Die Zahnstaffel (auch Leistungsbegrenzungen oder Erstattungsgrenzen genannt) der DA Direkt Zahnzusatzversicherung legt fest, bis zu welcher Höchstsumme wir in den ersten 48 Monaten Ihre Behandlungskosten übernehmen. Sie gilt ab Versicherungsbeginn und ohne Wartezeit. Für folgende Behandlungen finden die Erstattungsgrenzen (Zahnstaffel) keine Anwendung:
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Zahnprophylaktische Maßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung)
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Zahnbehandlungen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Hier sehen Sie die kombinierte Zahnstaffel der Tarife Zahnschutz Akut und Zahnschutz Komfort mit den gemeinsamen Erstattungshöchstbeträgen auf einen Blick:
| Erstattungsgrenzen |
Zahnschutz Akut + Zahnschutz Komfort |
| Maximaler Erstattungsbetrag im 1. Versicherungsjahr |
750 EUR
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Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 2 Versicherungsjahren
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1.500 EUR
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Zahnschutz Akut |
Zahnschutz Komfort |
| Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 3 Versicherungsjahren |
0 EUR |
2.250 EUR * |
| Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 4 Versicherungsjahren |
0 EUR |
3.000 EUR * |
| Ab dem 5. Versicherungsjahr |
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unbegrenzt |
* Ab dem dritten Versicherungsjahr gilt die Zahnstaffel nur noch für den Tarif Zahnschutz Komfort. Sofern im ersten und zweiten Versicherungsjahr Erstattungen in den Tarifen Zahnschutz Komfort oder Zahnschutz Akut erfolgt sind, werden diese entsprechend auf die Höhe des maximalen Erstattungsbetrages im dritten und vierten Versicherungsjahr angerechnet.
Beispiel: Sie haben zu Ihrer bereits begonnen Behandlung eine Erstattung in Höhe von 750 € im ersten Versicherungsjahr erhalten. Im dritten Versicherungsjahr macht ein weiterer Zahn erstmalig Probleme und muss behandelt werden. Sie erhalten dann noch einen Betrag in Höhe von 2.250 € minus 750 €, also maximal 1.500 € erstattet.
Hinweis: Um die maximale Leistung i. H. v. 1.500 Euro bei Zahnschutz Akut zu erhalten, darf die Behandlung des bei Versicherungsbeginn bereits vorhandenen Zahnschadens erst im zweiten Jahr beginnen.