
Günstige Zweitwagenversicherung: Mit der SF‑Klasse des Ersten

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Jetzt doppelt sparen: Sondereinstufung
bis SF-Klasse 30* -
24/7 Schadenservice persönlich und online
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Dauerhaft profitieren: 15 % Rabatt mit Code1 Bonus15
Diese Regelung gilt nur für neu zuzulassende Personenkraftwagen. Wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen, stufen wir Ihr zweites Auto günstiger ein:
Ihr Erst-Pkw ist bereits oder wird innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragsbeginn bei uns versichert.
Ihr Erst-Pkw oder der Ihres in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners ist mindestens in SF-Klasse 1.
Sie selbst oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner sind Halter des Erst- und Zweitautos.
Sie versichern Ihr Auto als Privatperson und das Fahrzeug wird privat genutzt.
Für die Sondereinstufung gilt: Wenn neben Ihnen weitere Personen den Pkw steuern dürfen, basiert die Schadenfreiheitsklasse auf dem Geburtsjahr des jüngsten Fahrers. Der Vertrag kann also höchstens in die Klasse kategorisiert werden, die sich der jüngste Fahrer seit dem 18. Lebensjahr selbst hätte "erfahren" können.
Klares Ja: Wenn Sie Ihr neues Auto als Zweitwagen versichern, sparen Sie bei der Versicherungsprämie. Diese hängt nämlich von der Schadenfreiheitsklasse des ersten Pkws ab – so bekommen Sie auch für den Zweitwagen unfallfreie Jahre als Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Für diesen Vorteil müssen Sie lediglich beide Fahrzeuge bei der gleichen Autoversicherung anmelden – oder aber Sie gehen direkt zu DA Direkt: Hier profitieren Sie auch von der Zweitwagenregelung, wenn Ihr erstes Fahrzeug noch bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Bedingung hierfür: Sie versichern Ihr erstes Fahrzeug binnen zwölf Monaten nach Vertragsabschluss für den Zweitwagen ebenfalls bei DA Direkt.
Übrigens: Auch Fahranfänger können dank Zweitwagenversicherung sparen. Wenn Ihre Eltern den Pkw als Zweitauto versichern (und Sie als Fahrer anmelden), bekommen Sie selbst mit wenig Fahrerfahrung eine bessere SF-Einstufung bei der Kfz-Versicherung.