Rechtsschutzversicherung – für Ihr gutes Recht
Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei privaten Streitigkeiten im Alltag, im Beruf, auf Reisen im Ausland, rund ums Wohnen oder im Straßenverkehr.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten. Zum Beispiel: Bei einem Auffahrunfall erleiden Sie ein Schleudertrauma. Da die Gegenseite sich weigert, Ihnen die Arztkosten zu ersetzen und ein Schmerzensgeld zu zahlen, müssen Sie klagen.
Arbeits-Rechtsschutz*
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Zum Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Vorgesetzten eine ungerechtfertigte Abmahnung und wollen, dass diese aus Ihrer Personalakte entfernt wird.
Ausschluss möglich
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
Zur Geltendmachung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (einschließlich eigener privater Versicherungsverträge) oder dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
Zum Beispiel: Sie haben eine Urlaubsreise gebucht. Vor Ort finden Sie so viele Mängel vor, dass Sie die Reise abbrechen müssen. Weil der Reiseveranstalter nicht bereit ist, sich mit Ihnen zu einigen, müssen Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gerichtlich geltend machen. Die Kosten hierfür trägt die Rechtsschutzversicherung.
Steuer-Rechtsschutz*
Sozial-Rechtsschutz*
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Zum Beispiel: Nach einem Sportunfall beim Barrenturnen wird gegen Sie als verantwortlichen Sportlehrer ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet. Die Kosten, um Sie vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen, trägt die Rechtsschutzversicherung.
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in bestimmten Strafverfahren. Zum Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Im folgenden Strafverfahren verurteilt Sie das Gericht in der I. Instanz zu einer erheblichen Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr. In der Berufungsverhandlung kann jedoch durch neue Zeugen und Sachverständigengutachten ein günstigeres Urteil für Sie erreicht werden. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Rechtsschutzversicherung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
Zum Beispiel: Ihnen wird als Radfahrer vorgeworfen, eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt zu haben – konkret: die Vorfahrt missachtet zu haben. Die Kosten für Ihre Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren trägt die Rechtsschutzversicherung.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts bei veränderter Rechtslage. Zum Beispiel: Es ist ein Erbfall eingetreten und Sie möchten sich über erbrechtliche Folgen beraten lassen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
In Verfahren wegen verkehrsrechtlicher Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Zum Beispiel: Sie erhalten von der Verwaltungsbehörde einen Bescheid, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet seien. Der beauftragte Rechtsanwalt legt zunächst Widerspruch ein und muss schließlich gegen den ablehnenden Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Die Kosten des Rechtsanwalts und des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten bezahlt die Rechtsschutzversicherung.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
Zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten, die Ihre versicherte Eigenschaft (Eigentümer, Mieter/Pächter oder Vermieter/Verpächter) und das versicherte Objekt (z.B. Eigentümer einer privat und selbstgenutzten Wohnung, Mieter einer solchen Wohnung) betreffen. Zum Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Vermieter eine ungerechtfertigte Räumungsklage.
Weitere Beispiele: