Kfz-Versicherung wechseln – so geht's
Das Wichtigste in Kürze
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Die Kfz-Versicherung zu wechseln, kann sich lohnen: Bei den verschiedenen Anbietern gibt es enorme Unterschiede bei Preis, Leistung und Service.
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Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel ist einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Autofahrern fällt er auf den 30. November.
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In manchen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln: bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
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Wann lohnt sich der Kfz-Versicherungswechsel?
Wussten Sie das? Bei keiner anderen Versicherung wechseln Kunden so häufig den Anbieter wie bei der Kfz-Haftpflicht. So denkt immerhin jeder fünfte Autofahrer über einen Kfz-Versicherungswechsel nach: Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov unter 2.000 deutschen Fahrern aus dem Jahr 2017. Als Gründe für den Wechsel geben die Befragten an, wegen eines attraktiveren Angebots die Kfz-Versicherung ändern zu wollen. Sprich: Sie wünschen sich bessere Leistungen für weniger Geld.
Und damit liegen sie richtig: Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen, denn bei den verschiedenen Autoversicherungen gibt es große Unterschiede in puncto Beiträgen, Deckungssummen und Services. Laut Stiftung Warentest liegen zwischen den teuersten und den günstigsten Verträgen sogar Differenzen von mehreren hundert Euro.
Kfz-Versicherung wechseln – Kosten sparen
Sie stellen sich selbst die Frage „Wann die Kfz-Versicherung wechseln“? In diesen Fällen gibt es Sparpotenzial:
Kfz- Versicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel
Sie haben Ihr Fahrzeug gewechselt? Dann brauchen Sie eine neue Kfz-Versicherung – denn die bestehende Police ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Bei der Gelegenheit besteht Sparpotenzial: Prüfen Sie Ihre Autoversicherung und vergleichen Sie diese mit anderen Angeboten. Gegebenenfalls lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung, um von einem besseren Tarif zu profitieren.
Kfz-Versicherung wechseln bei Neukauf
Sie haben sich einen Neuwagen gegönnt oder einen hochklassigen Gebrauchtwagen? Wenn der Wert des neuen Autos im Vergleich zu Ihrem bisherigen Fahrzeug deutlich höher ist, können Sie mit einem Kfz-Versicherungswechsel sparen. Grund dafür: Die Typklasse ändert sich – also welche Schaden- und Unfallbilanz Ihr Auto hat – und damit auch der Beitrag zur Kfz-Versicherung. Außerdem lohnt sich gerade bei Fahrzeugen, die frisch vom Hersteller kommen, eine Vollkasko mit Neuwertentschädigung.
Kfz-Versicherung wechseln bei Umzug
Sie ziehen vom Land in die Großstadt – oder umgekehrt? Mit dem Umzug ändert sich auch Ihre Regionalklasse. Das heißt: Sie müssen unbedingt eine Umzugsmitteilung an Ihre Versicherung schicken. Die Regionalklasse besagt, wie hoch die Schaden- und Unfallbilanz innerhalb Ihres Zulassungsbezirks ist. Das wiederum wirkt sich auf die Versicherungsprämie der Kfz-Haftflicht aus. Dabei gilt: Je sicherer die Gegend, desto niedriger ist die Regionalklasse. Mit einem Umzug in die Stadt kann also Ihr Versicherungsbeitrag steigen. Tipp: Ziehen Sie aufs Land, achten Sie darauf, dass Ihre Kfz-Haftpflicht Unfälle mit Wildtieren abdeckt. Auf Landstraßen, die von Wald umgeben sind, steigt das Risiko für Tierunfälle.
Achtung: Prüfen Sie vorab Ihre Kündigungsfrist im Vertrag – denn ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug nicht.
Kfz-Versicherung wechseln bei veränderter Fahreranzahl oder Halterwechsel
Mit Ihrem Auto fahren künftig mehr oder weniger Personen? Auch dann kann sich ein Wechsel der Versicherung lohnen. Entscheidend für die Beitragshöhe ist, wieviel Fahrpraxis die versicherten Fahrer haben und ob es sich eventuell um einen Fahranfänger handelt. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, was er Ihnen anbieten kann und prüfen Sie, ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung zu ändern.
Sie teilen Ihr Auto künftig mit dem Nachwuchs? Wenn Fahranfänger in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden sollen, kann es sich lohnen, von Teilkasko auf Vollkasko zu wechseln.
Beachten Sie beim Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer Ihre Kündigungsfrist.
Kfz-Versicherung wechseln: Prämie abstauben
Viele Versicherungsanbieter locken zusätzlich mit einem Bonus, wenn Sie einen Vertrag bei ihnen abschließen. Der Wechsel kann sich für Sie also doppelt lohnen. So profitieren Sie von einer neuen, günstigen Autoversicherung und stauben obendrein sogar noch eine Prämie ab.
Wichtig: Aus welchen Gründen auch immer Sie Ihre Kraftfahrzeugversicherung wechseln – achten Sie bitte auf durchgängigen Versicherungsschutz. In Deutschland (und Europa) machen Sie sich strafbar, wenn Sie ohne Kfz-Haftpflicht über die Straßen rollen – denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Sie also Ihr Kündigungsschreiben an die bestehende Kfz-Versicherung abschicken, sollten Sie eine Bestätigung für Ihren neuen Vertrag vom Anbieter haben. Übrigens: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benötigt Ihre neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), nachdem Sie Ihre Versicherung gewechselt haben. Ihr neuer Anbieter leitet die notwendigen Angaben nach Versicherungsabschluss entsprechend weiter.Ihre günstige Autoversicherung vom Testsieger
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Kfz-Versicherung wechseln: Regulär kündigen
Sie wollen wissen, bis wann Sie Ihre Kfz-Versicherung per normalem Kündigungsrecht wechseln können? Ihre Kfz-Versicherung kündigen Sie regulär zum Ende Ihres Versicherungsjahres. Passende Musterschreiben dazu finden Sie im Internet. Wichtig ist, dass Sie den Stichtag zum Vertragsende nicht verpassen. Bei den meisten Versicherungen beträgt die Frist einen Monat.
Dazu ein Beispiel: Endet Ihr Kfz-Versicherungsvertrag am 31. Dezember, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November wechseln. Das Jahresende ist daher auch als "Wechselsaison" bekannt. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Gut zu wissen: Nicht alle Verträge laufen bis Ende des Jahres – es gibt auch solche mit unterjähriger Hauptfälligkeit. Sie haben einen anderen Stichtag – zum Beispiel den 31. Juli, wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. August endet. Mit diesem Vertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung unterjährig zu wechseln. Entscheidend ist auch hier das Eingangsdatum des Versicherungsschreibens beim Versicherer.
Eine weitere Ausnahme sind Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen – zum Beispiel Ihr Cabrio, das Sie als Zweitwagen nur im Sommer fahren. Hier liegt die Hauptfälligkeit eventuell auf dem jeweiligen Saisonstart z.B. am 1. März. Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie also fristgerecht einen Monat vorher zum 31. Januar kündigen.
Kfz-Versicherung ordentlich wechseln – Kündigungsfristen auf einen Blick:
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Reguläre Laufzeit Jahresende: bis 30. November
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Vom Kalenderjahr abweichende Laufzeit (unterjährig): bis einen Monat vor Ende
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Saisonkennzeichen mit Laufzeit ab 1. März bis 31. Januar
Tipp: Prüfen Sie in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag, wann Ihr Versicherungsjahr endet. Schicken Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig ab (Poststempel genügt nicht) und achten Sie auf Feiertage.
Übrigens: Wenn Sie zum Ablauf des Versicherungsjahrs Ihre Kfz-Haftpflicht wechseln, ist das auch ein guter Zeitpunkt, um Ihre freiwilligen Kaskoversicherungen zu prüfen. Zum Beispiel kann es sich für Sie lohnen, von Vollkasko auf Teilkasko zu wechseln, weil Ihr Auto in der Zwischenzeit durch ein höheres Alter an Wert verloren hat.
Kfz-Versicherung wechseln: Sonderkündigung
In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können außerhalb der regulären Stichtagsregelung Ihre Kfz-Versicherung wechseln:
Kfz-Versicherung nach Schaden / Unfall wechseln
Wenn Sie Ihrem Versicherer einen Schaden gemeldet haben, können Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats wechseln, nachdem Ihr Fall bearbeitet wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden von Ihrer Versicherung gezahlt wurde oder diese Ihren Fall abgelehnt hat.
Kfz-Versicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – können Sie auch Ihre Kfz-Versicherung wechseln. In diesem Fall gelten keine Kündigungsfristen. Bei einem Gebrauchtwagen endet die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet ist bzw. Sie das Auto online anmelden oder bei der entsprechenden Behörde vor Ort.
Kfz-Versicherung wechseln wegen Beitragserhöhung
Die Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht steigen, aber die Leistungen bleiben gleich? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch, wenn eine Hochstufung oder Rückstufung der Typklasse dazu führt, dass sich Ihr Beitrag erhöht. Ihre Sonderkündigung muss innerhalb eines Monats beim Versicherer eingehen, nachdem dieser Sie über die höheren Beiträge informiert hat.
Gut zu wissen: Nicht jede Beitragserhöhung bietet ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen können Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht außerordentlich wechseln:
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Wenn Sie in eine neue Stadt oder in ein anderes Bundesland umziehen, in der bzw. in dem das Unfallrisiko deutlich höher ist, sich deshalb Ihre Regionalklasse verschlechtert – und Ihre Beitragsrechnung teurer wird.
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Wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt.
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Wenn Sie wegen eines Schadenfalls in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden und deshalb im Folgejahr der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und die Versicherungsprämie für Ihre Kfz-Haftpflicht steigt.
Übrigens: Auch die Kfz-Versicherung zu kündigen und die "alten" Prozente in den neuen Vertrag zu übernehmen, ist nicht möglich. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel nehmen Sie nur Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse mit zum neuen Anbieter.
Richtiger Ablauf – So gelingt der Kfz-Versicherungswechsel
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Wenn Sie die Vorteile unserer Autoversicherung (auch als günstige Zweitwagenversicherung) oder Motorradversicherung überzeugen, können Sie bei DA Direkt schnell und einfach Ihre Kfz-Versicherung online wechseln. Und so geht's:
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Berechnen Sie Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag mit unserem Rechner.
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Wählen Sie Ihre individuelle Kfz-Versicherung und zahlen Sie nur die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.
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Kündigen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung.
Damit wir Ihren Antrag schnell bearbeiten können, brauchen wir diese Infos und Unterlagen von Ihnen:
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Führerschein – damit wir wissen, wie lange Sie bereits Auto fahren
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Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) von der Zulassungsstelle – darin finden wir Hersteller sowie Fahrzeugmodell und können Sie in die richtige Typklasse einstufen
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Letzte Beitragsabrechnung und Vertragsnummer bei Ihrem alten Versicherer – so kennen wir Ihre Schadenfreiheitsklasse
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Kilometerstand – da Ihre jährliche Fahrleistung die Versicherungsprämie beeinflusst
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Ihre Bankverbindung – damit wir den Beitrag abbuchen können (auch Rechnung möglich)
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1 Teilnahmebedingungen für den RabattWenn Sie im Aktionszeitraum eine Kfz-Versicherung für einen Pkw, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller online bei DA Direkt abschließen, erhalten Sie mit dem gegenständlichen Aktionscode für die gesamte Vertragslaufzeit einen Rabatt in Höhe von 15 % auf den Beitrag der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung.
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2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
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3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.