Gesundheit geht vor: Unfallversicherung jetzt besonders günstig
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Basis
Komfort
Top
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Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung wird erbracht, wenn innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag gerechnet, unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progressionsstaffel / Mehrleistungsmodell. Die Invalidität muss in Basis spätestens 18 Monate (Komfort: 24 Monate und Top: 30 Monate) nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Versicherungssummen:
- Minimal:
- 25.000 Euro - Maximal:
- 300.000 Euro
Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Progressionsstaffeln
Die Progressionsstaffel bzw. das Mehrleistungsmodell bestimmt die Höhe der Invaliditätsleistung, zusammen mit der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme und dem Invaliditätsgrad.
Zur Wahl stehen:
- Progression 100 %
- Progression 225 %
- Progression 350 %
- Progression 500 %
- Progression 1.000% (nur im Tarif Top)
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme
Die Invaliditätsgrundsumme wird 10 Jahre nach dem Unfall gezahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % besteht.
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Unfall-Rente monatlich
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag gerechnet, unfallbedingt eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % eintritt.
Die Invalidität muss spätestens 18 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Versicherungssummen:
- Minimal:
- 250 Euro - Maximal:
- 2.500 Euro
Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Unfall-Todesfallleistung
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tode führt.
Versicherungssummen:
- Minimal:
- 1.000 Euro - Maximal:
- 50.000 Euro für Eintrittsalter bis 16 Jahre
- 200.000 Euro für Eintrittsalter über 16 Jahren
Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für die Dauer einer vollstationären Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre (Tarife Basis und Komfort) und fünf Jahre (Tarif Top).
Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherte Krankenhaustagegeld erhalten hat, wird das vereinbarte Genesungsgeld gezahlt, längstens jedoch für die Dauer von insgesamt 150 Tagen (Tarife Basis und Komfort) und 500 Tagen (Tarif Top) je Unfallereignis.
Versicherungssummen:
Minimal: 10 Euro
Maximal: 100 Euro
Werden die Höchstsummen beantragt, kann eine Dynamik nicht mehr vereinbart werden.
einschließbar, max. 3 Jahre
einschließbar, max. 3 Jahre
einschließbar, max. 5 Jahre
Sofortleistung bei Knochenbruch
(Klausel AU016-02)
Die Sofortleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine der folgenden Verletzungen erleidet:
- Bruch eines Knochens,
- Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel.
Die Sofortleistung bei Knochenbruch kann nur in Verbindung mit dem Deckungskonzept Komfort oder Top und einer Invaliditätsgrundsumme oder einer Unfall-Rente vereinbart werden.
Im Top-Tarif gelten auch sogenannte Grünholzfrakturen als Knochenbruch.
Die versicherte Summe kann weder reduziert, noch erhöht werden. Auch eine evtl. für andere Leistungsarten vereinbarte Dynamik führt nicht zu einer Erhöhung dieses Betrages.
Assistance-Leistungen mit Reha-Management
Assistanceleistungen können nur für Personen mit einem Eintrittsalter von mindestens 16 Jahren vereinbart werden.
einschließbar
einschließbar
einschließbar
Bergungskosten
Versicherte Leistungen:
- Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
- Transport in das nächste Krankenhaus
- Rückreisemehraufwand
- Heimreisekosten für Kinder max. 2.500 € in den Tarifen Basis, Komfort und Top
- Unterbringungskosten für Kinder für bis zu 7 Tage, max. 100 € pro Tag in den Tarifen Basis, Komfort und Top
- Überführungskosten
- Dekompressionskammer
bis 100.000 €
mit Premium-Baustein
Inklusive Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten für
- Schneide-/Eckzähne (Tarife Basis, Komfort und Top)
- alle natürlichen Zähne (Tarif Top, maximal 20.000 €)
- Implantate (Tarif Top, maximal 20.000 €)
bis 75.000 €
bis 100.000 €
mit Premium-Baustein
Gesundheitsschädigung durch Nahrungsmittelvergiftungen
(Klausel AU092-01)
Bei Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen unabhängig vom Alter.
Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme schädlicher Stoffe für versicherte Personen unter 16 Jahren.
Gesundheitsschädigung durch psychische Reaktionen auf ein Unfallereignis am Unfallort
Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch psychische Reaktionen auf ein Unfallereignis am Unfallort.
Gesundheitsschädigung durch Unfall infolge Bewusstseinsstörung durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
Gesundheitsschädigung durch Unfall infolge Herzinfarkt/Schlaganfall
(Klausel AU030-01)
Als Unfall gelten auch Gesundheitsschädigungen durch einen Unfall infolge eines Herzinfarkts/Schlaganfalls.
Leistung bei Gesundheitsschädigungen durch Infektionen, Schutzimpfungen oder Tierbisse/ -stiche
Kosten für Rooming-In
Leistungsverbesserungen für versicherte Kinder unter 18 Jahren bei vereinbartem Krankenhaustagegeld (KHT):
Bei Übernachtung eines Eltern-, Großelternteils oder eines Paten mit dem Kind im Krankenhaus; einfacher Tagessatz KHT.
max. 30 Tage
100 Tage,
max. 6.000 €
100 Tage,
max. 6.000 €
Verzicht auf die Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen unterhalb eines Mitwirkungsanteiles
(Klausel AU081-03)
Beispiel: Sie ziehen sich beim Heimwerken eine Verletzung an der Hand zu. Durch Ihre Diabetes verzögert sich die Heilbehandlung und die Unfallfolgen verschlimmern sich, so dass Ihre Hand amputiert werden muss. Der Unfallschaden, den Sie erlitten haben, hat sich somit durch die bestehende Vorerkrankung Diabetes verschlimmert. Der Anteil wird in diesem Fall mit mehr als 25 % bemessen und bei der Invaliditätsleistung entsprechend in Abzug gebracht.
25%
50%
50%
Keine Leistungskürzung (50% auf bestimmte Krankheiten)
mit Premium-Baustein
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte
(Klausel AU080-03)
Mit der sogenannten Gliedertaxe werden die Invaliditätsgrade festgelegt, mit denen die Zahlungen berechnet werden. In den Tarifen Komfort und Top sind die Leistungen erhöht, zum Beispiel: Beim Skifahren brechen Sie sich Hand und Fuß. Der Gutachter stellt fest, dass Hand und Fuß jeweils zur Hälfte beeinträchtigt bleiben werden. Leistung nach normaler Gliedertaxe: 47,5 % Invaliditätsgrad. Leistung nach verbesserter Gliedertaxe im Tarif Komfort: 70 % Invaliditätsgrad.
Beitragsfreie Vertragsfortführung für Ihre versicherten Kinder unter 18 Jahren bei Tod des Versicherungsnehmers
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Zukünftige Leistungsverbesserungen können angeboten werden
(Klausel AU053-01)
Wir leisten, auch wenn die Gesundheitsschädigung nicht durch äußere Einwirkung hervorgerufen wird, sondern z.B. durch eine Verrenkung infolge einer Eigenbewegung.
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung ausgewählter versicherter Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Weitere Informationen zur DA Direkt Unfallversicherung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (PDF) und im Deckungskonzept (PDF).