sich mit der Typklasse. Jedes Jahr zum 1. Oktober werden alle Pkw entsprechend ihrem Schadenbedarf von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und eingestuft. Wenn sich abhängig von der Schadenentwicklung die Typklasse für Ihren Pkw ändert, kann sich dies zur nächsten Hauptfälligkeit auf den Beitrag auswirken. -
Bankverbindung: Wie kann eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden?
Ihre neue Bankverbindung können Sie uns telefonisch oder hier direkt online mitteilen.
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Beitragsklasse: Warum ist der Beitrag gestiegen, obwohl kein Unfall gemeldet wurde?
Ihr Beitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sich zum neuen Versicherungsjahr alle unabhängig voneinander verändern können. Ihr persönlicher Schadenfreiheitsrabatt ist nur einer der Einflussfaktoren. Wenn sich zum Beispiel die Typklasse ändert, kann das Auswirkungen auf den Beitrag haben. Auch eine Tarifanpassung aufgrund der allgemeinen Schadenentwicklung kann für den höheren Beitrag verantwortlich sein.
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Beitragssatz Teilkasko: Warum ist der Beitragssatz der Teilkasko immer 100 %?
Da in der Teilkasko überwiegend Gefahren versichert sind, die Sie als Fahrer/Halter des Fahrzeugs wenig beeinflussen können (z.B. Schäden durch Hagel), wird hier keine SF-Klasse zugrunde gelegt. Der Beitragssatz beträgt immer 100 %; in einem Schadenfall erfolgt auch keine Rückstufung.
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Einzugsermächtigung: Wie kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihren Versicherungsvertrag erteilen möchten, dann rufen Sie uns am besten an. Wir nehmen die Daten dann direkt auf.
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Fälligkeit: Wann wird der neue, in der Rechnung ausgewiesene Beitrag fällig?
Der Beitrag wird zur Hauptfälligkeit des Vertrages, zum Beispiel am 1. Januar eines Jahres, fällig.
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Neue Beitragsrechnung: Wenn Vertragsänderungen erfolgen, bekommt man dann auch eine neue Beitragsrechnung?
Sie erhalten nach einer Vertragsänderung ein Nachtragsdokument mit neuer Beitragsberechnung.
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Neuer Kfz-Beitrag: Wo findet man den alten und den neuen Beitrag?
Den Versicherungsbeitrag für das vergangene Versicherungsjahr können Sie grundsätzlich Ihrer letzten Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit entnehmen. Den Versicherungsbeitrag für das neue Versicherungsjahr teilen wir Ihnen mit der neuen Rechnung etwa vier Wochen vor der Hauptfälligkeit bzw. der ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr mit.
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Prozentsatz: Warum ist der Prozentsatz gleich geblieben, obwohl kein Unfall gemeldet wurde?
Bei Schadenfreiheit werden Sie grundsätzlich in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gestuft. Allerdings geht die Besserstellung der SF-Klasse nicht immer mit einem verbesserten Prozent- bzw. Beitragssatz einher. Insbesondere bei hohen SF-Klassen kann es vorkommen, dass Sie über mehrere Jahre denselben Beitragssatz behalten (z. B. 35 %).
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Regional- und Typklasse: Wo findet man die aktuelle Regional- und Typklasse auf der Rechnung?
Auf der Rückseite der Kfz-Beitragsrechnung finden Sie im Abschnitt "Regionalklasse/Typklasse" die Informationen zu Regional- und Typklasse. Sollte für Ihren Vertrag keine Regional- und/oder Typklasse Anwendung finden (z. B. für Anhänger), sind die Felder mit "—" gekennzeichnet.
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Rückstufung: Es wurde erst kürzlich ein Unfall gemeldet. Ist die Rückstufung schon einberechnet?
Für die Festlegung der Beitragsklassen haben wir nur Schäden berücksichtigt, die uns bis zur Erstellung der Beitragsrechnung gemeldet waren. Eventuell später gemeldete Schadenfälle führen zu einer nachträglichen Änderung der Beitragsklasse, über die wir Sie gesondert informieren werden.
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Rückstufung: Es wurde lediglich vorsorglich ein Unfall gemeldet. Warum wurde die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, auch wenn noch keine Schadenzahlung erfolgt ist?
Für jeden gemeldeten Schaden werden Rückstellungen für die zu erwartenden Schadenzahlungen gebildet. Daher führt jede Meldung zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im darauffolgenden Kalenderjahr. Sobald ein Schaden ohne Zahlung einer Entschädigung geschlossen wird, wird diese Rückstufung rückwirkend korrigiert und der Vertrag so gestellt, als wäre kein Schaden gemeldet worden.
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Schadenfreiheitsklasse: Wo findet man die aktuelle SF-Klasse des Vertrags?
Sie finden die aktuelle Schadenfreiheitsklasse auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Ihrer Kfz-Beitragsrechnung. Die Schadenfreiheitsklasse ist dort unter dem Punkt "Beitragsklasse" aufgeführt.
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Versicherungsbeitrag: Wann wird mein Versicherungsbeitrag abgebucht?
Grundsätzlich erfolgt die Abbuchung der Versicherungsbeiträge frühestens am Tag der Fälligkeit. Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, werden wir Ihren Erstbeitrag frühestens 14 Tage nach Versicherungsbeginn vom angegebenen Konto abbuchen.
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Versicherungssteuer: Wie hoch ist die aktuelle Versicherungssteuer?
Die derzeit gültige Versicherungsteuer für Kfz-Versicherungen beträgt 19 %.
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Vertragsänderungen: Es haben sich Vertragsänderungen ergeben, wie kann dies mitgeteilt werden?
Ihre Änderungswünsche können Sie uns telefonisch oder hier direkt online mitteilen.
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Vertragsinformationen: Wo finde ich Vertragsinformationen, die nicht in meiner Beitragsrechnung aufgeführt sind (z.B. Tarifmerkmale wie "jährliche Kilometerleistung")?
Weitergehende Informationen zu Ihrem Vertrag, insbesondere zum Versicherungsumfang, zu Tarifmerkmalen und zur Tarifgruppe, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein.
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Vertragskündigung: Wann und wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Grundsätzlich können Sie Ihren Kfz-Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform (z.B. per E-Mail oder per Fax) kündigen. Die Kündigung muss rechtzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf, bei DA Direkt eingegangen sein. Ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung besteht dann, wenn sich Ihr Beitrag zum Beispiel aufgrund einer Änderung der Typklasse erhöht hat. Einen solchen Schritt sollten Sie sorgfältig überdenken und genau Beiträge und Leistungen vergleichen. Wenn Sie weitere Informationen hierzu wünschen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.
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Vertragsumstellung: Gibt es eine Möglichkeit, den aktuellen Vertrag auf eine günstigere Prämie umzustellen?
Wenn Sie Änderungen an Ihrem Versicherungsvertrag vornehmen möchten, teilen Sie uns Ihre Wünsche am besten telefonisch mit. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie direkt über die Möglichkeiten einer Vertragsumstellung.
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Zahlungsperiode: Wie kann die Zahlungsperiode geändert werden?
Wenn Sie die Zahlungsperiode Ihres Versicherungsvertrages ändern möchten, teilen Sie uns Ihre Wünsche am besten telefonisch mit. Wir beraten Sie gerne.
Vertrags- und Kundenservice
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Vertragsservice: Welche Services von DA Direkt kann man online nutzen?
Wir möchten Ihnen Ihre Versicherungsangelegenheiten so leicht und angenehm wie möglich machen. Deshalb können Sie bei DA Direkt vieles schnell und bequem online erledigen.
So können Sie als Kunde von DA Direkt online z.B.- eine Internationale Versicherungskarte anfordern
- Änderung der Bankverbindung mitteilen
- Schaden melden
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Beitragszahlung bei Beendigung des Versicherungsvertrags: Bis wann muss der Versicherungsvertrag bezahlt werden?
Wird der Versicherungsvertrag im Laufe des Versicherungsjahres gekündigt oder durch Rücktritt bzw. Anfechtung beendet, müssen Sie den Versicherungsbeitrag nur für den Zeitraum anteilig zahlen, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
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Kunden empfehlen: Lohnt es sich einen neuen Kunden zu werben?
Wenn Sie DA Direkt weiterempfehlen, bedanken wir uns für jeden neuen Kunden mit Prämienpunkten. Dafür können Sie sich direkt eine attraktive Prämie aussuchen. Oder Sie sammeln Prämienpunkte auf Ihrem Punktekonto und lösen sie später gegen eine oder mehrere Prämien aus unserem aktuellen Sortiment ein. Zurzeit können Sie unter diesen Prämien wählen.
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Beitragszahlungsverzug: Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Bei Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags kann DA Direkt von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat. Wir können nur durch eine ausdrückliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
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VVG: Was ist das Versicherungsvertragsgesetz?
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 30. Mai 1908. Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Die Neufassung trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. In dem reformierten VVG sind erhebliche Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und zugunsten der Versicherungsnehmer enthalten, zum Beispiel die Verpflichtung des Versicherers, dem Kunden vor Antragstellung alle Vertragsunterlagen auszuhändigen.
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Vertragslaufzeit: Wann können Verträge gekündigt werden?
Sie können nach dem Versicherungsvertragsgesetz einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen wurde, zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahres mit Dreimonatsfrist kündigen. DA Direkt bietet ihren Kunden jedoch nur Verträge mit einjähriger Laufzeit an, weil wir möchten, dass Sie wegen des guten Services und der günstigen Beiträge bei uns bleiben.
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Widerrufsrecht: Wann kann man einen Online-Vertrag widerrufen?
Sie können Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Unterlagen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Rechtsfolgen des Widerrufs: Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags zurück, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie uns eine solche Zustimmung nicht gegeben oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Wichtig zu wissen: Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei Verträgen über eine ausschließliche sogenannte vorläufige Deckung. -
Leistung des Versicherers: Wann ist DA Direkt zur Zahlung verpflichtet?
DA Direkt ist gegenüber dem Geschädigten auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn Sie ohne unsere Einwilligung den Anspruch des Geschädigten anerkannten oder ihn nicht verweigern konnten. DA Direkt ist aber nicht zur Ersatzleistung verpflichtet, wenn Ihr Versicherungsvertrag bezüglich der Haftung keine Deckung vorsieht. Auch kann dadurch keine Zahlungspflicht für DA Direkt hinsichtlich eines nicht (oder nicht im Umfang der Anerkennung) bestehenden Anspruchs begründet werden. Es besteht also keine Bindungswirkung, wenn sie nicht der Sach- und Rechtslage entspricht.
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Obliegenheiten: Was ist das und was bedeutet das für den Versicherungsnehmer?
Obliegenheiten sind gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wurde in der Vergangenheit eine Obliegenheit verletzt, die zur Entstehung oder Erweiterung des Schadens beigetragen hat, war der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz führt nur noch eine vorsätzlich herbeigeführte Obliegenheitsverletzung zur vollständigen Leistungsfreiheit. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, so kann nur noch eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens vorgenommen werden (z.B. wenn ein Vorschaden in der Kfz-Kaskoversicherung verschwiegen wurde). Dagegen bleiben Obliegenheitsverletzungen, welche lediglich leicht fahrlässig begangen wurden, absolut folgenlos, das heißt, es kommt für den Versicherungsnehmer zu keiner Leistungseinschränkung.
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Klagefrist: Wie lange kann eine Versicherungsleistung eingeklagt werden?
Es gelten die Verjährungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In der Regel verjähren Ansprüche nach dem Ablauf von drei Jahren, wobei diese Frist nach dem Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist.
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Beitragsanpassung: Warum wurde mein Versicherungsbeitrag angepasst?
Ausführliche und transparente Informationen darüber, weshalb wir unsere Beiträge anpassen mussten, finden Sie hier:
Online-Abschluss
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Datensicherheit: Ist ein Online-Abschluss im Internet sicher?
Der sorgfältige Umgang mit Kundendaten steht für DA Direkt an erster Stelle, deshalb achten wir streng auf die Sicherheit Ihrer Daten.
- Sicherheit bei der Datenübertragung: Ihre Daten werden beim Senden mit dem sicheren 256-Bit-Verschlüsselungsverfahren SSL (Secure Sockets Layer) übertragen.
- Datenschutz: Alle mitgeteilten Daten werden absolut vertraulich behandelt. Gespeichert werden Ihre Daten nur
- wenn Sie ein Angebot anfordern oder
- bei Vertragsabschluss
Dabei halten wir uns strikt an die Vorschriften des Datenschutzes.
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Datenschutz: Wie wird mit persönlichen Daten umgegangen?
Wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag online berechnen, werden Ihre Angaben nicht gespeichert. Erst wenn Sie ein Angebot anfordern oder bei einem Vertragsabschluss speichern wir Ihre Daten und das nur mit Ihrem Einverständnis. Das geben Sie uns, indem Sie die Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz bestätigen. Wir richten uns nach den gesetzlichen Regelungen, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorsieht. Was Sie darüber wissen müssen, finden Sie in unseren Hinweisen zur Datenverarbeitung. An Dritte werden Ihre Daten nicht weitergegeben, es sei denn, diese benötigen Angaben zur Schadenregulierung. Das kann zum Beispiel eine Kfz-Werkstatt sein.
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Verschlüsselung: Was bedeutet das Gütesiegel "256-Bit-SSL-Verschlüsselung"?
Bei der SSL (Secure Sockets Layer)-Verschlüsselung wird eine sichere Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Server von DA Direkt aufgebaut. "Sicher" bedeutet, dass Daten ausschließlich von Ihrem Rechner an den Server von DA Direkt übermittelt werden. Erst wenn diese sichere Verbindung wechselseitig bestätigt wurde, werden Ihre Daten versendet. Alle Formulare und Beitragsrechner auf den Internet-Seiten von DA Direkt sind mit einer 256-Bit-Verschlüsselung versehen, dem derzeit besten Standard. Dabei bezeichnet die Bit-Zahl "256" die Länge des Schlüssels, der für jede verschlüsselte Datenübertragung erzeugt wird. Mit jedem weiteren Bit verdoppelt sich die Länge des Schlüssels. Ein 256-Bit-Schlüssel ist also um ein Vielfaches sicherer als ein 40- oder ein 50-Bit-Schlüssel. Die 256-Bit-Verschlüsselung wird standardmäßig von folgenden Browser-Versionen unterstützt: Microsoft Internet Explorer, Firefox und andere gängige Browser.
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Schriftliche Unterlagen: Bekommt man die Versicherungsunterlagen zugesandt?
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, gehen Ihnen sämtliche Unterlagen, wie Versicherungspolice, Vertragsgrundlagen und Rechnung, selbstverständlich per Post zu.
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Widerrufsrecht: Wann kann man einen Online-Abschluss widerrufen?
Falls Sie Ihren Online-Abschluss widerrufen möchten, können Sie innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie per Post Ihre Versicherungspolice erhalten haben den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Dieses Recht ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Wenn Sie Inhalte oder Daten Ihres Vertrags noch einmal ändern möchten - wie zum Beispiel die Adresse, den Versicherungsumfang oder die Bankverbindung - ,können Sie uns Ihre Änderungswünsche jederzeit online im Bereich Vertragsservices mitteilen.
Den Vertragswiderruf senden Sie bitte an:
DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
E-Mail: infoservice@da-direkt.de
Rechtsfolgen des Widerrufs: Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags zurück, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie uns eine solche Zustimmung nicht gegeben oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Wichtig zu wissen: Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei Verträgen über eine ausschließliche sogenannte vorläufige Deckung. -
Beginn des Versicherungsschutzes: Ab wann ist ein Online-Abschluss gültig?
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem von Ihnen gewählten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie: In der Rechtsschutzversicherung besteht für einige Leistungen eine dreimonatige Wartezeit, es sei denn, Sie hatten bereits eine gleichartige Versicherung bei einer anderen Gesellschaft.