
Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
- Rückwirkende Versicherung auch für fehlende und beschädigte Zähne
- Bis zu 1.500 € AKUT-Soforthilfe
- Ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen
- 75 % Erstattung auch für begonnene und angeratene Behandlungen
Wenn der Zahn schon schmerzt: Welche Vorteile hat die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?
Ihr Zahnarzt empfiehlt eine größere Behandlung – und Sie rechnen mit hohen Kosten? Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oft nur einen Teil. Unsere Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe fängt Sie genau dann auf – sogar, wenn Ihre Behandlung schon feststeht oder bereits läuft.
- Bis zu 1.500 € AKUT-Soforthilfe: finanzielle Unterstützung, wenn schnelle Hilfe gefragt ist.
- Bis zu 75 % Kostenerstattung: auch für bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen.
- Sofortschutz ohne Wartezeit: Ihr Schutz beginnt ab dem ersten Versicherungstag.
- Antrag in nur 2 Minuten online stellen: ohne Gesundheitsfragen.
- Umfassender Komfort-Schutz inklusive: für Zahnprophylaxe, Zahnersatz und viele weitere Zahnbehandlungen.
Wie funktioniert die DA Direkt Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?
Der DA Direkt Zahnschutz mit Soforthilfe kombiniert zwei Bausteine in einem Tarif: Soforthilfe für Ihre aktuelle Situation und dauerhafter Schutz für die Zukunft. Beide gelten ab dem ersten Versicherungstag – ohne Wartezeit.
Besonders wichtig bei akuten Zahnschmerzen: Ihr Schutz gilt sogar rückwirkend. Wenn der Beginn Ihrer Zahnbehandlung weniger als 6 Monate zurückliegt und sie noch nicht abgeschlossen ist, übernehmen wir die Behandlungskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Die zwei Bausteine im Überblick
Berechnen Sie direkt Ihren Beitrag
Zahnschutz Komfort + AKUT-Soforthilfe
ab 36,80 €im Monat
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Sie waren beim Zahnarzt und eine teure Behandlung steht an? Mit der Soforthilfe im Tarif Zahnschutz Akut können Sie Ihre Zähne rückwirkend Versicherung und erhalten einen Zuschuss zu der angeratenen oder bereits begonnenen Behandlung (der Beginn der Behandlung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen).
Im ersten Versicherungsjahr bezuschussen wir Ihre Behandlung schnell und unkompliziert mit bis zu 750 Euro. Wenn im zweiten Versicherungsjahr Folgebehandlungen anfallen, erhöhen wir die Soforthilfe auf insgesamt bis zu 1.500 Euro. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die gemeinsame Zahnstaffel für die Tarife Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort.
Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF) sowie in der barrierefreien Produktinformation (PDF).
Für wen ist die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe besonders sinnvoll?
Ihr Zahnarzt empfiehlt eine Behandlung – und plötzlich zeigt sich, dass die Kosten deutlich höher ausfallen als gedacht? Oder Sie ahnen schon länger, dass in absehbarer Zeit etwas am Zahn gemacht werden muss und möchten darauf vorbereitet sein?
Genau hier setzt unsere Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe an: Für gesetzlich Versicherte, bei denen bereits eine Zahnbehandlung angeraten wurde, greift die AKUT-Soforthilfe direkt. Im Anschluss schützt Sie der Zahnschutz Komfort dauerhaft – für Vorsorge, Zahnerhalt und Zahnersatz, damit unerwartete Zahnkosten Sie künftig nicht mehr überraschen.
So hilft die Soforthilfe - drei realistische Beispiele
Diese Beispiele zeigen: Eine Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe kann in vielen Situationen sinnvoll sein - unabhängig vom Alter. Der monatliche Beitrag für den Zahnschutz Komfort richtet sich nach Ihrem Alter zum Versicherungsbeginn. Wie hoch Ihr individueller Beitrag ist, können Sie hier berechnen.

Haben Sie Fragen vor dem Vertragsabschluss?
Unsere Zahn-Experten unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Zahntarife - vom Wechsel bis zur passenden Absicherung für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Welche besonderen Leistungen hat unsere Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
Wie funktioniert die rückwirkende Versicherung bei bereits angeratenen Behandlungen?
Wie funktioniert die rückwirkende Versicherung bei bereits angeratenen Behandlungen?
Unser Soforthilfe-Tarif „Zahnschutz Akut“ ist genau für solche Fälle gedacht: Sie können Ihre Zähne rückwirkend versichern, wenn es eigentlich zu spät ist. Denn dann sind bei Antragstellung auch Behandlungen eingeschlossen, die bereits angeraten oder geplant sind. Wenn Sie den Vertrag abschließen, zahlt unsere Zahnzusatzversicherung sofort – ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Im Akutfall bekommen Sie bis zu 1.500 Euro Soforthilfe innerhalb von 24 Monaten. So senken Sie Ihren Eigenanteil deutlich – in einigen Fällen sogar auf null Euro.
Welche Behandlungen übernimmt die Soforthilfe?
Der Vertrag läuft mindestens 24 Monate. In dieser Zeit erhalten Sie bis zu 1.500 Euro Soforthilfe für Ihre Zahnbehandlung – davon bis zu 750 Euro für Behandlungen im ersten Versicherungsjahr oder die volle Summe im zweiten Jahr, wenn die Behandlung dann erst beginnt.
Welche Behandlungen deckt die Soforthilfe nicht ab?
Die Soforthilfe zahlt NICHT, …
- wenn Ihre Behandlung vor mehr als sechs Monaten (vor Versicherungsbeginn) begonnen hat oder vor Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen war.
- für einen zweiten Heil- und Kostenplan oder einen zweiten bei Antragstellung bekannten Akutfall.
- für kieferorthopädische Maßnahmen.
Was kostet die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?
Was ist der Unterschied zwischen "AKUT-Soforthilfe" und "Zahnschutz Komfort"?
Der Tarif „Zahnschutz Komfort“ ist die klassische Zahnzusatzversicherung von DA Direkt für Einsteiger, die jetzt für zukünftige Behandlungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, vorsorgen möchten. Der Tarif umfasst Behandlungen wie Zahnersatz (zum Beispiel Brücken, Kronen, Zahnprothesen, Implantate) und zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen, deren medizinische Notwendigkeit erstmalig nach Vertragsabschluss bekannt wird. Das bedeutet: Sie sichern damit Ihre gesunden Zähne für zukünftige Behandlungen ab. Zudem erhalten Sie in unserem Komfort-Tarif zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr für insgesamt 150 Euro.
„Zahnschutz Akut“ ist eine Erweiterung zum Tarif „Zahnschutz Komfort“. Der Akutschutz übernimmt sofort die Kosten auch für Behandlungen, die bei Antragstellung bereits geplant sind. Er gilt außerdem rückwirkend für Maßnahmen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen, aber noch NICHT abgeschlossen worden sind.
Wichtig: Die Erweiterung „Zahnschutz Akut“ können Sie nur zusammen und zeitgleich mit dem Tarif „Zahnschutz Komfort“ abschließen. Der Vertrag läuft über mindestens 24 Monate.
Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit“?
DA Direkt verzichtet grundsätzlich auf Wartezeiten. Bei uns gibt es auch keine Gesundheitsfragen zum Status Ihrer Zähne.
Wer kann die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe abschließen?
Wer kann die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe abschließen?
Warum sich eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich lohnt, lesen Sie auch in unserem Ratgeber.
Wie hoch ist die maximale Erstattungshöhe (Zahnstaffel) für Behandlungskosten in den Tarifen Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort?
Wie hoch ist die maximale Erstattungshöhe (Zahnstaffel) für Behandlungskosten in den Tarifen Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort?
-
Zahnprophylaktische Maßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung)
-
Zahnbehandlungen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Hier sehen Sie die kombinierte Zahnstaffel der Tarife Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort mit den gemeinsamen Erstattungshöchstbeträgen auf einen Blick:
| Erstattungsgrenzen | Zahnschutz Akut + Zahnschutz Komfort | |
|---|---|---|
| Maximaler Erstattungsbetrag im 1. Versicherungsjahr | 750 EUR |
|
|
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 2 Versicherungsjahren |
1.500 EUR |
|
| Zahnschutz Akut | Zahnschutz Komfort | |
| Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 3 Versicherungsjahren | 0 EUR | 2.250 EUR * |
| Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 4 Versicherungsjahren | 0 EUR | 3.000 EUR * |
| Ab dem 5. Versicherungsjahr | unbegrenzt | |
* Ab dem dritten Versicherungsjahr gilt die Zahnstaffel nur noch für den Tarif Zahnschutz Komfort. Sofern im ersten und zweiten Versicherungsjahr Erstattungen in den Tarifen Zahnschutz Komfort oder Zahnschutz Akut erfolgt sind, werden diese entsprechend auf die Höhe des maximalen Erstattungsbetrages im dritten und vierten Versicherungsjahr angerechnet.
Beispiel: Sie haben zu Ihrer bereits begonnen Behandlung eine Erstattung in Höhe von 750 € im ersten Versicherungsjahr erhalten. Im dritten Versicherungsjahr macht ein weiterer Zahn erstmalig Probleme und muss behandelt werden. Sie erhalten dann noch einen Betrag in Höhe von 2.250 € minus 750 €, also maximal 1.500 € erstattet.
Hinweis: Um die maximale Leistung i. H. v. 1.500 Euro bei Zahnschutz Akut zu erhalten, darf die Behandlung des bei Versicherungsbeginn bereits vorhandenen Zahnschadens erst im zweiten Jahr beginnen.
Gibt es bei DA Direkt noch andere Vorsorge-Tarife als „Zahnschutz Komfort“?
Neben dem Tarif „Zahnschutz Komfort“ können Sie bei DA Direkt noch zwischen den Tarifen „Premium“ und „Premium Plus“, wählen.
• Der Premium-Tarif ab 13,90 Euro im Monat deckt 90 Prozent Ihrer Zahnbehandlungskosten ab. Auch kieferorthopädische Maßnahmen sind im Gegensatz zum Komfort-Tarif darin enthalten.
• Mit dem Premium Plus-Tarif entscheiden Sie sich für einen von Stiftung Warentest ausgezeichneten Rundum-Schutz. Die Versicherung übernimmt bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten für Füllungen und Wurzelbehandlungen, für hochwertigen Zahnersatz sowie professionelle Zahnreinigungen.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Leistungen der Tarife finden Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung.
Kann ich die Soforthilfe abschließen, wenn die Behandlung bereits begonnen hat?
Kann ich die Soforthilfe abschließen, wenn die Behandlung bereits begonnen hat?
Ja, die DA Direkt Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe schließt Behandlungen ein, die bei Antragstellung bereits angeraten oder geplant sind. Darüber hinaus leistet die Soforthilfe auch für Behandlungen, die innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsbeginn begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden. Wichtig: Die Behandlung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Auch fehlende Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt wurden, sind mitversichert.
Was passiert, wenn nach Versicherungsbeginn neue Zahnbeschwerden auftreten?
Was passiert, wenn nach Versicherungsbeginn neue Zahnbeschwerden auftreten?
Für alle Zahnbeschwerden und Folgebehandlungen, die nach Versicherungsbeginn neu auftreten, greift der DA Direkt Zahnschutz Komfort. Er übernimmt 75 Prozent der Behandlungskosten für Zahnerhalt und Zahnersatz - zum Beispiel für neue Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen oder Implantate. Zahnvorsorge wie die professionelle Zahnreinigung ist ebenfalls bis zu 2 mal jährlich mitversichert. Für Folgebehandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer bereits versicherten Behandlung stehen, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls.
Kann ich die Soforthilfe nach 24 Monaten wirklich kündigen und was passiert dann mit dem Zahnschutz Komfort?
Kann ich die Soforthilfe nach 24 Monaten wirklich kündigen und was passiert dann mit dem Zahnschutz Komfort?
Ja, die Mindestvertragslaufzeit für die Soforthilfe beträgt 24 Monate. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie ein monatliches Kündigungsrecht. Sie können die Soforthilfe also zum Ende eines jeden Monats kündigen. Der DA Direkt Zahnschutz Komfort läuft nach der Kündigung der Soforthilfe eigenständig weiter und sichert Sie dauerhaft für Zahnvorsorge, Zahnerhalt und Zahnersatz ab. Alternativ können Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auch in einen anderen DA Direkt Zahnschutz-Tarif wechseln - der Beitrag richtet sich dann nach Ihrem Alter zum Wechselzeitpunkt.
Vertrauen Sie auf den Testsieger: unsere ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung

Schützen & Unterstützen.
Warum wir uns sozial engagieren?

Wir bei DA Direkt sind überzeugt: Gemeinsam erreichen wir mehr. Mit starken Partnern wie dem Deutschen Tierschutzbund und Plan International sowie dem tatkräftigen Einsatz unserer Mitarbeitenden setzen wir uns für eine bessere Zukunft ein. Wir engagieren uns aktiv für Tierwohl und Tierschutz und fördern Projekte, die Frauen und Kindern Zugang zu Gesundheit und Bildung eröffnen. Unsere Community Days bieten jedem im Team die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und Gutes zu tun. Denn schützen & unterstützen bedeutet für uns: Verantwortung übernehmen - für Mensch und Tier.















