Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet nur einen geringen Leistungsumfang. In vielen Fällen zahlt sie zu wenig oder auch gar nicht. Der gewohnte Lebensstandard kann dann zum Beispiel nach einem Unfall nicht beibehalten werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Die GUV zahlt nur für Unfälle im Zusammenhang mit dem Beruf bzw. dem Besuch eines Horts/Kindergartens oder einer Schule einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs.
  • Versicherungsschutz besteht nur im Inland (mit Ausnahme von Dienstreisen).
  • Die Leistung ist abhängig vom Einkommen in den letzten zwölf Monaten.
  • Rente gibt es erst, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % vermindert ist und die Minderung länger als 26 Wochen andauert.
  • Bei 100 % Erwerbsunfähigkeit (Vollrente) gibt es von der GUV maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes. Die Rente kann auch wieder entzogen werden, wenn sich der gesundheitliche Zustand bessert.
  • Hausfrauen, Hausmänner, Unternehmer, Freiberufler sowie Kinder, die noch nicht in den Hort oder Kindergarten gehen, erhalten keinerlei Leistungen.

Die private Unfallversicherung der DA Direkt

Bei der Unfallversicherung der DA Direkt gilt Ihr Versicherungsschutz in allen Bereichen, in denen sich Unfälle ereignen können:
  • Haushalt
  • Sport, Spiel und Hobby
  • Freizeit und Urlaub
  • Straßenverkehr
  • Arbeitsplatz
  • Kindergarten, Schule und Hochschule
Und Unfallfolgen sind schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 % abgesichert (gesetzlich erst ab 20 %).
7 x 24 Stunden erreichbar
  • 0180 2 420100*
  • * 6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk

Persönliche Beratung erhalten Sie in 38 Geschäftsstellen

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