Besonderer Schutz für Kinder
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur während des Besuchs von staatlich anerkannten Tageseinrichtungen wie Kindergärten oder Kindertagesstätten, in der Schule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Und die gesetzlichen Leistungen sind gering. Im Straßenverkehr, beim Spielen auf Klettergerüsten oder auf dem Bolzplatz sind Kinder nicht gesetzlich versichert.
Auch in den eigenen vier Wänden ist schnell etwas passiert:
- Verbrennungen an heißen Herdplatten, Töpfen und Pfannen
- Verletzungen durch Spielsachen, ungesicherte Steckdosen und Fenster
Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes mit einer privaten Unfallversicherung der DA Direkt. Nach einem Unfall können so zum Beispiel die notwendige spezielle Ausbildung, Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.
Zusatzleistungen unserer Kinder-Unfallversicherung
Mit der privaten Kinder-Unfallversicherung der DA Direkt schaffen Sie eine zuverlässige Absicherung:
- Wir zahlen die Rooming-in-Kosten, damit Sie Ihr Kind auch bei vollstationärer Behandlung nicht allein lassen müssen.
- Folgen von Vergiftungen, ausgenommen Nahrungsmittelvergiftungen, sind für Ihr Kind bis zum zehnten Lebensjahr im Versicherungsschutz eingeschlossen.
- Stirbt der beitragszahlende Elternteil während der Vertragslaufzeit, besteht für Ihr Kind beitragsfreier Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr.