Günstige Zweitwagenversicherung: mit der SF‑Klasse des Ersten
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Sie erhalten für Ihr zweites Auto die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr erstes – bis SF 30*. Zusätzlich gibt es jetzt 15 % Rabatt und das für die gesamte Vertragslaufzeit.
Ihr Erstwagen ist nicht bei DA Direkt versichert? Kein Problem: Sie profitieren direkt von der günstigen Sondereinstufung, wenn Sie binnen zwölf Monaten mit Ihrem ersten Auto zu uns wechseln.
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Günstig geschützt mit der Zweitwagenversicherung für Ihr neues Auto
Egal, ob Cabrio, Stadtauto oder Familienwagen: Bei vielen Versicherern wird Ihr Zweitwagen erst einmal in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft und ist somit recht teuer – auch wenn Sie viel Fahrerfahrung vorweisen können und mit Ihrem Erstwagen in einer höheren SF-Klasse eingestuft sind. Wir finden das nicht ganz gerecht. Unsere neue Zweitwagenversicherung bietet Ihnen die faire Lösung!
Unser Angebot für Sie: Wenn Sie Ihr neu zuzulassendes zweites Auto bei DA Direkt versichern, bekommen Sie dank unserer neuen Zweitwagenregelung die gleiche Einstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr erstes Auto – bis zu SF 30! Praktisch: Auch Ehepartner und Lebenspartner profitieren von der Sondereinstufung des Zweitwagens – ebenso wie Fahranfänger.
Und bei uns erhalten Sie die Sondereinstufung auch wenn Ihr Erstfahrzeug noch bei einer anderen Gesellschaft unter Vertrag ist. Voraussetzung für die Zweitwagenregelung mit den Top-Konditionen: Sie versichern Ihr erstes Fahrzeug binnen zwölf Monaten nach Vertragsabschluss für den Zweitwagen ebenfalls bei DA Direkt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
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*Voraussetzung für die Einstufung Ihres Zweitwagens in SF-Klasse 1 bis 30
Diese Regelung gilt nur für neu zuzulassende Personenkraftwagen. Wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen, stufen wir Ihr zweites Auto günstiger ein:
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Ihr Erst-Pkw ist bereits oder wird innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragsbeginn bei uns versichert.
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Ihr Erst-Pkw oder der Ihres in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners ist mindestens in SF-Klasse 1.
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Sie selbst oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner sind Halter des Erst- und Zweitautos.
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Sie versichern Ihr Auto als Privatperson und das Fahrzeug wird privat genutzt.
Für die Sondereinstufung gilt: Wenn neben Ihnen weitere Personen den Pkw steuern dürfen, basiert die Schadenfreiheitsklasse auf dem Geburtsjahr des jüngsten Fahrers. Der Vertrag kann also höchstens in die Klasse kategorisiert werden, die sich der jüngste Fahrer seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte "erfahren" können.
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Für alle anderen bieten wir die Einstufung des Zweitfahrzeugs in SF-Klasse ½ an
Diese Regelung gilt für Pkw, Motorrad und Campingfahrzeuge. Ihr Fahrzeug stufen wir günstiger ein, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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Auf Sie ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist.
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Auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist.
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Sie können nachweisen, dass Sie seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind. Wichtig: Der Führerschein muss in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden sein.
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Auf ein Elternteil ist ein Fahrzeug zugelassen, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
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Häufige Fragen und Antworten zur Zweitwagenversicherung
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Lohnt sich eine Zweitwagenversicherung für mich?
Klares Ja: Wenn Sie Ihr neues Auto als Zweitwagen versichern, sparen Sie bei der Versicherungsprämie. Diese hängt nämlich von der Schadenfreiheitsklasse des ersten Pkws ab – so bekommen Sie auch für den Zweitwagen unfallfreie Jahre als Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Für diesen Vorteil müssen Sie lediglich beide Fahrzeuge bei der gleichen Autoversicherung anmelden – oder aber Sie gehen direkt zu DA Direkt: Hier profitieren Sie auch von der Zweitwagenregelung, wenn Ihr erstes Fahrzeug noch bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Bedingung hierfür: Sie versichern Ihr erstes Fahrzeug binnen zwölf Monaten nach Vertragsabschluss für den Zweitwagen ebenfalls bei DA Direkt.
Übrigens: Auch Fahranfänger können dank Zweitwagenversicherung sparen. Wenn Ihre Eltern den Pkw als Zweitauto versichern (und Sie als Fahrer anmelden), bekommen Sie selbst mit wenig Fahrerfahrung eine bessere SF-Einstufung bei der Kfz-Versicherung.
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Was ist eine Zweitwagenversicherung genau?
Eine Zweitwagenversicherung entspricht der Kfz-Versicherung für ein zusätzliches Auto, dass sich manche Fahrer aus unterschiedlichen Gründen zulegen. Zum Beispiel, weil sie das Erstauto nur saisonal nutzen können oder weil das Kind den Führerschein gemacht hat.
Wenn Sie den Zweitwagen bei einer anderen Gesellschaft versichern, fallen jedoch die Kosten oft deutlich höher aus. Grund dafür: Ihre Fahrpraxis und damit die Schadenfreiheitsklasse des Erstautos werden normalerweise nicht anerkannt.
Besser ist das bei der günstigen Zweitwagenversicherung von DA Direkt: Hier profitieren Sie auch von der Zweitwagenregelung mit Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn Ihr anderes Fahrzeug noch bei einer anderen Assekuranz abgedeckt ist. Einzige Voraussetzung: Sie holen es binnen eines Jahres nach Vertragsabschluss der Zweitwagenversicherung ebenfalls unter den Schutzmantel von DA Direkt. -
In welcher SF-Klasse kann ich meinen Zweitwagen versichern?
Wenn Sie ein weiteres Fahrzeug versichern, profitieren Sie bei DA Direkt von einer Sondereinstufung. Das bedeutet konkret: Sie sparen viel Geld bei Ihren Beiträgen für diese Versicherung.
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Was passiert mit meiner SF-Klasse bei Wechsel zu einem anderen Versicherer?
Bei Wechsel Ihrer Zweitwagenversicherung zu einem anderen Versicherer wird nur der Schadenfreiheitsrabatt bzw. die SF-Klasse weitergegeben, die ohne vereinbarte Sondereinstufung gültig wäre. Die Sondereinstufung gilt nur so lange, wie Ihre Erst- und Zweit-Pkw bei DA Direkt versichert sind.
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Muss mein Zweitwagen bei derselben Gesellschaft versichert sein?
Ihren Zweitwagen bei einer anderen Versicherungsgesellschaft anzumelden, macht nur dann Sinn, wenn es sich um DA Direkt handelt. Bei den meisten anderen Versicherungen kann der Beitrag sonst mehr kosten als der Ihres Erstwagens. Wenn Sie für Ihren zweiten Pkw den Vertrag bei uns abschließen und Ihr erstes Auto bei einer anderen Gesellschaft abgesichert haben, profitieren Sie dennoch von dessen günstigeren Einstufung. Voraussetzung: Spätestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss versichern Sie auch Ihren Erstwagen bei DA Direkt.
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Kann ich die Versicherung meines Zweitfahrzeugs wechseln?
Ja, das geht. Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei allen Fahrzeugen und zwar einen Monat vor Hauptfälligkeit. Diese liegt in der Regel am 1. Januar. Das bedeutet: Sie können bis zum 30. November Ihre alte Versicherung regulär kündigen. Fahren Sie ein Cabrio als Zweitwagen mit Saisonkennzeichen liegt die Hauptfälligkeit eventuell auf dem Saisonstart z.B. am 1. März. In diesem Fall kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung fristgerecht bis zum 31. Januar.
Wenn Sie Ihren Pkw wechseln, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. So können Sie auch problemlos die Kfz-Versicherung des Zweitwagens wechseln. Bei einem Gebrauchtwagen endet die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers, sobald Sie das Fahrzeug abmelden bzw. das Auto (online) auf sich anmelden – oder dafür zu einer Kfz-Zulassungsstelle bei Ihnen vor Ort gehen.
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Ist ein Zweitwagen in der Versicherung teurer?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, bei welcher Gesellschaft Sie Ihren Zweitwagen versichern. Sind Erstwagen und Zweitfahrzeug des Versicherungsnehmers bei derselben Autoversicherung geschützt, bekommen Sie normalerweise für beide dieselbe Schadenfreiheitsklasse. Bei DA Direkt gilt das sogar, wenn Ihr Erstwagen zunächst noch bei einer anderen Assekuranz geschützt ist – und sie ihn innerhalb eines Jahres bei uns absichern.
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Für die Dauer der Reparatur wird Ihnen ein kleines Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
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Ihr Fahrzeug wird abgeholt, zur Partnerwerkstatt transportiert und nach der Reparatur zurückgebracht – für Sie komplett kostenlos.
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1 Teilnahmebedingungen für den RabattWenn Sie im Aktionszeitraum eine Kfz-Versicherung für einen Pkw, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller online bei DA Direkt abschließen, erhalten Sie mit dem gegenständlichen Aktionscode für die gesamte Vertragslaufzeit einen Rabatt in Höhe von 15 % auf den Beitrag der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung.
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2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
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*Voraussetzung für die Einstufung Ihres Zweitwagens in SF-Klasse 1 bis 30
Diese Regelung gilt nur für neu zuzulassende Personenkraftwagen. Wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen, stufen wir Ihr zweites Auto günstiger ein:
- Ihr Erst-Pkw ist bereits oder wird innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragsbeginn bei uns versichert.
- Ihr Erst-Pkw oder der Ihres in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners ist mindestens in SF-Klasse 1.
- Sie selbst oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner sind Halter des Erst- und Zweitautos.
- Sie versichern Ihr Auto als Privatperson.
Für die Sondereinstufung gilt: Wenn neben Ihnen weitere Personen den Pkw steuern dürfen, basiert die Schadenfreiheitsklasse auf dem Geburtsjahr des jüngsten Fahrers. Der Vertrag kann also höchstens in die Klasse kategorisiert werden, die sich der jüngste Fahrer seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte "erfahren" können.