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  2. Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist immer sinnvoll: Es genügt schon ein Ausrutschen auf nassem Boden.

Bis 31. März: Unfallversicherung noch günstiger

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Alles wird teurer – wir senken die Preise: 10 % Rabatt bis 31. März

Passiert ein Unfall, steht das Leben Kopf. Jetzt zählt vor allem eines: Gesund werden. Unsere private Unfallversicherung sichert Sie finanziell ab. Und zwar auch dann, wenn der Unfall in der Freizeit passiert und die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

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Verlässliche Leistungen

  • Invaliditäts­leistung schon ab 1 %
  • Unfall-Rente

  • Krankenhaus­tagegeld

  • Bergungskosten abgedeckt

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Unsere Tarife im Vergleich

Unsere Tarife im Vergleich

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur für Unfälle im Beruf bzw. in Kindergarten oder Schule und auf den direkten Hin- und Rückwegen. Weil die meisten Unfälle aber in der Freizeit passieren, gibt es die private Unfallversicherung – bei DA Direkt in den Tarifen Basis, Komfort und Top. Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Versicherungsschutz: Bei DA Direkt wählen Sie zwischen einer soliden Grundabsicherung im Tarif Basis, einem hervorragenden Schutz im Tarif Komfort und einer wirklich umfassenden Absicherung im Tarif Top mit vielen zusätzlichen Leistungen.

Basis Komfort Top

Basis

Komfort

Top

Versicherungsschutz 24 Stunden weltweit

Invaliditäts­leistung

Die Invaliditätsleistung wird erbracht, wenn innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag gerechnet, unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progressionsstaffel / Mehrleistungsmodell. Die Invalidität muss in Basis spätestens 18 Monate (Komfort: 24 Monate) nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

Versicherungssummen:

  • Minimal:
    - 25.000 Euro
  • Maximal:
    - 250.000 Euro bei Eintrittsalter unter 70 Jahre und Progression 500 %
    - 300.000 Euro bei Eintrittsalter unter 70 Jahre
    - 300.000 Euro bei Eintrittsalter gleich oder über 70 Jahre und unter 75 Jahre, Progression 100 %

Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Progressions­staffeln

Die Progressionsstaffel bzw. das Mehrleistungsmodell bestimmt die Höhe der Invaliditätsleistung, zusammen mit der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme und dem Invaliditätsgrad.
Nach dem 70. Lebensjahr ist die Progression auf 100 % begrenzt.

Zur Wahl stehen:

  • Progression 100 %
  • Progression 225 %
  • Progression 350 %
  • Progression 500 % 

Die Progressionsstaffeln 225 %, 350 % und 500 % enden mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Progressionsstaffel 100 %.

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Wiederkehrende Zahlung der Invaliditäts­grundsumme 

Die Invaliditätsgrundsumme wird  10 Jahre nach dem Unfall gezahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % besteht. 

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Unfall-Rente monatlich

Die Unfallrente wird gezahlt, wenn innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag gerechnet, unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % eintritt.
Die Invalidität muss spätestens 18 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

Versicherungssummen:

  • Minimal:
    - 250 Euro
  • Maximal:
    - 2.500 Euro

Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Unfall-Todesfallleistung

Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tode führt. 

Versicherungssummen:

  • Minimal:
    - 1.000 Euro
  • Maximal:
    - 50.000 Euro für Eintrittsalter bis 16 Jahre
    - 200.000 Euro für Eintrittsalter über 16 Jahren bis unter 70 Jahre
    - 50.000 Euro bei Eintrittsalter über 70 Jahre

Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Krankenhaus­tagegeld

Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für die Dauer einer vollstationären Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre.

Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Krankenhaustagegeld erhalten hat, wird das vereinbarte Genesungsgeld gezahlt, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt 150 Tagen je Unfallereignis.

Versicherungssummen:
Minimal: 10 Euro
Maximal: 100 Euro für Eintrittsalter bis 16 Jahre
100 Euro für Eintrittsalter über 16 Jahren bis unter 70 Jahre
20 Euro für Eintrittsalter über 70 Jahre.

Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.

einschließbar, max. 3 Jahre

einschließbar, max. 3 Jahre

einschließbar, max. 5 Jahre

Sofortleistung bei Knochenbruch

Die Sofortleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine der folgenden Verletzungen erleidet:

  • Bruch eines Knochens,
  • Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel.

Die Sofortleistung bei Knochenbruch kann nur in Verbindung mit dem Deckungskonzept Komfort oder Top und einer Invaliditätsgrundsumme oder einer Unfall-Rente vereinbart werden.

Im Top-Tarif gelten auch sogenannte Grünholzfrakturen als Knochenbruch.

Die versicherte Summe kann weder reduziert, noch erhöht werden. Auch eine evtl. für andere Leistungsarten vereinbarte Dynamik führt nicht zu einer Erhöhung dieses Betrages.

500 €
einschließbar
1.000 €
einschließbar

Assistance-Leistungen mit Reha-Management

Wenn dies vereinbart wird, sind auch bestimmte Informationsleistungen, Hilfeleistungen im Inland, Hilfeleistungen im Ausland, Pflegeleistungen und der Reha-Manager mitversichert.

Assistanceleistungen können nur für Personen mit einem Eintrittsalter von mindestens 16 Jahren vereinbart werden.

einschließbar

einschließbar

einschließbar

Bergungskosten

Versicherte Leistungen:

  • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
  • Transport in das nächste Krankenhaus
  • Rückreisemehraufwand
  • Überführung
  • Dekompressionskammer
16.000 €
20.000 €
50.000 €
Kosten für kosmetische Operationen
6.000 €
20.000 €
20.000 €

Gesundheits­schädigung durch Nahrungsmittelvergiftungen

Bei Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen unabhängig vom Alter.
Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme schädlicher Stoffe für versicherte Personen unter 16 Jahren. 

Gesundheits­schädigung durch psychische Reaktionen auf ein Unfallereignis am Unfallort

(Klausel: AU036-01)

Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch psychische Reaktionen auf ein Unfallereignis am Unfallort.

Gesundheits­schädigung durch Unfall infolge Bewusstseinsstörung durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente

Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen gelten als mitversichert, soweit diese durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht werden.

Gesundheits­schädigung durch Unfall infolge Herzinfarkt/­Schlaganfall

(Klausel: AU030-01) 

Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch einen Unfall  infolge eines Herzinfarkts/Schlaganfalls.

Leistung bei Gesundheitsschädigungen durch Infektionen, Schutzimpfungen oder Tierbisse/ -stiche

Kosten für Rooming-In

Leistungsverbesserungen für versicherte Kinder unter 16 Jahren bei vereinbartem Krankenhaustagegeld (KHT): 
Bei Übernachtung eines Eltern-, Großelternteils oder eines Paten mit dem Kind im Krankenhaus; einfacher Tagessatz KHT.

max. 30 Tage

100 Tage,
max. 6.000 €

100 Tage,
max. 6.000 €

Verzicht auf die Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen unterhalb eines Mitwirkungsanteiles

(Klausel AU081-01)

Beispiel: Sie ziehen sich beim Heimwerken eine Verletzung an der Hand zu. Durch Ihre Diabetes verzögert sich die Heilbehandlung und die Unfallfolgen verschlimmern sich, so dass Ihre Hand amputiert werden muss. Der Unfallschaden, den Sie erlitten haben, hat sich somit durch die bestehende Vorerkrankung Diabetes verschlimmert. Der Anteil wird in diesem Fall mit mehr als 25 % bemessen und bei der Invaliditätsleistung entsprechend in Abzug gebracht. 

Ab Vollendung des 70. Lebensjahr der versicherten Person beträgt der Mitwirkungsanteil in den Tarifen Basis und Komfort 25 %.

Im Tarif Top beträgt ab Vollendung des 50. Lebensjahres der versicherten Person der Mitwirkungsanteil 50 % und ab Vollendung des 70. Lebensjahres 25 %.

25%

50%

75%

Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte

(Klausel AU080-02)

Mit der sogenannten Gliedertaxe werden die Invaliditätsgrade festgelegt, mit denen die Zahlungen berechnet werden. In den Tarifen Komfort und Top sind die Leistungen erhöht, zum Beispiel: Beim Skifahren brechen Sie sich Hand und Fuß. Der Gutachter stellt fest, dass Hand und Fuß jeweils zur Hälfte beeinträchtigt bleiben werden. Leistung nach normaler Gliedertaxe: 47,5 % Invaliditätsgrad. Leistung nach verbesserter Gliedertaxe im Tarif Komfort: 70 % Invaliditätsgrad.

einschließbar

Beitragsfreie Vertragsfortführung für Ihre versicherten Kinder unter 18 Jahren bei Tod des Versicherungs­nehmers

Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

bis zu 6 Monate
bis zu 6 Monate
bis zu 6 Monate

Zukünftige Leistungs­verbesserungen können angeboten werden

ja
ja
ja
Innovationsversprechen
ja
ja
ja
Durch erhöhte Kraftanstrengung ausgelöste Bandscheibenschädigung und Bauch- oder Unterleibsbruch
(Klausel AU001-01)
Eigenbewegung

(Klausel AU053-01)

Wir leisten, auch wenn die Gesundheitsschädigung nicht durch äußere Einwirkung hervorgerufen wird, sondern z.B. durch eine Verrenkung infolge einer Eigenbewegung.

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Optional wählbar: Assistance-Leistungen mit Reha-Management

Beratung unabhängig von einem Unfall

Details

Reiseauskunft unabhängig von einem Unfall

Details

Hilfeleistungen nach einem Unfall im Inland 

Details

Hilfeleistungen nach einem Unfall im Ausland

Details

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung ausgewählter versicherter Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Weitere Informationen zur DA Direkt Unfallversicherung finden Sie in den Allgemeine Bedingungen für Unfallversicherung (PDF).

Schließen Sie jetzt Ihre Unfallversicherung ab und gehen Sie sorgenfrei durchs Leben.

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Kinder nach Unfall bestens versichert mit DA Direkt Unfallversicherung.

Unfallversicherung für Kinder

Kinder und Jugendliche setzen sich manchmal unbewusst Risiken und Gefahren aus. Auch wenn meistens nichts passiert – Unfälle können lebenslange Folgen mit unüberschaubaren Kosten für die Familie haben. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung stößt man dabei schnell an seine Grenzen: Sie schützt Kinder nur während des Besuchs von staatlich anerkannten Einrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen, sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Zum Beispiel im Straßenverkehr, beim Spielen auf Klettergerüsten oder auf dem Bolzplatz sind Kinder hingegen nicht gesetzlich versichert. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke. Mit der Leistung nach einem Unfall können Sie so zum Beispiel eine notwendige spezielle Ausbildung oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung finanzieren. 

In der DA Direkt Unfallversicherung unter anderem abgedeckt:

  • Begleitperson im Krankenhaus: Wir zahlen die Kosten für Rooming-In, damit Sie, ein Großelternteil oder ein Pate Ihr versichertes Kind auch bei vollstationärer Behandlung im Krankenhaus nicht allein lassen müssen.

  • Folgen von Vergiftungen: Gesundheitsschädigungen durch die versehentliche Einnahme schädlicher Stoffe sind für Ihr versichertes Kind bis zum 16. Lebensjahr im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Unfallfolgen versichert mit DA Direkt Unfallversicherung

Unterstützung für den Alltag

Nach einem Unfall sind es oft die kleinen Dinge im Alltag, die schwer zu bewältigen sind. Mit den optionalen Assistance-Leistungen helfen wir Ihnen zurück in einen normalen Alltag. 

Ein persönlicher Reha-Manager unterstützt, organisiert und berät Sie in privaten und beruflichen Angelegenheiten – ab Unfalltag für Erwachsene bis zu drei Jahren, für Kinder bis zu fünf Jahren.

Für Sie ausgezeichnet: unsere besten Versicherungen

Unsere Auszeichnungen
Kfz-Versicherung Test: Preis/Leistung bei DA Direkt "Gut" laut Kundenurteil im TÜV Saarland 06/2020

Kundenurteil GUT

Unsere Produkte bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis – das bescheinigen uns unsere Kunden und auch der TÜV.
Kfz-Versicherung Test: DA Direkt Service "Gut" laut Kundenurteil im TÜV Saarland 06/2020

TÜV-geprüft

Unschlagbare Service-Qualität – bescheinigt vom TÜV Saarland.

Das Handelsblatt zeichnet DA Direkt mit dem Qualitätssiegel „Deutschlands BESTE Versicherer 2022“ aus

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Sie wünschen eine persönliche Beratung? Unsere Experten sind immer für Sie da – auf allen Kanälen. Damit Sie uns jederzeit erreichen.

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Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

  • Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

    Vor einem Unfall ist niemand sicher: Im Straßenverkehr, beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen kann immer etwas passieren. Mehr als zwei Drittel aller Unfälle geschehen in der Freizeit – doch diese sind von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.

    Wer nicht als Arbeitnehmer tätig ist, hat gesetzlich keine Absicherung: Bei Hausfrauen, Hausmännern, Unternehmern, Freiberuflern und Rentnern sorgt eine private Unfallversicherung für Schutz im Ernstfall. Denn: Ein Unfall kann weitreichende Folgen für die eigene Existenz haben. Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden zurück, verändert sich das Leben komplett. 

    Eine private Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen mit schweren, bleibenden Folgen ab. Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit, bei der Arbeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub.

    Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für:

    • Berufstätige: Wer nach einem Freizeitunfall erwerbsgemindert ist, bekommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur einen geringen Teil des vorherigen monatlichen Bruttoeinkommens. Eine private Unfallversicherung kann dann helfen, Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
    • Hausfrauen und Hausmänner: Hausfrauen oder Hausmänner erhalten nach einem Unfall keinerlei Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung kann dann Kosten decken, die zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung entstehen.
    • Kinder: Kinder sind in Kindergarten und Schule zwar gesetzlich unfallversichert, doch die Leistungen sind gering. Außerdem gilt der gesetzliche Schutz nicht, wenn der Unfall beim Spielen in der Freizeit passiert ist.
  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV): Wann greift der gesetzliche Versicherungsschutz?

    Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für:

    • Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Beruf bzw. dem Besuch eines Kindergartens/Horts oder einer Schule einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs stehen.
    • Unfälle im Inland (Ausnahmen davon sind lediglich Dienstreisen). 

    Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist abhängig von Ihrem Einkommen in den letzten zwölf Monaten. 

    Rente erhalten Sie erst, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % vermindert ist und die Minderung länger als 26 Wochen andauert. Bei 100 % Erwerbsunfähigkeit (Vollrente) gibt es von der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes. Die Rente kann auch wieder entzogen werden, wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand bessert.

    Hausfrauen, Hausmänner, Unternehmer, Freiberufler sowie Kinder, die noch nicht in den Hort/Kindergarten gehen, bekommen gar keine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Was zahlt die private Unfallversicherung?

    In der privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen die Folgen eines Unfalls zum Beispiel mit diesen Leistungen absichern:

    • Invaliditätsleistung (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit)

    • Unfall-Rente (monatlich, lebenslang – ab 50% Invaliditätsgrad)

    • Unfall-Todesfallleistung (Kapitalzahlung im Todesfall an Bezugsberechtigte)

    • Krankenhaustagegeld (Leistung ab dem Unfalltag – max. 3 Jahre)

    • Genesungsgeld

    • Gipsgeld 

    • Kosten für kosmetische Operationen

    • Bergungskosten

    • Kurgeld

    Schon ab 1 % Invalidität erhalten Sie Leistungen aus der Unfallversicherung von DA Direkt. Ihr Schutz gilt 24 Stunden am Tag:

    • im Haushalt

    • bei Sport, Spiel und Hobby

    • im Straßenverkehr

    • in der Freizeit

    • am Arbeitsplatz

    • im Kindergarten, Hort, der Schule und Hochschule

    • weltweit: auch auf Urlaubs- und Geschäftsreisen

  • Definition Unfall: Wann genau liegt ein Unfall vor?

    Eine Unfallversicherung setzt immer einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen voraus. Konkret bedeutet dies, dass ein Ereignis plötzlich von außen auf eine Person einwirkt und dies eine unfreiwillige, eine dauerhafte Gesundheitsschädigung verursacht. 

    Ein Unfall liegt zum Beispiel bei den folgenden Fällen vor:

    • Sie stürzen beim Fensterputzen, brechen sich die Hüfte und können danach nur mit Gehilfe gehen.

    • Beim Skifahren stürzen Sie über eine Bodenwelle und erleiden mehrere Knochenbrüche. Ihre Beweglichkeit ist danach dauerhaft eingeschränkt.

    Als Unfall gilt beispielsweise auch:

    • ein tauchtypischer Gesundheitsschaden, z.B. die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.

    • der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.

    • ein Gesundheitsschaden wegen rechtmäßiger Verteidigung (z. B. Notwehr).

    • ein Gesundheitsschaden aus Rettungsbemühungen. Dabei ist unerheblich, ob es um die Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen geht.

    • Erfrierungen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig der Kälte ausgesetzt wurde und sich dieser Situation aus eigener Kraft nicht entziehen konnte.

    • Gesundheitsschädigungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe. 

  • Wer ist versichert?

    In der privaten Unfallversicherung kann grundsätzlich jede Person versichert werden. Egal, ob Kinder, Ehe-/ bzw. Lebenspartner oder in welch anderem Verhältnis die Personen zueinanderstehen.

  • Was heißt "Progression 500 %" bei Invalidität?

    Mit dem Invaliditätsgrad steigt auch der damit verbundene finanzielle Bedarf. 
    Bei einer Progression von 500 % erhöhen sich die Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung bereits zum Beispiel bei Taubheit auf einem Ohr (Invaliditätsgrad von 30 % auf 45 %). Bei einer kompletten Invalidität, zum Beispiel einer vollständigen Erblindung, erhalten Sie das Fünffache der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.

    Sie können wählen, wie sich die Zahlung der DA Direkt Unfallversicherung mit einer steigenden Invalidität erhöhen soll: Wir bieten Ihnen die Auswahl der Progressionsstaffeln 100 %, 225 %, 350 % und 500 %. Im Top-Tarif sogar 1.000 %.
    Mit Vollendung des 70. Lebensjahrs ist die Progression auf 100 % begrenzt.

  • Was bedeutet Dynamik bei der Unfallversicherung?

    In den letzten Jahren sind die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten kontinuierlich angestiegen. Um diese Verteuerung abzubilden, werden die Leistungen der Unfallversicherung jedes Jahr angepasst. Die Versicherungssummen erhöhen sich entsprechend und der neue Beitrag errechnet sich aus den erhöhten Versicherungssummen.  Das nennt man Dynamik.

    Bei DA Direkt beträgt die Erhöhung 5 % im Jahr, damit Sie ausreichend abgesichert sind. Die Dynamik der Unfallversicherung ist eine wählbare Option. Wenn Sie Ihre Beiträge oder die Versicherungssumme einmal konstant halten wollen, können Sie die Dynamik jederzeit problemlos widerrufen.

  • Was versteht man unter Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld?

    Krankenhaustagegeld erhalten Sie, wenn unfallbedingt eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung notwendig ist. Die vereinbarte Summe sollte so bemessen sein, dass Sie damit den Eigenanteil sowie anfallende Nebenkosten bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlen können.

    Genesungsgeld erhalten Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, um Ihnen den Übergang zu erleichtern – sofern ein Krankenhaustagegeld vertraglich vereinbart ist. Dieses zahlen wir Ihnen in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Sie auch Krankenhaustagegeld bekommen haben, maximal jedoch 150 Tage. Mit dem Genesungsgeld können Sie Kosten während Ihrer Genesung (zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe) begleichen.

  • Was ist bei Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?

    Versicherungskunden sollten auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Experten empfehlen eine Absicherungssumme von mindestens 100.000 Euro. Die Summe sollte sich außerdem am Bruttojahreseinkommen orientieren: Bei 30- bis 40-Jährigen sollte sie das Fünf- bis Sechsfache des Jahreseinkommens betragen, bei 50-Jährigen das Vierfache. 

    Im Gegensatz zu Lebensversicherungen gibt es beim Abschluss einer Unfallversicherung keine umfangreichen Gesundheitsfragen. Die Angabe einer eventuellen Vorerkrankung aus einer abschließenden Liste ist ausreichend.

  • Schadenfall: Was ist bei einem Unfall zu beachten?

    Melden Sie sich bei einem Unfall bei unserem telefonischen Schadenservice. Wir sind rund um die Uhr für Sie da: 0221 77155050

    Online-Schadenmeldung: Schaden Unfallversicherung

    Informationen rund um einen Unfall finden Sie hier: Ein Unfall "Das ist zu tun"

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