
Tierhalter-Haftpflicht
Unsere Tierhalter-Haftpflicht-Tarife im Vergleich
Basis
Komfort
Die sogenannte Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht sichert neu hinzukommende Risiken vorläufig ab, zum Beispiel, wenn ein zusätzlicher Hund angeschafft wird. Diese automatische Absicherung ist jedoch zeitlich begrenzt. Deshalb werden Sie mit jeder Beitragsrechnung zu einem neuen Versicherungsjahr gebeten, neue Risiken zu melden. Für diese wird dann ein separater Vertrag geschlossen. Das ist wichtig, damit Sie im Schadenfall stets ausreichend abgesichert sind.
SB = Selbstbeteiligung
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung ausgewählter versicherter Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Weitere Informationen zu den DA Direkt Haftpflichtversicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).
Fragen und Antworten zur Tierhalter-Haftpflicht
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Was ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Als Tierhalter haften Sie für Ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihr Tier. Kommen Personen oder Gegenstände durch Ihren Hund oder Ihr Pferd zu Schaden, müssen Sie Schadenersatz zahlen, selbst wenn Sie keine Schuld daran haben. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt diese hohen Kosten für Sie – und ist damit eine unverzichtbare Tierversicherung für Hunde- und Pferdehalter.
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Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung verpflichtend?
Die Tierhalter-Haftpflicht für Hunde ist in manchen Bundesländern eine Pflichtversicherung. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schreiben sie gesetzlich vor. In allen anderen Bundesländern gibt es je nach Gemeinde und Hunderasse unterschiedliche Regelungen – erkundigen Sie sich am besten vor Ort.
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Was beinhaltet eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Eine Versicherung für Tierhalter erstattet Ihnen die Kosten, die andere von Ihren fordern, wenn Ihr Pferd oder Ihr Hund folgende Schäden verursacht:
- Personenschäden
- Sachschäden oder
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Denn auch wenn Sie aufmerksam sind und Ihr Tier gut erzogen ist, kann ein Unfall passieren. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie wichtig eine Tierhalterversicherung sein kann:
Pauls Hund reißt sich beim Gassi gehen im Park von der Leine und springt einen Jogger an. Als dieser zu Boden fällt, geht seine Brille kaputt und er verletzt sich das Sprunggelenk. Neben den Kosten für eine neue Brille kommen die Behandlungskosten des Sprunggelenks und ein Schmerzensgeld auf Paul zu. Da der Jogger durch die Verletzung zeitweise nicht arbeiten kann, muss Paul zudem dessen Verdienstausfall zahlen. Da er keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet Paul mit seinem Privatvermögen für sämtliche Kosten.
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Was deckt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Die gesetzliche Mindestversicherung für die Tier-Haftpflicht liegt bei 1 Mio. Euro. Viele Versicherungen bieten eine Deckungssumme weit darüber hinaus – so auch DA Direkt. Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung von DA Direkt können Sie zwischen zwei Tarifen wählen. Damit versichern Sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
- bis 5 Mio. Euro im Tarif Basis oder
- bis 20 Mio. Euro im Tarif Komfort.
Im Schadenfall gilt: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Tierhalter-Haftpflicht. Der Versicherer prüft zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche auf eigene Kosten ab. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für Sie – bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
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Für welche Tiere ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung verfügbar?
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie für Hunde und Pferde abschließen. Kleine Haustiere wie zum Beispiel Hamster und Katzen sind in der Privat-Haftpflicht mitversichert – eine zusätzliche Versicherung ist nicht notwendig.
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Gibt es spezielle Hunderassen, die von der Versicherung ausgeschlossen sind?
Manche Versicherer schließen sogenannte Kampfhunde vom Versicherungsschutz aus. Hier empfiehlt es sich, genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Um auch Kampfhunde bzw. Listenhunde in der Tierhalter-Haftpflicht von DA Direkt mitzuversichern, benötigen Sie eine Privat-Haftpflicht. Dies gilt für folgende Hunderassen:- Alano, Akbas, American-Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, American Bulldog, Argentinische Dogge, Argentinischer Mastiff, Anatolischer Hirtenhund
- Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier (Standard), Brasilianischer Mastiff
- Cane Corso, Cane de Presa, Cane corso Italiano, Cane di Maccelaio, Ca de Bou, Coban Köpegi
- Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Dogo Canrio
- Fila Brasileiro
- Italienische Dogge
- Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Kangal-Hirtenhund, Kangal Coban Köpegi, Karabas, Kaukasischer Schäferhund
- Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff, Mallorca Dogge, Mastin, Mastin Canario, Miniature Bull Terrier
- Nurse Maid
- Perro de Presa, Pit-Bull, Pits, Pitbull-Terrier, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Perro dogo mallorqin
- Römischer Kampfhund, Rottweiler
- Staffordshire, Bull-Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire, Staff, Staffie, Sivas Kangal
- Tosu (Inu), The Nanny Dog, Türkischer Hirtenhund, Türkischer Schäferhund
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