Welche Vorteile hat die Zahnzusatzversicherung für Kinder von DA Direkt?
Ein Wackelzahn, ein Sturz, eine Zahnspange – bei Kindern geht vieles schneller als gedacht. Und genauso schnell kommen Rechnungen, die man nicht eingeplant hat. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sichern Sie Ihr Kind früh ab und behalten die Kosten im Griff.
Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnspangen und Kieferorthopädie: Damit hohe Kosten für notwendige Zahnkorrekturen nicht zur finanziellen Belastung werden.
Auch dann geschützt, wenn die Krankenkasse nicht zahlt: Leistungen greifen bereits bei leichten Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Bis zu 2 x professionelle Zahnreinigung pro Jahr: Für gesunde Kinderzähne und eine starke Vorsorge von klein auf.
Weniger Angst beim Zahnarzt: Wir erstatten auch die Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen wie Lachgas oder Hypnose - ideal für ängstliche Kinder.
Mehr als Standardbehandlung: Unterstützung für moderne Zahnspangen, z. B. zahnfarbene oder besonders unauffällige Brackets, die viele Kinder lieber tragen.
Heute vorsorgen, morgen profitieren: Ein früher Abschluss sichert die besten Voraussetzungen für spätere Zahn- und Kieferbehandlungen.
Wie teuer können Zahnbehandlungen bei Kindern ohne Zusatzversicherung werden?
Schon im Kindesalter können rund um Zähne, Kiefer und Zahnspangen hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil. Moderne, schonende oder optisch unauffällige Lösungen zahlen Eltern oft selbst.
Die folgende Übersicht zeigt typische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen und macht deutlich, wie schnell ohne Zahnzusatzversicherung hohe Eigenanteile entstehen können.
Häufige Behandlungen und typische Kosten
| Behandlung | Beschreibung | Üblicher Kostenrahmen (gesamt) | Typischer Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung* |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie (feste Zahnspange) | Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen | ca. 3.000 – 5.000 € | ca. 1.500 – 3.000 € |
| Zusatzleistungen zur festen Spange (z. B. unauffällige Brackets, spezielle Bögen) | Mehrkosten für optisch unauffällige oder besonders komfortable Varianten | ca. 600 – 1.200 € zusätzlich | meist ca. 600 – 1.200 € (voll privat) |
| Unsichtbare Schienen (Aligner) | Transparente Schienen zur Zahnkorrektur | ca. 2.500 – 4.500 € | häufig 2.000 – 4.500 € |
| Füllungen in Backenzähnen (Milchzähne) | Kariesbehandlung, z. B. hochwertige Kunststofffüllungen | ca. 80 – 180 € pro Zahn | oft 50 – 150 € pro Zahn |
| Zahnunfall (z. B. beim Sport) | Notfallbehandlung, Aufbau, ggf. Kronen | ca. 500 – 1.500 € | typischerweise 300 – 1.000 € |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Gründliche Reinigung zur Kariesvorbeugung | ca. 70 – 110 € pro Sitzung | meist 70 – 110 € pro Sitzung |
| Fissurenversiegelung | Schutz tiefer Grübchen an Backenzähnen | ca. 20 – 35 € pro Zahn | häufig 10 – 30 € pro Zahn |
*Abhängig von: gesetzlich/privat versichert, Bonusheft, Einstufung der medizinischen Notwendigkeit, regionalen Honoraren, Alter des Kindes und mehr.
Was bedeutet das konkret für Sie als Eltern?
- Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie viele dieser Leistungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Gerade bei Zahnspangen, Zusatzleistungen (z. B. unauffälligen Brackets) und Zahnunfällen kommen so schnell vierstellige Beträge zusammen.
- Wenn Sie Ihrem Kind zum Beispiel eine moderne, möglichst schonende und optisch unauffällige kieferorthopädische Behandlung ermöglichen möchten, brauchen Sie dafür finanziellen Spielraum.
- Eine frühzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung gibt Eltern mehr Freiheit, bei der Behandlung ihres Kindes auch hochwertige und optisch unauffällige kieferorthopädische Lösungen zu wählen, ohne dass die Kosten im Vordergrund stehen müssen.
Wählen Sie zwischen 2 Tarifen:
Premium
ab 13,90 €im Monat
Premium Plus
ab 16,90 €im Monat
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium 90 Prozent und im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 Euro) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Zahnbehandlungen
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten Standardbehandlungen für bestimmte Befunde.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Alle Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF) sowie in der barrierefreien Produktinformation (PDF).
Bei der Konzeption der Zahnzusatzversicherung war unser Ziel, ein Produkt zu schaffen, das vor allem bei teuren Behandlungen wie Implantaten oder Kieferorthopädie wirklich starken Schutz bietet – mit klaren, verständlichen Leistungen und ohne versteckte Einschränkungen, damit Kundinnen und Kunden sich von Anfang an sicher sein können, was sie im Ernstfall erwartet.
Christian BrodhunWarum lohnt es sich schon früh eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen?
Ob Karies im Kleinkindalter oder die absehbare Zahnspange in der Schulzeit: Zahnbehandlungen bei Kindern können schnell zur finanziellen Belastung werden. Wer frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung für sein Kind abschließt, sichert sich nicht nur günstige Beiträge, sondern auch den vollen Versicherungsschutz.
Das Timing ist hierbei entscheidend: Die Versicherung muss abgeschlossen sein, bevor ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde in der Patientenakte festhält, dass eine Behandlung notwendig ist. Andernfalls werden die Kosten für diese Maßnahme häufig nicht mehr übernommen.
Rechtzeitig vorsorgen und entspannt zurücklehnen
Mit einer frühzeitig abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich effektiv vor hohen Kosten, da die gesetzlichen Krankenkassen oft nur die einfache Grundversorgung übernehmen. So können Sie sich stets für die beste und schonendste medizinische Versorgung Ihres Kindes entscheiden – ob für moderne Brackets, unsichtbare Zahnschienen oder regelmäßige professionelle Zahnreinigungen.
Welche Leistungen hat unsere Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Bis zu welchem Alter ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder bei DA Direkt gültig?
Sie fragen sich, wie lange Ihr Sohn oder Ihre Tochter in der Zahnzusatzversicherung als „Kind“ gilt und wie lange der Versicherungsschutz läuft? Das hängt davon ab, wie die Versicherung für Ihr Kind besteht. Grundsätzlich gibt es zwei Fälle:
Fall: Sie haben eine eigene Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen
Wenn Sie für Ihr Kind eine eigene Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt abgeschlossen haben, läuft diese grundsätzlich ohne festgelegtes Endalter weiter. Das heißt: Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch, nur weil Ihr Kind ein bestimmtes Alter erreicht. Für Kinder und junge Erwachsene von 0 bis 20 Jahren gilt ein einheitlicher Beitrag. Erst ab dem 21. Geburtstag ändert sich der Beitrag zum ersten Mal, weil Ihr Kind dann in eine neue Altersgruppe fällt. Der Vertrag selbst besteht aber weiter. Ihr Kind bleibt versichert, solange die Beiträge gezahlt werden.
Fall: Sie selbst haben eine Zahnzusatzversicherung und Ihr Kind ist darüber beitragsfrei mitversichert (Unfallschutz)
Wenn Ihr Kind über Ihre eigene Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt beitragsfrei mitversichert ist, besteht ein zusätzlicher Unfallschutz. Dafür muss Ihr Kind als mitversicherte Person in Ihrem Vertrag angegeben sein. Diese kostenlose Mitversicherung endet automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres, also am 18. Geburtstag Ihres Kindes.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung von DA Direkt für Kinder?
Zahnspangen & Kieferorthopädie: je nach Tarif für z. B. hochwertige feste Spangen (Brackets), unauffällige Kunststoffschienen (Aligner) und Retainer zur Stabilisierung der Zahnreihe
Zahnprophylaxe für Kinder: z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung kariesanfälliger Backenzähne
Zahnerhalt & Zahnversorgung bei Kindern: z. B. zahnfarbene Füllungen bei Karies, Wurzelbehandlungen an Milchzähnen und bleibenden Zähnen, kindgerechte Aufbissschienen
Zahnschäden durch Unfälle: 100 % Kostenübernahme bei unfallbedingten Zahnschäden, z. B. abgebrochene Schneidezähne nach Sturz oder beim Sport
Zusätzliche Maßnahmen zur Schmerzlinderung und bei Zahnarztangst von Kindern: z. B. Akupunktur, Hypnose oder Lachgas
Zahnschäden im Ausland: auf Basis der in Deutschland zu erbringenden Leistungen – auch für Kinder auf Reisen oder bei Auslandsaufenthalten
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Was sind die Leistungen der DA Direkt Zahnzusatzversicherung bei einer Kinderzahnspange?
Diese Kosten für Kinderzahnspangen und Zahnkorrekturen übernimmt die Zahnzusatzversicherung von DA Direkt:
- In Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorleistungspflichtig ist (KIG 3-5) deckt die DA Direkt Zahnversicherung die Mehrkosten für kieferorthopädische Leistungen ab, die über die Regelversorgung hinausgehen – zum Beispiel die Kosten für transparente Mini-Brackets.
- In Fällen, in denen die GKV nicht vorleistungspflichtig ist (KIG 1-2), übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 EUR) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 EUR) der Gesamtkosten.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Anwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- festsitzender Retainer
- festsitzender Lückenhalter
- Incognito-Lingualtechnik
- farbige und farblose Bögen / Teilbögen
Wichtig zu wissen: Die DA Direkt Zahnzusatzversicherung Ihres Kindes übernimmt die Kosten nur, wenn bei Abschluss der Versicherung noch kein kieferorthopädischer Handlungsbedarf bekannt war oder diagnostiziert wurde.
Wie hoch sind die Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern?
Was eine Zahnspange für Kinder kostet, hängt vom individuellen Behandlungsplan für Ihren Nachwuchs ab. Der Behandlungsplan richtet sich wiederum nach dem Schweregrad der Zahnfehlstellung, der gewählten Zahnspange und den gewünschten Zusatzleistungen. Fakt ist: Wenn Ihr Kind eine Zahnspange braucht, kann das schnell mehrere tausend Euro kosten.
Zahnspangenarten und -Kosten im Überblick:
- Feste Zahnspange für Kinder. Diese Variante bietet bei ausgeprägten Fehlstellungen die besten Erfolgschancen. Dazu werden flache, kleine Brackets aus Metall oder Keramik an der Außen- oder Innenseite der Zähne angebracht. Bei einer festen Zahnspange für Kinder reichen die Gesamtkosten von 2.000 Euro bis zu 8.000 Euro. Die Behandlung dauert etwa 18 bis 108 Monate.
- Herausnehmbare Zahnspange für Kinder. Sie kommt häufig zum Einsatz, wenn die Zähne noch wachsen, und bereitet Ober- und Unterkiefer der Kinder optimal auf die weitere kieferorthopädische Behandlung vor. Zudem korrigiert sie leichte Fehlstellungen. Bei der losen Zahnspange für Kinder beginnen die Kosten bei 500 Euro. Die Behandlungsdauer beträgt etwa 18 bis 24 Monate.
- Unsichtbare Zahnspange für Kinder (Aligner-Therapie). Mit herausnehmbaren, transparenten Aligner-Zahnschienen bewegen sich die Zähne Ihrer Kinder allmählich in die optimale Position. Da sie für Andere unsichtbar sind, ist es eine sehr beliebte Methode. Achtung: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der durchsichtigen Zahnspange für Kinder nicht. Hier müssen Sie mit Preisen zwischen 3.500 und 6.000 Euro rechnen. Die Behandlungsdauer liegt bei etwa 9 bis 18 Monaten.
- Headgear-Zahnspange für Kinder (Außenspange). Um Platz im Kiefer zu schaffen oder das Wachstum des Oberkiefers zu hemmen, nutzen Kieferorthopäden eine Außenspange. Dafür wird ein Bogen an zwei Zähnen befestigt und mit einem Band im Nacken oder am Kopf abgestützt.
- Retainer nach der Zahnspange: Retainer sind Stabilisatoren, die verhindern, dass die Zähne in ihre alte Position „zurückwandern“. Lose Retainer werden am Anfang ganztägig getragen, anschließend nur noch nachts. Feste Retainer sind ein dünner Draht, der an die Innenseite der Zähne geklebt wird und dort häufig für immer bleibt. Die Stabilisatoren sind ab 300 Euro erhältlich, die Behandlungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Weitere Details lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Zahnspangen-Kosten“
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen dauern etwa drei bis vier Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie mit Ihrem Kind etwa alle sechs bis acht Wochen zum Kontrolltermin in die kieferorthopädische Praxis.
Was ist die maximale Erstattungshöhe bzw. Erstattungssatz (Zahnstaffel) für Zahnarztkosten in den ersten vier Jahren?
Die Zahnstaffel der Zahnzusatzversicherung definiert, bis zu welcher Höchstsumme die Behandlungskosten in den ersten vier Jahren bezahlt werden. Sie ist auch als „Leistungsbegrenzung“ oder „Erstattungsgrenze“ bekannt. Die Zahnstaffel gilt ohne Wartezeit vom Versicherungsbeginn an. Diese Behandlungen fallen nicht unter die Erstattungsgrenze:
- Zahnprophylaxe
- Zahnbehandlungen, die eindeutig auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Erstattungsgrenzen Premium Premium Plus Maximaler Erstattungsbetrag im 1. Versicherungsjahr
1.100 EUR 1.250 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 2 Versicherungsjahren zusammen 2.200 EUR 2.500 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 3 Versicherungsjahren zusammen 3.300 EUR 3.750 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 4 Versicherungsjahren zusammen 4.400 EUR 5.000 EUR Ab dem 5. Versicherungsjahr Unbegrenzt Unbegrenzt Ab welchem Alter macht eine Zahnspange für Kinder Sinn?
Egal, ob Zahnfehlstellungen wie schiefe Zähne, Überbiss, Kreuzbiss oder Zähneknirschen: In der Regel macht der Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung erst zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr Sinn. Grund dafür: Dann sind im Frontbereich bereits die „zweiten Zähne“ durchgebrochen und im seitlichen Gebiss sowohl Milch- als auch Nachfolgezähne vorhanden. Der Fachjargon bezeichnet diesen Zustand als „Wechselgebiss“. Auch die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung empfiehlt eine Zahnspange für Kinder erst ab dieser zweiten Phase des Zahnwechsels.
Doch in welchen Fällen ist eine Zahnspange für Kinder sinnvoll? Mediziner weisen darauf hin, dass unbehandelte kieferorthopädische Probleme zu Kiefergelenksproblemen und Spätfolgen am Kauapparat sowie schlechten, kaputten Zähnen bei Kindern führen.
Eine Zahnspange für Kinder macht aus gesundheitlichen Gründen zum Beispiel in diesen Fällen Sinn:
- schiefe Zähne der Kinder
- falscher Biss (Überbiss, Kreuzbiss, tiefer Biss)
- Knacken im Kiefergelenk
- Kiefergelenk macht reibende Geräusche
Gut zu wissen: Sorgen Sie vor – und schließen Sie frühzeitig die Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder ab. Diese übernimmt die (Mehr)kosten für kieferorthopädische Leistungen nämlich nur, wenn Zahnfehlstellungen noch nicht bekannt sind bzw. noch kein kieferorthopädischer Handlungsbedarf diagnostiziert wurde.
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern – was zahlt die Krankenkasse?
Wer zahlt die Zahnspange bei Kindern? Ob die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten der Kinderzahnspange übernimmt, hängt von der jeweiligen KIG-Einstufung ab – den kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sie teilen Zahnfehlstellungen in fünf Schweregrade ein – kurz KIG 1 bis 5. KIG 1 steht dabei für den geringsten und KIG 5 für den höchsten Schweregrad.
Zahnspange für Kinder: Krankenkasse zahlt ab KIG 3
- Bei KIG 1 und 2 übernimmt die GKV die Kosten nicht. Das bedeutet: Als Eltern müssen Sie die kieferorthopädische Behandlung komplett selbst zahlen. Die DA Direkt Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Ihre Kinder auch für KIG 1 und 2 – bis zu 90 Prozent (maximal 1.800 EUR) im Tarif Premium und im Tarif Premium Plus bis zu 100 Prozent (maximal 2.000 EUR).
- Medizinisch notwendig: Erst bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die Kasse die Behandlungskosten der Regelversorgung (= Kosten für die einfachste Versorgungsform) – und dann auch nur bis zum Ende des 17. Lebensjahres. Alle Zusatzleistungen – zum Beispiel Kosten für Keramik-Brackets – müssen Sie privat bezahlen. Diese Mehrkosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes erstattet ebenfalls die Zahnzusatzversicherung von DA Direkt – je nach gewähltem Tarif in unbegrenzter Höhe, nach Durchlaufen der Zahnstaffel.
Bei der Frage „Zahnspange für Kinder – Wer übernimmt die Kosten?“, denken Sie bitte auch an Ihren Eigenanteil als Eltern. Diesen müssen Sie trotz Vorleistung der GKV während der KFO-Therapie teilweise vorstrecken. Er beträgt 20 Prozent der Kosten der Regelversorgung und ist in der Regel vierteljährlich fällig. Er wird Ihnen jedoch nach erfolgreich beendeter Therapie von der GKV zurückerstattet. Werden mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig behandelt, reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 10 Prozent.
Bei der Zahnzusatzversicherung von DA Direkt sind auch hochwertige Behandlungen von kaum sichtbarer Zahnschiene für Ihre Kinder (Aligner) bis hin zur festen Zahnspange mit hochwertigen Keramik-Brackets je nach gewähltem Tarif mit bis zu 100 Prozent Ihrer (Mehr-)Kosten abgedeckt.
Welche Leistungen bietet die Zahnzusatzversicherung für Kinder rund um Zahnprophylaxe und Kariesvorsorge?
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder unterstützt umfassend bei Zahnprophylaxe und Kariesvorsorge. Je nach Tarif werden medizinisch anerkannte Prophylaxemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigung, Fluorid‑Behandlungen und Fissurenversiegelung übernommen. Diese Leistungen dienen dazu, das Kariesrisiko zu reduzieren und die Zähne dauerhaft zu schützen. Welche Maßnahmen im Detail erstattet werden, ergibt sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.
Wie sind Kinder bei Zahnschäden durch Unfälle und im Ausland über die DA Direkt Zahnzusatzversicherung abgesichert?
Kinder sind über die DA Direkt Zahnzusatzversicherung auch bei Zahnschäden durch Unfälle abgesichert. Für unfallbedingte Zahnbehandlungen gilt die Zahnstaffel gemäß Bedingungen nicht. In solchen Fällen können zum Beispiel Zahnersatzleistungen, Zahnimplantate inklusive der dazugehörigen Kronen oder Brücken sowie weitere Zahnersatzmaßnahmen übernommen werden – unabhängig davon, welcher Zahn betroffen ist.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz bei Zahnschäden im Ausland. Die Kostenerstattung erfolgt nach den gleichen Leistungsregeln wie bei einer Behandlung in Deutschland – entsprechend dem gewählten Tarif.
Vertrauen Sie auf den Testsieger: unsere ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung

Schützen & Unterstützen.
Warum wir uns sozial engagieren?

Wir bei DA Direkt sind überzeugt: Gemeinsam erreichen wir mehr. Mit starken Partnern wie dem Deutschen Tierschutzbund und Plan International sowie dem tatkräftigen Einsatz unserer Mitarbeitenden setzen wir uns für eine bessere Zukunft ein. Wir engagieren uns aktiv für Tierwohl und Tierschutz und fördern Projekte, die Frauen und Kindern Zugang zu Gesundheit und Bildung eröffnen. Unsere Community Days bieten jedem im Team die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und Gutes zu tun. Denn schützen & unterstützen bedeutet für uns: Verantwortung übernehmen - für Mensch und Tier.

Doppelt lächeln, doppelt freuen
Tipps zur Zahngesundheit für Kinder
1 Teilnahmebedingungen für den Gratismonat
1 Wenn Sie im Aktionszeitraum online über www.da-direkt.de oder telefonisch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist der erste Monat dieser Versicherung beitragsfrei, je nach Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt zum gewählten Startdatum und erlaubt Ihnen, bis zu einen Monat lang alle Services zu nutzen. Behandlungen innerhalb des Gratismonats (Probemonat) werden nur erstattet, wenn sich der beitragspflichtige Tarif ohne Unterbrechung an den Probemonat anschließt. Sie können im Gratismonat Ihre Zahnzusatzversicherung jederzeit kündigen. Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).

















