Immobilien-Rechtsschutz
Die Immobilien-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige von DA Direkt bietet Schutz für viele Eventualitäten. Als Eigentümer, Mieter oder Vermieter sichern wir Sie ab in rechtlichen Fragen oder wenn ein Streitfall vor Gericht geklärt werden muss, wie zum Beispiel:
- Bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft. Oft geht es dabei um Fragen der Grundstücksbegrenzung, zum Beispiel, wenn Ihr Nachbar sein Gartenhaus auf einem Teil Ihres Grundstücks errichtet oder sich nicht an vereinbarte Wegerechte hält.
- Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Themen wie Nebenkosten, Mietkaution und Mietmängel landen ebenfalls oft vor deutschen Gerichten.
- Als Eigentümer oder Mieter, wenn Sie in Streitfragen mit Mietern, Vermietern oder Nachbarn juristische Unterstützung benötigen.
Übrigens: Als Nichtselbstständiger gelten Sie auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderjahr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz in Höhe von max. 20.000 EUR hatten. Voraussetzung: Ihr Erstwohnsitz ist in Deutschland.
Top-Leistungen zu günstigen Beiträgen
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Telefonische Rechtsberatung über kostenfreie Anwaltshotline und AnwaltsempfehlungIhr Vermieter verweigert die Rückzahlung der Mietkaution, obwohl es keine Schäden in der Wohnung gibt. Für das weitere Vorgehen benötigen Sie eine juristische Beratung. Über die kostenfreie Anwaltshotline berät Sie ein unabhängiger Rechtsanwalt und gibt Ihnen seine Ersteinschätzung. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Empfehlung für einen geeigneten Rechtsanwalt.
Mehr Informationen finden Sie hier -
Steuer-Rechtsschutz vor deutschen GerichtenIn Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Zum Beispiel: Die Gebühren für Gas wurden Ihrer Meinung nach falsch erhoben und Sie wollen hiergegen vorgehen. Ab dem Gerichtsverfahren kann hierfür Versicherungsschutz bestehen.
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Wohnungs- und Grundstücks-RechtsschutzZur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten, die Ihre versicherte Eigenschaft (Eigentümer, Mieter, Vermieter) und das versicherte Objekt (z. B. Eigentümer einer privat und selbstgenutzten Wohnung, Mieter einer solchen Wohnung) betreffen. Zum Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Vermieter eine ungerechtfertigte Räumungsklage.
Leistungsarten unserer Rechtsschutzversicherung
* = Wartezeit 3 Monate ab Vertragsbeginn = mitversichert = Ausschluss möglich
Leistungsart | Privat- und Berufs-Rechtsschutz | Verkehrs-Rechtsschutz | Immobilien-Rechtsschutz |
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Schadenersatz-Rechtsschutz |
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Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten. Zum Beispiel: Bei einem Freundschaftsspiel mit Ihrer Hobby-Handballmannschaft erleiden Sie durch ein mit extrem unangemessener Härte ausgeführtes Foul eines Gegenspielers einen Bänderriss. Sie fordern Schmerzensgeld.
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Arbeits-Rechtsschutz* |
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Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Zum Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Vorgesetzen eine ungerechtfertigte Abmahnung und wollen, dass diese aus Ihrer Personalakte entfernt wird.
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* |
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Zur Geltendmachung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (einschließlich eigener privater Versicherungsverträge) oder dinglichen Rechten an beweglichen Sachen. Zum Beispiel: Der neue Kühlschrank funktioniert auch nach der dritten Reparatur immer noch nicht. Trotzdem lehnt der Verkäufer die Rücknahme des Gerätes ab, so dass Sie den Klageweg beschreiten.
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Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten* |
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In Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Zum Beispiel: Die Gebühren für Gas wurden Ihrer Meinung nach falsch erhoben und Sie wollen hiergegen vorgehen. Ab dem Gerichtsverfahren kann hierfür Versicherungsschutz bestehen.
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Sozialgerichts-Rechtsschutz vor deutschen Sozialgerichten* |
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In Verfahren vor deutschen Sozialgerichten mit Sozialversicherungen (nicht für vorhergehende Verfahren), z. B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung und Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit. Zum Beispiel: Die gesetzliche Krankenkasse lehnt eine Therapie ab, auf die Sie Anspruch anmelden. Ab dem Gerichtsverfahren kann hierfür Versicherungsschutz bestehen.
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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
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Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. bei Dienstvergehen von Beamten.
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Straf-Rechtsschutz |
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Für die Verteidigung in bestimmten Strafverfahren. Zum Beispiel: Sie haben übersehen, dass sich im Grill noch Glut befindet. Diese entwickelt sich zu einem Brand und der Carport Ihres Nachbarn wird zerstört. Dieser zeigt Sie wegen fahrlässiger Brandstiftung an.
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
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Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit. Zum Beispiel: Ihr Hund soll über mehrere Nächte hinweg gebellt haben. Da ein anderer Hund im Haus gebellt hat, wollen Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren.
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Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
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Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts bei veränderter Rechtslage. Zum Beispiel: Es ist ein Erbfall eingetreten und Sie möchten sich über erbrechtliche Folgen beraten lassen.
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* |
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In Verfahren wegen verkehrsrechtlicher Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Zum Beispiel: Bei einem Streit um den Entzug der Fahrerlaubnis.
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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* |
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Zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten, die Ihre versicherte Eigenschaft (Eigentümer, Mieter, Vermieter) und das versicherte Objekt (z. B. Eigentümer einer privat und selbstgenutzten Wohnung, Mieter einer solchen Wohnung) betreffen. Zum Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Vermieter eine ungerechtfertigte Räumungsklage.
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Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Ob bei Differenzen am Arbeitsplatz – Auseinandersetzung mit dem Nachbarn – Ärger mit einem Reiseveranstalter: Sie suchen rechtliche Beratung bei privaten Streitigkeiten? Mit der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung von DA Direkt sind Sie in Streitfällen bestens geschützt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Bei Streitigkeiten im Straßenverkehr oder bei juristischen Auseinandersetzungen, ganz gleich ob als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrer eines fremden Autos: DA Direkt
schützt Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Sie können wählen zwischen dem Verkehrs-Rechtsschutz für Familien oder Singles.
Sie haben noch Fragen? Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
In unserem Berater-Netzwerk wählen Sie Ihren persönlichen Spezialisten für alle Fragen rund um das Thema Versicherung.
Leistungen im Überblick
Immobilien-Rechtsschutz für Nichtselbstständige | Tarif Basis | Tarif Komfort |
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Versicherungssumme | Höhe | |
Je Versicherungsfall bis | 300.000 EUR | 1 Mio. EUR |
Versicherte Leistungsarten | Versicherungsschutz | |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz |
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Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten |
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Versicherte Kosten | Versicherungsschutz | |
Mündlicher/schriftlicher Rat / Auskunft eines Rechtsanwalts ohne weitere gebührenpflichtige Tätigkeit inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer |
325 EUR je Versicherungsfall (max. 250 EUR für Erstberatung) |
325 EUR je Versicherungsfall (auch für Erstberatung) |
Leistungserweiterungen | Versicherungsschutz | |
Anwaltshotline |
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Sonstige Leistungen | Versicherungsschutz | |
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | 6 Monate | 6 Monate |
Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden | ja | ja |
SB = Selbstbeteiligung
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung ausgewählter versicherter Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Wartezeit: Wir verzichten ganz auf Wartezeiten, wenn Sie als Antragsteller eine Versicherung gleicher Art nachweisen und Ihre Rechtsschutzversicherung bei DA Direkt lückenlos an die Vorversicherung anschließt.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Ergebnisse
Rechtsschutzversicherung
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Versicherungsumfang: Welche Leistungen können Sie versichern?
Zum Beispiel:- Versicherungssumme bis 1 Mio. Euro je Versicherungs-Fall (Tarif Komfort)
- Versicherungssumme für die weltweite Deckung je Versicherungsfall bis 30.000 Euro (Tarif Komfort: maximal 3 Monate Auslandsaufenthalt)
- Strafkaution als Darlehen (Tarif Komfort: bis 200.000 Euro)
- Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich bis 50.000 Euro (Tarif Komfort)
- Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zugelassenen, sowie zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge
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Versicherte Personen: Wer ist versichert?
Zum Beispiel:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner
- alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten
- Ihre unverheirateten, volljährigen Kinder bis zum 30. Lebensjahr, solange diese nicht berufstätig sind
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Wartezeit: Müssen bestimmte Wartezeiten beachtet werden?
Bei den meisten Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz direkt nach Vertragsabschluss. Ausnahmen gibt es in der Rechtsschutzversicherung. Einige Leistungsarten sind mit Wartezeiten verbunden. Das bedeutet: Streitfälle, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eintreten, sind nicht versichert. Allerdings verzichtet DA Direkt auf Wartezeiten, wenn Sie als Antragsteller eine Versicherung gleicher Art bei einem anderen Unternehmen nachweisen und der neue Rechtsschutz bei DA Direkt lückenlos an die Vorversicherung anschließt. Unabhängig davon besteht ebenfalls keine Wartezeit bei folgenden Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. -
Doppelversicherung: Was wird darunter verstanden?
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern gleichartig versichert ist. Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung, zum Beispiel durch Heirat, kann der Versicherungsnehmer von jedem Versicherer die Aufhebung verlangen, wobei aber die länger bestehende Versicherung die älteren Rechte hat. Die Unternehmen klären dann abschließend, welcher Vertrag bestehen bleibt. -
Rechtsschutzfall: Was ist bei einem Rechtsstreit zu beachten?
Informationen rund um einen Rechtschutzfall finden Sie hier: Rechtsschutzfall "Das ist zu tun"
Telefonischer Schadenservice
0221 77154477
Mo - Do 8-18 Uhr, Fr 8-16 Uhr
Online-Schadenmeldung: Rechtsschutzfall melden