Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
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Rückwirkende Versicherung auch für fehlende und beschädigte Zähne
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Bis zu 1.500 EUR AKUT-Soforthilfe
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Ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen
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75 % Erstattung auch für begonnene und angeratene Behandlungen
Wenn der Zahn schmerzt, kann es teuer werden
Für akute Schmerzen ist eine Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe sinnvoll. Unsere Versicherung leistet ganz unkompliziert auch dann, wenn der Zahnarzttermin schon feststeht. Damit bleiben Sie entspannt, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
Rückwirkende Versicherung - auch für fehlende und beschädigte Zähne
Soforthilfe bis zu 1.500 Euro
Ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit
Kombination mit "Zahnschutz Komfort"
Berechnen Sie Ihren Beitrag
Zahnschutz Komfort + AKUT-Soforthilfe
ab 36,80 € im Monat
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Sie waren beim Zahnarzt und eine teure Behandlung steht an? Mit der Soforthilfe im Tarif Zahnschutz Akut können Sie Ihre Zähne rückwirkend Versicherung und erhalten einen Zuschuss zu der angeratenen oder bereits begonnenen Behandlung (der Beginn der Behandlung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen).
Im ersten Versicherungsjahr bezuschussen wir Ihre Behandlung schnell und unkompliziert mit bis zu 750 Euro. Wenn im zweiten Versicherungsjahr Folgebehandlungen anfallen, erhöhen wir die Soforthilfe auf insgesamt bis zu 1.500 Euro. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die gemeinsame Zahnstaffel für die Tarife Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort.
Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF)
Bei Fragen vor dem Vertragsabschluss
Doppelt lächeln, doppelt freuen
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
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Wie funktioniert die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?Beispiel: Sie waren bei Ihrem Zahnarzt und er hat Ihnen zu hochwertigem Zahnersatz geraten. Den Heil- und Kostenplan für diese Maßnahme hat er bereits für Sie erstellt. Dabei stellen Sie fest, dass sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nur an den Kosten für die Regelversorgung, also die medizinisch notwendige Grundversorgung, beteiligt. Der Festzuschuss, den Ihnen genehmigt wird, deckt nur einen kleinen Teil der Zahnarztrechnung ab. Für den Großteil der Kosten müssen Sie selbst aufkommen – wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.
Unser Soforthilfe-Tarif „Zahnschutz Akut“ ist genau für solche Fälle gedacht: Sie können Ihre Zähne rückwirkend versichern, wenn es eigentlich zu spät ist. Denn dann sind bei Antragstellung auch Behandlungen eingeschlossen, die bereits angeraten oder geplant sind. Wenn Sie den Vertrag abschließen, zahlt unsere Zahnzusatzversicherung sofort – ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Im Akutfall bekommen Sie bis zu 1.500 Euro Soforthilfe innerhalb von 24 Monaten. So senken Sie Ihren Eigenanteil deutlich – in einigen Fällen sogar auf null Euro. -
Welche Behandlungen übernimmt die Soforthilfe?Die Soforthilfe schließt neben Behandlungen, die Ihnen schon bei Abschluss des Vertrags bekannt sind oder die Ihr Zahnarzt angeraten hat, auch Folgebehandlungen ein, die mit der Erstbehandlung in Zusammenhang stehen. Auch Maßnahmen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind sowie fehlende und beschädigte Zähne sind versichert.
Der Vertrag läuft mindestens 24 Monate. In dieser Zeit erhalten Sie bis zu 1.500 Euro Soforthilfe für Ihre Zahnbehandlung – davon bis zu 750 Euro für Behandlungen im ersten Versicherungsjahr oder die volle Summe im zweiten Jahr, wenn die Behandlung dann erst beginnt. -
Welche Behandlungen deckt die Soforthilfe nicht ab?
Die Soforthilfe zahlt NICHT, …
- wenn Ihre Behandlung vor mehr als sechs Monaten (vor Versicherungsbeginn) begonnen hat oder vor Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen war.
- für einen zweiten Heil- und Kostenplan oder einen zweiten bei Antragstellung bekannten Akutfall.
- für kieferorthopädische Maßnahmen.
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Was kostet die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?Die Erweiterung „Zahnschutz Akut“ kostet 29,90 Euro im Monat. Hinzu kommen die Kosten für unseren Vorsorge-Tarif „Zahnschutz Komfort“ (ab 6,90 Euro im Monat). Den Vertrag schließen Sie für mindestens 24 Monate ab. Danach entfallen die 29,90 Euro pro Monat für den Akutschutz – wenn Sie diesen Vertragsteil fristgerecht zum Monatsende kündigen.
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Was ist der Unterschied zwischen "AKUT-Soforthilfe" und "Zahnschutz Komfort"?
Der Tarif „Zahnschutz Komfort“ ist die klassische Zahnzusatzversicherung von DA Direkt für Einsteiger, die jetzt für zukünftige Behandlungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, vorsorgen möchten. Der Tarif umfasst Behandlungen wie Zahnersatz (zum Beispiel Brücken, Kronen, Zahnprothesen, Implantate) und zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen, deren medizinische Notwendigkeit erstmalig nach Vertragsabschluss bekannt wird. Das bedeutet: Sie sichern damit Ihre gesunden Zähne für zukünftige Behandlungen ab. Zudem erhalten Sie in unserem Komfort-Tarif zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr für insgesamt 150 Euro.
„Zahnschutz Akut“ ist eine Erweiterung zum Tarif „Zahnschutz Komfort“. Der Akutschutz übernimmt sofort die Kosten auch für Behandlungen, die bei Antragstellung bereits geplant sind. Er gilt außerdem rückwirkend für Maßnahmen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen, aber noch NICHT abgeschlossen worden sind.
Wichtig: Die Erweiterung „Zahnschutz Akut“ können Sie nur zusammen und zeitgleich mit dem Tarif „Zahnschutz Komfort“ abschließen. Der Vertrag läuft über mindestens 24 Monate. -
Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit“?Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet sofort ab Versicherungsbeginn. Bei einigen Versicherungsgesellschaften müssen Sie zwischen drei und acht Monate warten, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Nur wenn Sie während dieser Zeit wegen eines Unfalls eine Zahnbehandlung benötigen, kommt die Versicherung schon in der Wartezeit dafür auf.
DA Direkt verzichtet grundsätzlich auf Wartezeiten. Bei uns gibt es auch keine Gesundheitsfragen zum Status Ihrer Zähne.
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Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe sinnvoll?Für alle gesetzlich Versicherten, die bisher keine Zahnzusatzversicherung haben und bei denen der Zahnarzt eine Behandlung bereits angeraten hat. Auch wenn bei Ihnen in den vergangenen sechs Monaten vor Versicherungsbeginn eine zahnärztliche Behandlung begonnen wurde, die noch nicht abgeschlossen ist, lohnt sich der „Zahnschutz Akut“ mit Soforthilfe. Da Sie diesen zusammen mit dem Komfort-Tarif abschließen, sind Ihre übrigen gesunden Zähne auch gleichzeitig für mögliche künftige Behandlungen bestens geschützt.
Warum sich eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich lohnt, lesen Sie auch in unserem Ratgeber.
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Wie hoch ist die maximale Erstattungshöhe (Zahnstaffel) für Behandlungskosten in den Tarifen Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort?
Die Zahnstaffel (auch Leistungsbegrenzungen oder Erstattungsgrenzen genannt) der DA Direkt Zahnzusatzversicherung legt fest, bis zu welcher Höchstsumme wir in den ersten 48 Monaten Ihre Behandlungskosten übernehmen. Sie gilt ab Versicherungsbeginn und ohne Wartezeit. Für folgende Behandlungen finden die Erstattungsgrenzen (Zahnstaffel) keine Anwendung:-
Zahnprophylaktische Maßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung)
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Zahnbehandlungen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Hier sehen Sie die kombinierte Zahnstaffel der Tarife Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort mit den gemeinsamen Erstattungshöchstbeträgen auf einen Blick:
Erstattungsgrenzen Zahnschutz Akut + Zahnschutz Komfort Maximaler Erstattungsbetrag im 1. Versicherungsjahr 750 EUR
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 2 Versicherungsjahren
1.500 EUR
Zahnschutz Akut Zahnschutz Komfort Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 3 Versicherungsjahren 0 EUR 2.250 EUR * Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 4 Versicherungsjahren 0 EUR 3.000 EUR * Ab dem 5. Versicherungsjahr unbegrenzt
* Ab dem dritten Versicherungsjahr gilt die Zahnstaffel nur noch für den Tarif Zahnschutz Komfort. Sofern im ersten und zweiten Versicherungsjahr Erstattungen in den Tarifen Zahnschutz Komfort oder Zahnschutz Akut erfolgt sind, werden diese entsprechend auf die Höhe des maximalen Erstattungsbetrages im dritten und vierten Versicherungsjahr angerechnet.Beispiel: Sie haben zu Ihrer bereits begonnen Behandlung eine Erstattung in Höhe von 750 € im ersten Versicherungsjahr erhalten. Im dritten Versicherungsjahr macht ein weiterer Zahn erstmalig Probleme und muss behandelt werden. Sie erhalten dann noch einen Betrag in Höhe von 2.250 € minus 750 €, also maximal 1.500 € erstattet.
Hinweis: Um die maximale Leistung i. H. v. 1.500 Euro bei Zahnschutz Akut zu erhalten, darf die Behandlung des bei Versicherungsbeginn bereits vorhandenen Zahnschadens erst im zweiten Jahr beginnen.
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Gibt es bei DA Direkt noch andere Vorsorge-Tarife als „Zahnschutz Komfort“?
Neben dem Tarif „Zahnschutz Komfort“ können Sie bei DA Direkt noch zwischen den Tarifen „Premium“ und „Premium Plus“, wählen.
• Der Premium-Tarif ab 13,90 Euro im Monat deckt 90 Prozent Ihrer Zahnbehandlungskosten ab. Auch kieferorthopädische Maßnahmen sind im Gegensatz zum Komfort-Tarif darin enthalten.
• Mit dem Premium Plus-Tarif entscheiden Sie sich für einen von Stiftung Warentest ausgezeichneten Rundum-Schutz. Die Versicherung übernimmt bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten für Füllungen und Wurzelbehandlungen, für hochwertigen Zahnersatz sowie professionelle Zahnreinigungen.
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Leistungen der Tarife finden Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung.
Vertrauen Sie auf den Testsieger: unsere ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung
Tipps zur Zahngesundheit
Sie haben noch keine Zahnbeschwerden?
Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt um sich abzusichern, falls doch einmal etwas sein sollte. Unsere günstigen Vorsorge-Tarife bieten Ihnen dafür den perfekten Rundumschutz. Neben Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz erstatten wir auch Leistungen für Ihre Zahnprophylaxe. Damit Sie immer sorgenfrei zum Zahnarzt gehen können.