Zahnzusatzversicherung: Top-Schutz für Ihre Zähne
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Tarife der Zahnzusatzversicherung
Komfort
ab 6,90 € im Monat
Premium
ab 13,90 € im Monat
Premium Plus
ab 16,90 € im Monat
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium 90 Prozent und im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 Euro) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist: Schützen Sie sich vor hohen Zahnarztkosten
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Basis-Leistungen (die sogenannte "Regelversorgung") – und selbst davon oft nur einen Anteil. Wir erstatten die Kosten für moderne Behandlungsmethoden, hochwertige Materialien und professionelle Vorsorge – weit über den von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten Zuschuss für Basis-Leistungen hinaus.
Mit diesen Kosten müssen Sie bei Zahnersatz rechnen
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Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung: Schutz bei Zahnersatz, Behandlungen und Vorsorge
Noch unsicher? Darum ist unsere Zahnzusatzversicherung Ihre beste Wahl
Sie haben Fragen? Wir sind immer für Sie da.
Doppelt lächeln, doppelt freuen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung
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Zahnschutz und Krankenkasse: Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Sie fragen sich: Zahnzusatzversicherung ja oder nein – lohnt sich das für mich? Bei der Antwort hilft ein Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Sie beteiligt sich ausschließlich an einer medizinisch notwendigen Grundversorgung. Für diese sogenannte Regelversorgung, die laut Sozialgesetzbuch immer „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, zahlt sie einen sogenannten Festzuschuss. Dieser deckt in den meisten Fällen allerdings nur einen Bruchteil Ihrer Kosten ab.
Wenn Sie eine höherwertige Behandlung mit entsprechenden Materialien wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Dabei gilt: Je höher Ihr Anspruch an Qualität und Ästhetik ist, umso aufwändiger und damit auch teurer wird Ihre zahnmedizinische Versorgung. Dadurch steigt Ihr Eigenanteil, denn der Festzuschuss der Krankenkasse ändert sich nicht.
Übrigens: Eine kieferorthopädische Zahnkorrektur für Erwachsene müssen Sie immer komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten dafür nicht. Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Ihnen zahnmedizinische Leistungen wichtig sind, die über die Regelversorgung der GKV hinausgehen. Damit senken Sie Ihren Eigenanteil je nach Zahnzusatz-Tarif erheblich.
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Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Studien zeigen: Jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen. Das geht ins Geld: Feste Zahnspangen für Kinder kosten zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lediglich die Behandlungskosten der Regelversorgung – also die Kosten für die einfachste Versorgungsform. Und das auch nur bei KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädische Indikationsgruppen). Für alle Mehrleistungen – etwa Kosten für unauffälligere Brackets – müssen Sie privat aufkommen. Haben Sie mehrere Kinder mit Zahnfehlstellungen, wird es teuer.
Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie eine sinnvolle Investition. Im Zahnschutz von DA Direkt erstatten wir je nach Tarif bis zu 100 Prozent Ihrer Mehrkosten für kieferorthopädische Leistungen – von der Aligner-Therapie bis zur Spange mit Mini-Metall-, Keramik- oder Kunststoffbrackets.
Tipp: Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie möglichst frühzeitig ab. Grund: Wir erstatten die (Mehr)kosten für kieferorthopädische Leistungen nur, wenn ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde noch keine Zahnfehlstellungen wie Kreuzbiss, Überbiss oder Deckbiss festgestellt hat. So sorgen Sie frühzeitig vor – mit einem geringen monatlichen Beitrag.
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Zahnzusatzversicherung – wie funktioniert das genau?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezuschusst lediglich die Behandlungskosten für eine medizinisch notwendige Grundversorgung – also die Kosten für die einfachste Versorgungsform. Mehrkosten für eine hochwertige Behandlung mit modernen Materialien müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung wie der Zahnschutz von DA Direkt erstattet die Mehrkosten für hochwertige zahnersetzende und zahnerhaltende Maßnahmen wie Zahnimplantate, Inlays, Kronen, Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie für Zahnvorsorge. Zudem sind Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen im Versicherungsschutz abgedecktenthalten – so auch im Zahnschutz von DA Direkt (Premium und Premium Plus-Tarif).
Beim Zahnersatz sind in der Regel die höchsten Behandlungskosten zu erwarten. Wenn Sie sich zum Beispiel für eine Keramikkrone entscheiden, übernimmt Ihre Krankenkasse 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit einem guten geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss Ihrer Krankenkasse auf 70 bzw. 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Das ist der Fall, wenn Sie in den vergangenen fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal im Jahr bei einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren. Ihr Eigenanteil liegt nach Vorleistung der GKV immer noch im dreistelligen Bereich. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil um bis zu 100 Prozent.
Sie wünschen sich zur Zahnzusatzversicherung eine Beratung? Unser Expertenteam beantwortet Ihre Fragen jederzeit gerne unter der Telefonnummer 069 7115 8500 oder per Chat. -
Zahnzusatzversicherung – worauf muss ich achten?
Sie fragen sich, was eine gute Zahnzusatzversicherung kostet? Achten Sie beim Vergleich verschiedener Versicherungen weniger auf den Beitrag, sondern vor allem auf den Leistungsumfang. Denn beim Zahnarzt gibt es ein großes Behandlungsspektrum. Fragen Sie also unbedingt nach, was die Zahnzusatzversicherung bezahlt und wann sie greift. So finden Sie heraus, welche Versicherung für Sie die Beste ist.
Auch die Höhe der Erstattungsleistungen ist wichtig: Sie sollten maximal ein Viertel der Gesamtkosten selbst tragen. Je nachdem, wieviel Sie selbst zahlen möchten, können Sie auch eine Zahnzusatzversicherung mit Kostendeckung von 100 Prozent wählen (DA Direkt Zahnschutz Premium Plus).
Bitte beachten Sie auch den Höchstbetrag der Kostenerstattung (Zahnstaffel) in den ersten 48 Monaten Ihrer Versicherung. Das ist die maximale Summe, die die Versicherung für Ihre Behandlungskosten übernimmt. Weitere Informationen zur Zahnstaffel beim DA Direkt Zahnschutz finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Ab wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für meine Zähne abschließen?
Fragen wie „Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung ab 50 Jahren?“ oder: „Sollte ich eine Zahnzusatzversicherung als Student abschließen?“ zeigen uns, dass Sie sich viele Gedanken um den richtigen Zeitpunkt zum Abschluss Ihres Zahnschutzes machen.
In punkto private Zahnzusatzversicherung gilt: Je früher Sie diese abschließen, desto eher profitieren Sie in vollem Umfang von der hohen Erstattung und vielen weiteren Vorteilen für Ihre Zahngesundheit. . Egal, ob Sie eine Kunststofffüllung, eine Keramikkrone oder eine Wurzelbehandlung benötigen – mit einer Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten. Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten wird der verbleibende Eigenanteil immer größer. Gute Versicherungen übernehmen nach Abzug der Vorleistung der GKV bis zu 100 % dieser verbleibenden Kosten – zum Beispiel der DA Direkt Zahnschutz im Premium Plus-Tarif.
Wichtig ist: Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne gesund sind. Dann sind Sie umfassend versichert. Andernfalls sind womöglich bestimmte vorerkrankte Zähne komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Statistik zeigt: Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich im Alter zwischen 30 und 40 Jahren dafür, Ihre Zähne zu versichern.
Gut zu wissen: Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen – wie sie DA Direkt anbietet – sind die Beiträge in jungen Lebensjahren vergleichsweise niedrig, steigen allerdings in Altersstufen etwa alle 10 Jahre an.
Im Vergleich dazu sind bei einer Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen die Beiträge anfangs vergleichsweise hoch. So bilden Sie durch den anfangs etwas höheren Beitrag Rücklagen, mit denen der Beitrag später konstant gehalten werden soll. Dadurch steigen die Beiträge nicht mehr allein wegen des Älterwerdens der versicherten Person. Aber Achtung: Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen oder die Versicherungsgesellschaft wechseln, verfallen Ihre Rücklagen. Das kann Ihnen bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen nicht passieren.
Unsere Versicherungen für Ihre Gesundheit
Tipps zur Zahngesundheit
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1 Teilnahmebedingungen für den Rabatt
Wenn Sie im Aktionszeitraum online über www.da-direkt.de eine Zahnzusatzversicherung mit dem Aktionscode Zahn15 abschließen, erhalten Sie von DA Direkt einen Einkaufsgutschein im Wert von 15 Euro, sofern die ersten drei Monatsbeiträge zu dieser Versicherung bezahlt wurden. Der Versand des Einkaufsgutscheins erfolgt im vierten Monat nach Vertragsbeginn, ausschließlich per E-Mail. Mit Ihrem Einkaufsgutschein können Sie dann wahlweise Gutscheine von Amazon.de, Media Markt, Zalando oder vielen anderen bestellen. Der Einkaufsgutschein ist nicht in bar auszahlbar oder anderweitig umwandelbar. Eine Kombination mit anderen Aktionen von DA Direkt oder Partnern von DA Direkt ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).
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2 KündigungsbedingungenSie können Ihre Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt monatlich kündigen. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre eine Rechnung einreichen und wir diese erstatten, können Sie frühestens zum Ende des 24. Monats kündigen.